Der
Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Mag. Tancsits, Mag. Haupt,
Kolleginnen und Kollegen zum Gesetzentwurf im Bericht des Sozialausschusses
1132 der Beilagen über die Regierungsvorlage 1111 der Beilagen
betreffend ein Sozialversicherungs-Änderungsgesetz 2005
Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:
Der eingangs bezeichnete Gesetzesantrag wird wie folgt
geändert:
Art. 1 (Änderung des Allgemeinen
Sozialversicherungsgesetzes) wird wie folgt geändert:
Im § 308 Abs. 1a in der Fassung der
Z 47a wird der Ausdruck „2005“ durch den Ausdruck „2004“ ersetzt.
Art. 2 (Änderung des Gewerblichen
Sozialversicherungsgesetzes) wird wie folgt geändert:
Im § 172 Abs. 1a in der Fassung
der Z 32a wird der Ausdruck „2005“ durch den Ausdruck „2004“ ersetzt.
Art. 3 (Änderung des
Bauern-Sozialversicherungsgesetzes) wird wie folgt geändert:
Im § 164 Abs. 1a in der Fassung der
Z 28a wird der Ausdruck „2005“ durch den Ausdruck „2004“ ersetzt.
Begründung:
Zu
Art. 1 Z 47a, Art. 2 Z 32a und Art. 3 Z 28a (§ 308 Abs. 1a ASVG; § 172 Abs. 1a
GSVG, § 164 Abs. 1a BSVG):
Mit
diesen Änderungen wird ein Redaktionsversehen beseitigt.
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Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Ich mache aber schon jetzt darauf aufmerksam, dass nicht gesichert ist, dass am Ende dieses Tagesordnungspunktes die Abstimmung durchgeführt werden kann, weil am Croquis noch gearbeitet wird.
Als Nächster zum Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Wöginger. Wunschredezeit: 2 Minuten. – Bitte.
11.49
Abgeordneter August Wöginger (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Herr Staatssekretär! Werte Kolleginnen und Kollegen! Aus dem insgesamt sehr guten Sozialversicherungspaket möchte ich nur kurz zwei Punkte hervorheben.
Erstens sei im Sinne der Zivil- und Präsenzdiener erwähnt, dass es sehr positiv ist, dass auch in Hinkunft Zivil- und Präsenzdiener samt ihren Angehörigen von der e-Card-Gebühr befreit sind. Dies ist ein weiterer wichtiger Schritt, der in diesem Sozialversicherungs-Änderungsgesetz verankert ist.