Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 125. Sitzung / Seite 177

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Bundesminister, haben Sie geantwortet: Sie sagen: Das Gesetz sieht nicht vor, dass Proben gezogen werden.

Ich frage Sie: Wie wollen Sie nachweisen, welche Rezepturen in diesen Mitteln enthalten waren, die illegal in Verkehr gesetzt werden? Wie wollen Sie nachweisen, ob diese zum Teil gleichwertig wären oder nicht gleichwertig sind?

Herr Bundesminister, schauen wir uns weiter an, was Sie auf meine Anfrage sagen: Sie sprechen von 65 Produkten, die illegal in Verkehr gesetzt werden, und Sie sagen, die Namen der Wirkstoffe und die Handelsbezeichnungen liegen Ihnen vor. Die Liste haben Sie. – Aber Sie haben sie mir nicht bekannt gegeben! Herr Bundesminister! Warum verweigern Sie diese Auskunft in dieser Anfragebeantwortung? Warum stellen Sie nicht klar, dass es sich um diese und jene Mittel handelt?

Ich habe dann versucht, weiter nachzubohren, und habe bei Mitarbeitern der Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit und auch bei Beamten in Ihrem Ressort nachgefragt, und die haben mir gesagt: Das können wir nicht hergeben. Wir müssen Rücksprache halten. – Das war ein zähes Ringen! Schlussendlich habe ich ein Schreiben als Ergänzung zu dieser Anfrage bekommen, in dem mir bekannt gegeben wurde, dass sieben solcher Wirkstoffe gefunden worden waren, die in keinem in Österreich verkehrsfähigen Pflanzenschutzmittel enthalten sind.

Herr Bundesminister, jetzt werde ich sie Ihnen nennen: Amitraz, Benomyl, Dimefuron, Pyrifenox und Simazin, weiters das in Österreich verbotene Pflanzenschutzmittel Paraquat. Das sind sechs. In einer Anfragebeantwortung hat mir die Frau Justiz­ministerin weiters mitgeteilt, dass auch das Mittel Dursban 75 illegal in Verkehr ge­bracht worden war und nachgewiesen werden konnte.

Das heißt, dass einige Ministerien der Auffassung sind, dass man durchaus auch diese Mitteilung geben kann. Sie selbst als zuständiger Umweltminister sind aber nicht bereit, die Unterlagen herzugeben und die Öffentlichkeit ausreichend zu informieren! Wie sollen denn die Bäuerinnen und Bauern bei solcher illegaler In-Verkehr-Bringung dann rechtzeitig gewarnt werden? Wie sollen die Landwirtschaftskammern informieren, dass hier Firmen am Werk sind, die illegale Produkte in Verkehr setzen, wenn Sie selbst nicht bereit sind, darüber Auskunft zu geben? Wie Sie hier vorgehen, Herr Bundes­minister, ist völlig unglaubwürdig! (Beifall bei den Grünen.)

Sehen wir uns die Lücken im Pflanzenschutzmittelgesetz etwas genauer an! Es wurde von Experten argumentiert: Wir haben momentan so viele Probleme, weil bei vielen Mitteln die Zulassungen endeten und es sozusagen durch die Fristen einfach dazu gekommen ist, dass diese Mittel noch in Verkehr sind. – Wie schaut es denn im Pflanzenschutzmittelgesetz aus? Das Pflanzenschutzmittelgesetz regelt nur das Zulassungsende, aber nicht das Anwendungsende. Das Anwendungsende von Pflan­zen­schutzmitteln ist wiederum in neun Landesgesetzen geregelt. Das ist völlig unzeitgemäß!

Herr Bundesminister, ich frage mich – das müssen Sie mir noch nachweisen –, wo für jedes einzelne dieser Mittel verlautbart wurde beziehungsweise die Bauern rechtzeitig informiert wurden, dass das Zulassungsende zeitgleich mit dem Anwendungsende zusammenfällt. Das ist eine ganz explizite Lücke im Pflanzenschutzmittelgesetz!

Ein zweiter Punkt, auf den wir in den letzten Jahren konsequent hingewiesen haben: Sie haben in zwei Agrarrechtsänderungsgesetzen den Umfang der Pflanzenschutz­mittel in Österreich massiv ausgeweitet. Heute ist in Österreich die dreifache Anzahl von Pflanzenschutzmitteln offiziell zugelassen wie im Jahre 2001. Heute sind es über 2 400 Mittel, damals waren es etwas über 800 Mittel, Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Bei uns sind also mehr Mittel zugelassen als in der Bundes-


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