Aktivität, und zweitens ist es keine Propagandaaktion, sondern wir haben viele, viele Jahre über diesen Scheckkartenführerschein verhandelt, der sicher ein großer Fortschritt ist.
Sicherlich kann auch diese Form des Scheckkartenführerscheines geändert werden. Alles entwickelt sich, aber irgendeinmal muss man mit dem derzeitigen Wissensstand anfangen.
Und zur Behördenzuständigkeit: Das ist eine langjährige Forderung der Arbeiterkammern, die gesagt haben, dass dort, wo die Fahrschule besucht worden ist, auch die Prüfung abgelegt werden soll, sonst wird der Betreffende nicht von der Fahrschule zur Prüfung geführt. Auch eine ganz besondere Forderung der JVP, die ebenfalls gemeint hat, damit könnten billigere Fahrschulen viel besser im Wettbewerb bestehen.
Da wir hier so viele Forderungen, auch Forderungen von Seiten der Arbeiterkammer, erfüllen, wundere ich mich eigentlich, dass wir dieses Gesetz heute nur mehrheitlich beschließen. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)
19.59
Präsident Dr.
Andreas Khol: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Dr. Moser. Freiwillige
Redezeitbeschränkung: 5 Minuten. (Abg.
Dr. Gabriela Moser – auf
dem Weg zum Rednerpult –: Nein, es wird weniger: 2 Minuten!) Die
„2 Minuten“ werden dankbar entgegengenommen. (Abg. Dr. Gabriela Moser: Bitte
sehr! Ich spende heute!)
20.00
Abgeordnete Dr. Gabriela Moser (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Sekretäre – Staatssekretäre! (Abg. Dipl.-Ing. Scheuch: „Sekretäre“?) Meine Damen und Herren! Es wundert mich ja, wenn jetzt wirklich die Vorschläge der Arbeiterkammer im Hinblick auf Führerscheine berücksichtigt worden sein sollen, warum nicht auch die Vorschläge der Volksanwaltschaft berücksichtigt wurden. Es ist nämlich schon relativ ungerecht, dass, wenn es um die Verlängerung einer Lenker- oder Lenkerinnenberechtigung geht, Menschen, die chronisch krank sind, jedes Mal, wenn sie ihren Führerschein verlängern, wieder eine Gebühr zahlen müssen! Das ist schon irgendwie ... (Abg. Mag. Regler: Das ist das Gebührengesetz! Das Gebührengesetz!) – Herr Kollege, Sie gestehen es ja zu, und Sie signalisieren mir, dass das einmal geändert werden soll, nicht wahr? Es wäre jetzt schon auch eine Möglichkeit gewesen, das auch im Führerscheingesetz zu berücksichtigen.
Nun, Scheckkartenführerschein ab kommenden Sommer oder sogar schon ab dem Frühjahr und das sofortige Ausstellen auf einem entsprechenden Blatt bei der Fahrschule, wenn man die Prüfung bestanden hat – sind halt Wahlzuckerln, geben wir es zu! Es ist halt ein Signal an die jungen Menschen (Abg. Mag. Regler: Es ist ein Service, ein Kundenservice!), die möglichst schnell einen schicken Führerschein haben wollen.
Aber unseres
Erachtens geht man bei der One-Stop-Geschichte bei den Fahrschulen – oder
One-Stop-Shop heißt das, so denke ich – etwas zu großzügig ans Werk. Ich
wäre schon eher dafür, dass auch diese vorläufige Lenkerberechtigung nicht nur
diesen Fahrschulcharakter hat, sondern dass da auch etwas Behördliches dahinter
steht, denn der Missbrauch kann, bitte, nicht ausgeschlossen werden! Und
deshalb besteht unser Bedenken gegen diesen neuen Führerschein. (Abg. Kößl:
Einen Missbrauch kann man nie ausschließen! Wo Menschen sind, menschelt es!
Schauen Sie zur BAWAG!)
Außerdem: Was ist, wenn es eine Änderung gibt? – Dann muss wieder eine neue Karte ausgestellt werden. Daraus erwachsen wieder neue Kosten! Insofern, so meine