Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 125. Sitzung / Seite 231

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erweckt, als ob das Ablegen der Führerscheinprüfung in der Gebärdensprache nicht möglich wäre. – Das ist unrichtig!

In einer durch Abgeordneten Huainigg initiierten Vorgangsweise ist ausdrücklich ent­halten, dass die Ablegung der Führerscheinprüfung in Gebärdensprache möglich ist, Frau Abgeordnete (Abg. Haidlmayr: Das steht nicht im Führerscheingesetz!) – aus­drücklich enthalten! (Abg. Haidlmayr: Das steht nicht im Führerscheingesetz!)

Frau Kollegin Haidlmayr, jedes Gesetz hat verfassungsmäßig zu sein, und jeder Erlass hat gesetzmäßig zu sein. (Abg. Öllinger: Nein, das ist jetzt ...! – Abg. Haidlmayr: Warum schreiben Sie es nicht ins Gesetz?) Somit ist dem Antragsteller Huainigg voll und ganz entsprochen! (Abg. Haidlmayr: Warum schreiben Sie es nicht ins Gesetz?) Die Behinderten können die Prüfung in Gebärdensprache ...

20.13


Präsident Dr. Andreas Khol: Herr Kollege! Das war jetzt ein Redebeitrag. Sie haben Ihre Richtigstellung angebracht.

Zu Wort gelangt nunmehr Frau Abgeordnete Dipl.-Ing. Achleitner. – Bitte.

(Beifall bei der ÖVP für den das Rednerpult verlassenden Abg. Miedl. – Abg. Haidlmayr – in Richtung des auf seinen Sitzplatz zurückkehrenden Abg. Miedl –: Sie haben es nicht ins Gesetz geschrieben! – Abg. Miedl: Sie! Die Behinderten können die Prüfung in Gebärdensprache ablegen! – Neuerlicher Zwischenruf der Abg. Haidlmayr.)

Frau Kollegin Haidlmayr, bitte! Sie können sich noch einmal zu Wort melden! (Abg. Miedl – in Richtung der Abg. Haidlmayr –: Sie müssen es zur Kenntnis nehmen, ob es Ihnen passt oder nicht! – Ruf bei der SPÖ – in Richtung des Abg. Miedl –: Und Sie haben sich ordentlich zu benehmen!)

Am Wort ist jetzt Frau Abgeordnete Dipl.-Ing. Achleitner. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


20.13.39

Abgeordnete Dipl.-Ing. Elke Achleitner (Freiheitliche): Herr Präsident! Sehr geehrte Herren Staatssekretäre! Hohes Haus! Frau Kollegin Haidlmayr! Ich möchte die Aus­sage des Kollegen Miedl noch bekräftigen: Es ist uns so wichtig, dass es bereits geregelt wurde, dass DVDs bei den Bundessozialämtern vorhanden sind. Und es ist ganz klar anzumerken, dass die Führerscheinprüfung in Gebärdensprache möglich ist! (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP. – Abg. Haidlmayr: Es steht nicht im Führerscheingesetz! Das steht nicht im Führerscheingesetz! – Abg. Jakob Auer: Fakten! Fakten, bitte!)

Herr Kollege Eder und Frau Kollegin Binder-Maier! Mir ist nicht ganz klar, was Sie eigent­lich wirklich wollen, wenn Sie von Kosten für den Führerschein und Führer­scheinprüfungen reden, denn ich kann mich noch ganz gut an die letzte Plenarsitzung erinnern, als Ihre Fraktion es war, die eine mögliche Verbilligung der Führerschein­aus­bildung abgelehnt hat.

Gerade bei der letzten KFG-Novelle haben wir beschlossen, dass es zu einer Reduk­tion des praktischen Unterrichts kommt und dass sechs Stunden privat erfolgen kön­nen. Das ist, wenn wir für eine Fahrstunde einen Preis von 40 € annehmen, ein Betrag von über 240 €, um den es billiger ist für jene, die den Führerschein machen wollen. Genau diese Verbilligung haben Sie aber abgelehnt – und heute reden Sie davon, dass Ihnen der Führerschein in Zukunft zu teuer ist (Abg. Eder: Ja, für die jungen Menschen ist er zu teuer!), wenn es für eine Plastikkarte Mehrkosten in Höhe von 7 € gibt. – Sehr geehrte Damen und Herren, Sie wissen wirklich nicht, was Sie wollen! (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

 


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