arbeitslos sind, wobei Kurse, kurze Beschäftigungen oder Krankheiten bis zum Ausmaß von 62 Tagen nicht als statusändernd gewertet werden.
Die Zahl der Langzeitbeschäftigungslosen
ist seit Jänner 2003 von 54.835 Menschen auf 62.632 (Juli 2005) gestiegen. Trotz
Kenntnis dieser Tatsache schreibt das BMWA in seiner monatlichen Darstellung
der Arbeitsmarktlage am 1. August 2005: „Zahl der Langzeitarbeitslosen beinahe
halbiert“ und „Die Zahl der Langzeitarbeitslosen mit einer Vormerkdauer über
einem Jahr ist Ende Juli 2005 gegenüber dem Vergleichsmonat des Vorjahres mit
-9.456 bzw. -46,7% auf 10.808 kräftig zurückgegangen.“
Die soziale Absicherung arbeitsloser
Menschen in Österreich ist im europäischen Vergleich besonders schlecht. So ist
etwa die Ersatzrate bei diesen Leistungen – je nach Berechnungsweise - die
drittniedrigste oder viertniedrigste unter den früheren EU-15. Dies drückt sich
auch in den durchschnittlichen Bezugshöhen bei Arbeitslosengeld und
Notstandshilfe aus: Notstandshilfebezieherinnen bezogen im Juni 2005 durchschnittlich
€ 16,18 pro Tag, Notstandshilfebezieher € 20,38. Frauen mussten also mit €
485,40, Männer mit € 611,40 im Monat auskommen. Beide Werte liegen deutlich
unter der Armutsgefährdungsschwelle. Aber auch 65% der männlichen und 84% der
weiblichen ArbeitslosengeldbezieherInnen erhalten Leistungen unter der
Armutsgefährdungsschwelle.
Arbeitslosengeld und Notstandshilfe sind
nicht nur vielfach viel zu niedrig, sie werden auch durch Zeitablauf zunehmend
entwertet: Der durchschnittliche Lohnersatz für ArbeitslosengeldempfängerInnen
hat zwischen 2000 und 2004 real um 3,6% an Wert verloren, jener für
NotstandshilfeempfängerInnen gar um 4,3%.
Geradezu explosionsartig vermehrt hat sich seit dem Jahr 2000 die Zahl der EmpfängerInnen von Sozialhilfe. Erhielten im Jahr 2001 noch ca. 64.000 Menschen in Österreich Sozialhilfe, so hat sich das auf gegenwärtig über 100.000 erhöht. Ein guter Teil dieser Menschen erhält so genannte Richtsatzergänzungsleistungen, also Sozialhilfe, obwohl sie entweder einer sehr schlecht entlohnten Beschäftigung nachgehen oder Anspruch auf Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung haben. Das Sicherungsniveau der Sozialhilfe in Österreich ist – da länderweise geregelt – höchst unterschiedlich und durchwegs weit unter der Armutsgefährdungsschwelle gelegen. Uneinheitlich ist auch der Zugang zur Sozialhilfe: In manchen Teilen Österreichs verzichten bis zu 50% der theoretisch Anspruchsberechtigten aus Scham, Unkenntnis der Rechtslage oder Rücksicht auf Familienmitglieder auf Leistungen. Auch aus diesem Grund hat es in der Vergangenheit Bestrebungen gegeben, eine bundeseinheitliche Regelung der Sozialhilfe mit einheitlichen Sicherungsniveaus zu schaffen. Eine Arbeitsgruppe der Landes-SozialreferentInnen wurde gebildet und unter anderem im NAP-inklusion für den Zeitraum 2003 bis 2005 heißt es dazu vielversprechend:
„In einer
Arbeitsgruppe zwischen dem Bund und den Ländern werden die Grundlagen für eine
Harmonisierung der Sozialhilfegesetze der Länder erarbeitet. Im Zuge dieser Angleichung
der Länderregelungen werden auch die Schnittstellen mit den korrespondierenden
Bestimmungen des Bundes (z. B. Ausgleichszulagen nach den Pensionsgesetzen,
Notstandshilfe u. a.) miteinbezogen. Zentrale Themen dieser Harmonisierung
werden u.a. die Angleichung der Zugangsvoraussetzungen, die derzeit länderweise
sehr unterschiedlich geregelten Richtsätze („Mindeststandards“), eine Vereinheitlichung
der Sonderbedarfe und eine Erhöhung der Rechtssicherheit und Transparenz sein.
Außerdem werden bundeseinheitliche Kriterien für die Erfassung statistischer
Daten zur Sozialhilfe erarbeitet. Als Instrument für die Umsetzung der Harmonisierungsbestrebungen
kommen sowohl ein Staatsvertrag zwischen dem Bund und den Ländern als auch ein
Sozialhilfegrundsatzgesetz in Frage.“