Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 125. Sitzung / Seite 215

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Wir haben versucht, in dieses Postgesetz tatsächlich eine Ermessensentscheidung einzubauen. Es ist uns aber vom Verfassungsdienst erklärt worden, dass es verfas­sungsrechtlich bedenklich wäre, hier eine reine Ermessensentscheidung anzusetzen. Deshalb haben wir eine Art Stufenbau gefunden, wo es der Post nicht mehr so wie bisher möglich ist, durch eine Ankündigung und ein daran anschließendes dreimona­tiges Warten oder Verhandeln letztendlich Postämter zu schließen, sondern es ist wesentlich schwieriger.

Vor allem haben wir einem ganz wichtigen Umstand Rechnung getragen. Der wichtige Umstand war, dass viele Bürgermeister berechtigterweise gesagt haben, dass die Zahlen nicht stimmen können. Da stimmt etwas nicht! (Abg. Heinzl: Ah, da schau her! Wie gibt es das?) Der Bemessungszeitraum dafür, ob ein Postamt wirtschaftlich geführt ist oder nicht, galt nur von 1. Jänner bis 30. September. Das wird in Zukunft so nicht mehr möglich sein!

Bürgermeister haben uns gesagt, Massensendungen, die aufgegeben werden – das wissen wir ja –, scheinen in der Abrechnung, in der Bilanz des Postamtes nicht auf. Wir haben jetzt mit diesem Postgesetz das Instrument in die Hand genommen und haben nun die Möglichkeit, unabhängige Sachverständige einzusetzen.

Wir haben noch ein weiteres Instrument – Sie werden das ja sicher in den Erörte­rungen zum neuen Postgesetz gelesen haben –: Wenn sich herausstellen sollte, dass die Post bei geplanten Schließungen nicht korrekt vorgeht, gibt es eine Art einstweilige Verfügung. Es kann untersagt werden, dass ein Postamt geschlossen wird. (Abg. Marizzi: Dann!)

Wir haben ein weiteres Instrument in der Hand. Bis jetzt war es dem Minister nicht möglich, einzelne Postämter vor der Schließung zu bewahren. Das ist mit dem neuen Gesetz möglich. All das sind neue Möglichkeiten, die wir mit diesem Gesetz notwen­digerweise geschaffen haben.

Eines gilt es schon auch noch zu sagen: Der Mechanismus funktioniert privatwirt­schaftlich. Die ÖIAG agiert gewinnmaximierend. Die Post AG muss genauso gewinn­maximierend agieren. Dem müssen wir mit diesem Gesetz etwas entgegenhalten, und das machen wir zum Wohle der Bevölkerung, insbesondere des ländlichen Raums, und an dem ist uns wirklich sehr viel gelegen, damit nicht wieder willkürlich Schließun­gen vorgenommen werden können. (Abg. Marizzi: Postamt Christkindl wird zuge­sperrt!)

Lassen Sie mich zuletzt noch ganz kurz etwas anführen, was von der Arbeiterkammer gekommen ist, was wir gerne aufgegriffen haben, nämlich Konsumentenschutz­bestimmungen, dass nämlich Postanbieter durchaus auch verschiedene Kriterien zu erfüllen haben, die den Konsumenten, letztendlich den Adressaten der Postsendungen zugute kommen werden.

Ganz zum Schluss, weil es noch ein Thema war, die Hausbrieffachanlagen. Auch dies­bezüglich haben wir in diesem Gesetz die Regelung geschaffen, dass es nicht auto­matisch zu einer Bestrafung kommt, sondern dass eine angemessene Frist gewährt und aufgetragen wird. In dieser angemessenen Frist kann der gesetzmäßige Zustand hergestellt werden. Ich bitte, auch das zu beachten. Es dient dazu, dass kein Druck entsteht, aber dass trotzdem darauf geachtet wird, dass es eben zu einer Änderung, zu einer Neuinstallierung und Neuregelung bei den Hausbrieffachanlagen kommt.

Meine Damen und Herren! Die Post hat gute Richtlinien in die Hand bekommen, um in Zukunft agieren zu können, auch auf dem internationalen Markt. Die Post ist expansiv, sie ist auf dem internationalen Markt durchaus tätig und weist dort gute Erfolge auf. Das ist tatsächlich auch den Vorständen zuzurechnen. Und ich darf Ihnen schon


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