Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 125. Sitzung / Seite 159

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Geschehen ist jedoch nichts. Die Bundesregierung und insbesondere das BMSG und das BMF haben es – zum Beispiel in Zusammenhang mit dem zu Beginn dieses Jahres ausgehandelt Finanzausgleichs zwischen Bund und Ländern – verabsäumt, mit eigenen Vorschlägen zur Neugestaltung der Sozialhilfe Bewegung in die Sache zu bringen. Es herrscht regelrechte „Funkstille“. Im so genannten „Fortschrittsbericht“ zum NAP-Inclusion kommt das Wort Sozialhilfe nicht einmal mehr vor. An der Situation der Betroffenen hat sich somit nichts verändert.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit, die Bundesministerin für soziale Sicherheit, Generationen und KonsumentInnenschutz sowie der Bundesminister für Finanzen werden aufgefordert, dem Nationalrat bis spätestens 31. Dezember 2005 eine Gesetzesvorlage betreffend

die Schaffung einer existenzsichernden, bedarfsorientierten Grundsicherung beim Arbeitslosengeld,

die Schaffung einer existenzsichernden, bedarfsorientierten Grundsicherung beim Bezug von Notstandshilfe,

sowie ebenfalls bis 31.12.2005 einen gemeinsam mit den Bundesländern erarbeiteten verbindlichen Rahmenplan

zur Schaffung einer bundeseinheitlichen Rechtslage und eines existenzsichernden Niveaus in der Sozialhilfe sowie

die dazu notwendigen Änderungen im Finanzausgleich zwischen Bund und Ländern

vorzulegen

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Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Vizekanzler Gorbach. – Bitte, Herr Vizekanzler.

 


16.13.21

Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie Vizekanzler Hubert Gorbach: Geschätzte Frau Präsidentin! Herr Regierungskollege! Meine Damen und Herren! Wirtschaftsminister Martin Bartenstein hat in seiner Beantwortung zu diesem Dringlichen Antrag schon sehr viele Daten zum Besten gegeben (Rufe bei der SPÖ: „Zum Besten gegeben“!) und damit auch klargemacht, dass Wachstum und Beschäf­tigung ein Hauptanliegen dieser Bundesregierung – neben anderen Anliegen – sind, aber Wachstum und Beschäftigung nicht nur in einem Papier, in einem Regierungs­übereinkommen stehen, sondern auch tatsächlich gefördert werden.

Erlauben Sie mir als einem der Ressortverantwortlichen, der auch wesentlich zu Wachs­tum und Beschäftigung und zur Situation des Wirtschaftsstandortes und des Arbeitsplatzstandortes Österreich beitragen kann, ein paar Fakten auch im inter­nationalen Vergleich und im Vergleich zu früher zu präsentieren.

Ich halte es für richtig, dass die Lissabon-Strategie – abgeändert jetzt in EU-Leitlinien für Wachstum und Beschäftigung für 2005/2008 – eine neue Initiative darstellt, in diese Richtung etwas zu tun, denn der Kampf gegen Arbeitslosigkeit, der Kampf, bei den


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