Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 125. Sitzung / Seite 230

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20.08.56

Abgeordnete Theresia Haidlmayr (Grüne): Herr Präsident! Herren Staatssekretäre! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Regler hat gerade davon gesprochen, dass es ein unübertreffliches Führerscheingesetz ist, das heute verabschiedet werden soll. Herr Staatssekretär, ich frage Sie: Warum haben Sie die Interessen der behin­derten Menschen in dieses Führerscheingesetz wieder nicht aufgenommen? Sie hätten jetzt die Möglichkeit dazu gehabt! Derzeit steht in der Verordnung:

„Zur Fahrprüfung bei gehörlosen oder stark schwerhörigen Personen ist die Prüfungs­zeit entsprechend zu verlängern.“

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Was hier drinnen steht, ist seit langem über­holt! Es gibt jetzt bereits den Führerschein in Gebärdensprache, und der hätte in dieses Gesetz hineingenommen werden müssen, meine sehr geehrten Damen und Herren! Das aber haben Sie verabsäumt. Diesbezüglich wollten Sie, dass wir unseren Antrag im Verkehrsausschuss zurückziehen. – Da gibt es nichts zurückzuziehen, wenn Sie etwas vergessen haben.

Sie haben darauf hingewiesen, es gebe ja schon eine Regelung, nur: Die Regelung, die es gibt, nämlich jene vom 21. Juli 2005, ist keine gesetzliche Regelung, sondern (Abg. Mag. Regler: Ein Erlass!) lediglich ein Erlass. Und wie schwach dieser Erlass ist, kann ich Ihnen auch sagen. Da steht drinnen: Es wurde eine DVD entwickelt, und nun ist es möglich, die Fahrprüfung auch in Gebärdensprache abzulegen. Diese DVDs werden ab August bei den Landesstellen der Bundessozialämter aufliegen und können bei Bedarf zwecks Absolvierung der Fahrprüfung bei den Fahrschulen entlehnt werden.

Also das kann es nicht sein, sondern im Führerscheingesetz muss klar drinnen stehen, dass diese DVD für gehörlose Menschen zur Führerscheinprüfung herangezogen wer­den muss. Diese DVD muss selbstverständlich den Fahrschulen zur Verfügung gestellt werden, denn wie sollen sie diese Regelung denn vollziehen, wenn sie dann erst dem Bundessozialamt schreiben müssen: Bitte, bitte, darf ich mir das ausleihen? – Und wenn der Gehörlose oder die Gehörlose die Führerscheinprüfung gemacht hat, dann heißt es wieder: Retour an das Bundessozialamt! Und beim nächsten Mal kommt ein anderer und sagt: Bitte, ich möchte diese DVD auch!

Diese DVD muss den Fahrschulen zur Verfügung gestellt werden! Das heißt also: So wie es die anderen Programme für die Führerscheinprüfungen gibt, muss es auch dieses DVD-Programm geben. Und zweitens, Herr Staatssekretär – vielleicht können Sie diese Frage beantworten –: Warum haben Sie es wieder verabsäumt, die Situation gehörloser Menschen und die Tatsache, dass die Führerscheinprüfungen mit dieser DVD abzulegen sind (Abg. Wittauer: ... schon geregelt! ... für Gehörlose die Abnahme geregelt!), Herr Wittauer, in das Führerscheingesetz hineinzuschreiben, wenn Sie doch jetzt wieder so tun, als ob Ihnen das wichtig wäre?

Es ist Ihnen nicht wichtig, denn wäre es Ihnen wichtig gewesen, dann würde es jetzt drinnen stehen! Und mein Entschließungsantrag, meine sehr geehrten Damen und Herren, ist nach wie vor unerledigt und bleibt aufrecht. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)

20.12


Präsident Dr. Andreas Khol: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Herr Abgeordneter Miedl zu Wort gemeldet. Redezeit: 2 Minuten. Sie kennen die Geschäfts­ordnung: Fakten gegen Fakten, keine politischen Wertungen. – Bitte.

 


20.12.33

Abgeordneter Werner Miedl (ÖVP): Solche werde ich selbstverständlich nicht vornehmen. – Frau Abgeordnete Haidlmayr hat in ihrem Redebeitrag den Eindruck


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