Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 125. Sitzung / Seite 108

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sind, weil nur dadurch gewährleistet ist, dass es zu einer vernünftigen Reform kommen kann.

Aber das, was Sie hier tun, ist ja eigentlich nur die Fortsetzung Ihres Weges, die Fort­setzung der Murks-Reformen, wie ja überhaupt die bisherigen gesundheitspolitischen Maßnahmen eines gemeinsam haben: dass Sie damit die Kosten steigern, dass Sie die Leistungen reduzieren und das Gesundheitssystem nachhaltig schädigen.

Daher darf ich Sie, Kolleginnen und Kollegen von den Regierungsfraktionen, einladen, sich nicht länger bedrängen zu lassen und nicht länger diese Gesundheits­verschlech­terungspolitik mitzutragen.

Ich lade Sie ein, auf den Weg der sozialpartnerschaftlichen Zusammenarbeit zurückzu­kehren! Kehren Sie um, Sie haben noch die Zeit dazu! (Beifall bei der SPÖ.)

13.40


Präsident Dr. Andreas Khol: Nunmehr spricht Herr Abgeordneter Mag. Haupt. Seine Redezeit hat er mit 3 Minuten bemessen. – Bitte.

 


13.40.42

Abgeordneter Mag. Herbert Haupt (Freiheitliche): Herr Präsident! Frau Bundesminis­terin! Sehr geehrte Damen und Herren! Meine Fraktion wird dem vorliegenden Zahnärztegesetz die Zustimmung geben.

Den Damen und Herren von Seiten der sozialdemokratischen Fraktion sei eines mit auf den Weg gegeben: Das Streitbeilegungsverfahren auf europäischer Ebene wurde von meinen Vorgängerinnen – sie waren beide Vertreterinnen der Sozialdemokratie – mit der Versicherung abgegeben, dass dies der einzige Weg von den möglichen Wegen ist. Es waren dies damals Christa Krammer und Eleonora Hostasch, die das der Euro­päischen Union gegenüber versichert haben. (Abg. Dipl.-Ing. Scheuch: Aha, das dachte ich mir!)

Daher habe ich als Gesundheitsminister eine Urbefragung über den tatsächlichen Willen der Ärzteschaft in die Wege geleitet. Wenn man Kontinuität der österreichischen Bundesverwaltung gering achtet und wenn man das, was von Seiten meiner Amtsvorgängerinnen gegenüber der Europäischen Union zur Beseitigung eines Streit­verfahrens auf europäischer Ebene und zum Nachteil Österreichs deponiert worden ist, gering achtet, dann mag man zu der Überzeugung kommen, die Kollege Kaipel heute hier dargelegt hat. Wer aber für eine Kontinuität hinsichtlich der internationalen Haltung unserer Republik ist, der kann nur den Weg mitgehen, den wir jetzt beschritten haben.

Ich darf auch noch auf Grund meiner Erfahrung bei den Gesprächen, die auf Betreiben der Vorarlberger und der Tiroler Ärztekammer geführt wurden und an denen ich teil­nehmen durfte, sagen, dass wir auch auf Betreiben von Frau Dr. Kogelbauer für die angestellten Ärzte bis zum Schluss über die verfassungsmäßigen Fragestellungen diskutiert und diese sehr ernst genommen haben. Wir sind übereingekommen, im Rahmen eines Gipfels, bei dem sich namhafte Verfassungsexperten mit dem Weber-Gutachten, der Meinung der Bundesregierung und des Verfassungsdienstes und den Ansichten von Universitätsprofessor Schrammel auseinander gesetzt haben, die verfassungsmäßige Frage zu diskutieren.

Einhelliger Schlusspunkt war, dass der heute zur Beschlussfassung vorliegende Ent­wurf ein verfassungsmäßig gangbarer Weg ist; die Endabstimmungen von Seiten der Kurie der Zahnärzteschaft liegen auf dem Tisch.

Die Verbesserungen für die Patienten und die Verbesserung im Mitspracherecht für die Niederlassung der angestellten ÄrztInnen sind als Abänderungsanträge in diese Gesetzesmaterie eingegangen.

 


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