Geschehen ist jedoch nichts. Die
Bundesregierung und insbesondere das BMSG und das BMF haben es – zum Beispiel
in Zusammenhang mit dem zu Beginn dieses Jahres ausgehandelt Finanzausgleichs
zwischen Bund und Ländern – verabsäumt, mit eigenen Vorschlägen zur
Neugestaltung der Sozialhilfe Bewegung in die Sache zu bringen. Es herrscht
regelrechte „Funkstille“. Im so genannten „Fortschrittsbericht“ zum
NAP-Inclusion kommt das Wort Sozialhilfe nicht einmal mehr vor. An der
Situation der Betroffenen hat sich somit nichts verändert.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen
daher folgenden
Entschließungsantrag:
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die Bundesregierung, insbesondere der
Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit, die Bundesministerin für soziale
Sicherheit, Generationen und KonsumentInnenschutz sowie der Bundesminister für
Finanzen werden aufgefordert, dem Nationalrat bis spätestens 31. Dezember 2005
eine Gesetzesvorlage betreffend
die Schaffung einer existenzsichernden,
bedarfsorientierten Grundsicherung beim Arbeitslosengeld,
die Schaffung einer existenzsichernden,
bedarfsorientierten Grundsicherung beim Bezug von Notstandshilfe,
sowie ebenfalls bis 31.12.2005 einen
gemeinsam mit den Bundesländern erarbeiteten verbindlichen Rahmenplan
zur Schaffung einer bundeseinheitlichen
Rechtslage und eines existenzsichernden Niveaus in der Sozialhilfe sowie
die dazu notwendigen Änderungen im
Finanzausgleich zwischen Bund und Ländern
vorzulegen
*****
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Vizekanzler Gorbach. – Bitte, Herr Vizekanzler.
16.13
Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie Vizekanzler Hubert Gorbach: Geschätzte Frau Präsidentin! Herr Regierungskollege! Meine Damen und Herren! Wirtschaftsminister Martin Bartenstein hat in seiner Beantwortung zu diesem Dringlichen Antrag schon sehr viele Daten zum Besten gegeben (Rufe bei der SPÖ: „Zum Besten gegeben“!) und damit auch klargemacht, dass Wachstum und Beschäftigung ein Hauptanliegen dieser Bundesregierung – neben anderen Anliegen – sind, aber Wachstum und Beschäftigung nicht nur in einem Papier, in einem Regierungsübereinkommen stehen, sondern auch tatsächlich gefördert werden.
Erlauben Sie mir als einem der Ressortverantwortlichen, der auch wesentlich zu Wachstum und Beschäftigung und zur Situation des Wirtschaftsstandortes und des Arbeitsplatzstandortes Österreich beitragen kann, ein paar Fakten auch im internationalen Vergleich und im Vergleich zu früher zu präsentieren.
Ich halte es für richtig, dass die Lissabon-Strategie – abgeändert jetzt in EU-Leitlinien für Wachstum und Beschäftigung für 2005/2008 – eine neue Initiative darstellt, in diese Richtung etwas zu tun, denn der Kampf gegen Arbeitslosigkeit, der Kampf, bei den