Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 125. Sitzung / Seite 78

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

Eine zweite sehr wesentliche Maßnahme ist die Möglichkeit der günstigen Selbst­versicherung für pflegende Angehörige. Dieses Thema ist mir besonders wichtig, da ich als beruflicher Rot-Kreuz-Mitarbeiter viel mit davon betroffenen Personen zu tun habe.

Es geht darum, dass eine begünstigte Weiterversicherungsmöglichkeit für die Pen­sionsversicherung in der Form geschaffen wird, dass der Bund den Dienstgeberanteil entrichtet. Die monatliche Beitragsgrundlage beträgt 1 350 €.

Damit, meine sehr geehrten Damen und Herren, unterstützen wir jene Familien und Personen, die ihre Angehörigen zu Hause pflegen und viel Zeit und Energie für ihre Familie opfern.

Meine Erfahrung zeigt auch, dass insbesondere im ländlichen Raum noch viele kranke Angehörige zu Hause gepflegt und versorgt werden. Wir wissen auch, dass die Pflegebedürftigen so lange wie möglich zu Hause, in ihrer gewohnten Umgebung bleiben wollen.

In meinem Heimatbezirk Schärding zum Beispiel werden noch viele Menschen zu Hause gepflegt. In einer Gemeinde gibt es keinen einzigen Bürger, der in einem Alten- oder Pflegeheim wohnt. Das zeigt, dass die Solidarität und der Zusammenhalt in diesen Familien noch sehr gut funktionieren.

Ich bedanke mich sehr herzlich bei der Bundesregierung im Namen der pflegenden Angehörigen für diese sehr wichtige Maßnahme. (Beifall bei der ÖVP.)

11.51


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abge­ordnete Riener. Wunschredezeit: 2 Minuten. – Bitte, Frau Abgeordnete.

 


11.52.04

Abgeordnete Barbara Riener (ÖVP): Werte Präsidentin! Sehr geehrte Frau Bundes­ministerin! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! In diesem Sozialversicherungs-Ände­rungs­gesetz 2005 geht es um viele Klarstellungen, um Vereinfachungen und vor allem um Verbesserungen wie zum Beispiel Selbstversicherung pflegender Angehöriger, Nachentrichtung verjährter Beiträge zur Pensionsversicherung, Befreiung von Zivil­dienern von der E-Card-Gebühr und auch, wie heute schon mehrfach erwähnt, die Erhöhung der Ausgleichszulage für Alleinstehende.

Frau Kollegin Bures, Sie verunsichern durch Halbwahrheiten die Menschen, denn in Ihrer Vergleichsberechnung findet man die Beihilfen der Länder nicht, die gerade einen gewissen Lebensstandard sichern sollen, ob Wohnbeihilfe oder Heizkostenzuschuss.

Ihnen, Herr Kollege Öllinger, möchte ich sagen: Sie brauchen den Regierungsparteien nicht vorzuhalten, dass wir nicht wissen, was es heißt, mit 690 € auskommen zu müs­sen. Zum einen erhalten gerade diese Menschen auf Grund verantwortungsvoller Sozialpolitik etliche Befreiungen, wie von der Rezeptgebühr, der Rundfunkgebühr und so weiter, zum anderen habe ich – darauf möchte ich eigentlich hinaus – gerade im Rahmen meiner Sozialarbeit sehr oft arme Haushalte gesehen. Ich weiß, was es heißt, mit wenig Geld auskommen zu müssen. Ich habe aber auch Frauen erlebt, die mit einem ganz geringen Einkommen noch etwas für ihre Enkelkinder tun oder Vereine wie das SOS-Kinderdorf unterstützen. (Abg. Sburny: Ist das Ihre Zielvorstellung?)

Es ist nicht immer eine Frage des Einkommens, wie zufrieden stellend ein Leben ge­führt wird. Verschuldungen kommen in allen Einkommensbereichen vor, erschreckend oft bei jungen Menschen.

Ich bin Ihrer Meinung, dass wir immer wieder danach trachten müssen, dass niemand unter die Armutsgrenze fällt. Aber, Frau Kollegin Lapp, auf Ihr Redeniveau möchte ich


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite