Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 125. Sitzung / Seite 115

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das nun vorliegende Gentechnikgesetz unter Berücksichtigung des Abänderungs­antrages auch die Zustimmung der großen Oppositionspartei findet. Es sind damit auch die wichtigen Argumente, die die freiheitlichen Arbeitnehmer immer ins Treffen geführt haben, nämlich eine Erhöhung des Datenschutzes, voll mit berücksichtigt.

Ich möchte aber auch auf die aufgeworfene Frage des im ursprünglichen Entwurf enthaltenen Vorhabens der PID eingehen. Die Diagnosemöglichkeit auf der einen Seite und die Fehlleistungen der Selektion auf der anderen Seite – es gibt Länder, in denen die PID schon gang und gäbe und erlaubt ist – haben ein weites Spannungsfeld auf­gemacht.

Die Behindertenorganisationen und die Menschen, die mit der Betreuung und der Pflege von behinderten Menschen in diesem Staat zu tun haben, haben große Vor­behalte gegen dieses Vorhaben gehabt. Ich selbst habe auch noch zusätzliche Beden­ken in die Diskussion eingebracht. Sie wissen, dass ausschließlich drei In-vitro-Fer­tilisationen vom Familienlastenausgleichsfonds übernommen werden und erst dann die PID vorgesehen wäre. Dass erst dann folgende Maßnahmen gesetzt worden wären, war für mich ein soziales Argument. Das würde bedeuten, dass jene Frauen, die sich mehrere In-vitro-Fertilisationsvorgänge leisten können, diese Selektionsmethode in Anspruch genommen hätten, während jene, die finanzschwach und auf den Fördertopf der Republik angewiesen sind, um ihren Kinderwunsch zu erfüllen, von der Diagnose­möglichkeit ausgeschlossen gewesen wären.

Ich glaube auch, dass diese sozialen Argumente für eine Neuüberlegung nicht einfach von der Hand zu weisen sind und vor allem auch die Befürchtungen jener Menschen, die heute schon mit Behinderungen leben, wenn es um die Frage einer umfassenden Absicherung des Lebens von behinderten Menschen in der Zukunft dieser Republik geht und darum, dass das nicht als Selbstvergnügen der Eltern betrachtet wird. All das sind wichtige Argumente, den ursprünglichen Regierungsentwurf in diesem Punkt zurück­zustellen und neu zu überlegen. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

13.59


Präsident Dr. Andreas Khol: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Grünewald. Wunschredezeit: 3 Minuten. – Bitte.

 


14.00.20

Abgeordneter Dr. Kurt Grünewald (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bun­desministerin! Hohes Haus! Dieses Gentechnikgesetz ist im Wesentlichen gut bis sehr gut. Es bringt erstmals auch ethische Normen in Form von Paragraphen, zum Beispiel das Verbot der Keimbahn-Therapie – für ZuseherInnen und -hörerInnen: eine The­rapie, die sich auch auf die Nachkommenschaft weiter übertragen lässt. Bei solchen Therapien hat man die Ampel auf Rot geschaltet, und das ist vernünftig und klug.

Der Fortschritt wird ermöglicht, und man hat auch unseren Bitten und unserem Wunsch nach mehr Sicherheit für Patientinnen und Patienten im Sinne des Datenschutzes weitgehend Rechnung getragen. – Daher werden wir der Sache zustimmen.

Damit auch alle wissen, was daran positiv ist: dass man neue Verfahren gemäß ihrer Risiken sozusagen differenziert und eingeteilt hat, dass die Qualitätssicherung insofern besser gewährleistet ist, dass die Verfahren auf ihre Verlässlichkeit und Genauigkeit hin besser dokumentiert werden müssen, dass die Leitung von genanalytischen Labors wirklich nur kompetenten Personen zusteht. – Das alles sind Dinge, die positiv sind.

Was ich aber für notwendig halte, ist, dieses Gesetz in die Sprache der Normalbür­gerIn­nen zu übersetzen, weil jene dieser Materie sonst nicht folgen können. Sie wissen nicht, was eine genetische Diagnose ist: Ist das etwas Schlimmes, etwas Neutrales,


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