Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 125. Sitzung / Seite 116

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etwas Gutes? Sie wissen nicht, was „Prädisposition“ ist und welche Aufklärung not­wendig ist, und sie können das Risiko nicht abschätzen. Um unnötige Ängste zu minimieren, halte ich es also für notwendig, die öffentliche Debatte zu intensivieren.

Einen kleinen Wermutstropfen gibt es schon noch: Wir haben kritisiert, dass im Geset­zestext Analysen „von Produkten der DNA und deren ... Modifikationen“ im Zusam­menhang mit der genetischen Analyse erwähnt sind, und ich habe versucht zu erläutern, dass das alles sein kann, sodass – bei bösartiger Auslegung – jede Blutfett­bestimmung eine genetische Analyse wäre, und das würde die Umsetzung des Gesetzes massiv erschweren. Vielleicht kann man das später noch einmal korrigieren, aber das tut unserer Zustimmung keinen Abbruch. (Beifall bei den Grünen.)

14.02


Präsident Dr. Andreas Khol: Zu Wort gemeldet hat sich nunmehr Frau Bundes­ministerin Rauch-Kallat. – Bitte.

 


14.03.04

Bundesministerin für Gesundheit und Frauen Maria Rauch-Kallat: Herr Präsident! Hohes Haus! Österreich verfügt mit dem Gentechnikgesetz seit mehr als zehn Jahren über rechtliche Rahmenbedingungen für die Anwendung von Genanalyse und Genthe­rapie am Menschen und hatte damit in diesem Bereich eine gesetzgeberische Vor­reiterrolle in Europa.

Die besonders hohe Entwicklungsgeschwindigkeit in allen Bereichen der Gentech­nologie bringt es jedoch mit sich, dass laufend normative Anpassungen an den tech­nischen Fortschritt vorgenommen werden müssen. Mit dem vorliegenden Entwurf soll in erster Linie der derzeit von der EU nicht geregelte Bereich der medizinischen Anwendungen der Gentechnik dem Stand von Wissenschaft und Technik angepasst werden, mit dem Ziel der Aufrechterhaltung und des adäquaten Ausbaus eines weiterhin hohen Schutz- und Sicherheitsniveaus.

Kernpunkte der Novelle sind die Neudefinition und Differenzierung genetischer Analysen nach dem Stand von Wissenschaft und Technik, eine leichte Deregulierung, was die Verwaltungsverfahren zur Genehmigung einer Gentherapie sowie die Zulas­sung von Einrichtungen für bestimmte prädiktive Genanalysen betrifft, die Berücksich­tigung neuer Technologien und Methoden sowie eine im Lichte der jüngsten Entwicklungen gegenüber der bisherigen Rechtslage differenziertere Beurteilung der mit diesen Anwendungen verbundenen Qualitäts-, Beratungs- und Datenschutz­aspekte.

Lassen Sie mich noch ein Wort zur PID sagen, die ja ursprünglich in unserem Entwurf enthalten war, und zwar genau so, wie es der Ethikbeirat der Bundesregierung einstimmig beschlossen hat. Die Diskussion hat allerdings gezeigt, dass die Meinungs­bildung in diesem Bereich noch nicht ausgereift ist, auch nicht bei den Abgeordneten dieses Hauses. Ich muss jedoch sagen, dass man auch diesen Bereich differenziert betrachten muss: Der Präimplantationsdiagnostik generell stehe ich sehr skeptisch gegenüber, denn keiner von uns will Designer-Babys haben. Der Vorschlag, wie er hier vorgesehen war, hat sich aber nicht generell auf die Präimplantationsdiagnostik be­zogen, sondern nur auf ganz bestimmte, ausgesuchte Fälle – dort, wo für Paare mit Kinderwunsch, bei denen drei Versuche ergebnislos geblieben sind, eine Verbes­serung der Chancen gewährleistet wäre.

Ich bin auch dafür, dass wir den Diskussionsprozess weiterführen und die Information in diesem Haus, aber auch in der Öffentlichkeit verbessern, weil dort natürlich die Sorge besteht, dass damit Tür und Tor zur generellen Präimplantationsdiagnostik geöffnet wird. Da verstehe ich vor allem die Vertreter der behinderten Menschen, aber


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