Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 125. Sitzung / Seite 232

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Die jetzige Führerscheinreform weist eindeutig den Weg: Weg von unnötiger Bürokratie und hin zu Service und Dienstleistungen! Es ist nicht „schick“, Frau Kollegin Moser, wenn wir von einem One-Stop-Shop sprechen, denn es heißt, dass es eine Anlaufstelle gibt, wo die Verwaltung dezimiert wird, wo sich die Verwaltung in Zukunft auf ihre Kernaufgaben konzentriert, wo wirklich nur behördenspezifische Arbeiten erledigt werden und wo durch Konzentration, Synergien und das Führerscheinregister viele Arbeiten eingespart werden können und dadurch eine Einsparung entsteht – und nicht Mehrkosten! –, weil viel weniger bürokratischer Aufwand notwendig ist.

Wesentlich ist auch, dass es eine Erleichterung dadurch gibt, dass man nicht mehr gebunden ist, an welchem Ort ein Führerschein zu machen ist. Auch da muss ich Ihnen, Kollegen von der SPÖ, widersprechen, denn gerade Wettbewerb wird dazu führen, dass der Führerschein billiger wird, dass es auch ein gewisses Preis-Leistungs-Verhältnis gibt, dass die Kunden sich selbst aussuchen können, wo sie ihren Führer­schein machen wollen.

Sehr geehrte Damen und Herren! Die vorliegende Führerscheinreform bringt ein bes­seres Service für Bürger und eine Einsparung in der Verwaltung. Ich denke, Sie sollten schon noch einmal überlegen, ob Sie diesem gut durchdachten Gesetz nicht vielleicht doch zustimmen können. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

20.17


Präsident Dr. Andreas Khol: Bevor ich der nächsten Rednerin das Wort erteile, möchte ich die Regierungsfraktionen fragen, wer nun den Abänderungsantrag ein­bringt, der umfangreich ist und der verteilt wird. (Ruf: Der nächste ...!) – Der nächste Redner. – Gut. Danke.

Zu Wort gelangt nunmehr Frau Abgeordnete Bayr. Ihre Wunschredezeit beträgt 2 Minuten. (Abg. Bayr – auf dem Weg zum Rednerpult –: Meine „Wunschredezeit“ ist länger!)

 


20.17.41

Abgeordnete Petra Bayr (SPÖ): Sehr geehrte Damen und Herren! In den Erläute­run­gen zur 8. Führerscheingesetz-Novelle findet sich ein richtungweisender Satz, nämlich:

„Aufgrund von Wünschen der Wirtschaft soll es möglich sein, gleichzeitig mit der vorgezogenen Lenkerberechtigung für die Klasse B auch die Ausbildung für die Klas­se A zu absolvieren.“

Das heißt, wenn das heute beschlossen wird, können in Zukunft 16-Jährige den Motor­rad-Führerschein machen. Es wird argumentiert, dass es billiger kommen wird, wenn man den L17- und den A-Schein auf einmal, in einem Paket macht. – Das mag schon sein. Ich bin mir nur ganz sicher, dass es genug Fahrschulen gibt, die auf die gute Idee kommen werden, die große Pause zwischen Ausbildung und Prüfung dazu zu nutzen, vor der Prüfung Perfektions- und Praxispakete anzubieten. (Abg. Mag. Regler: Frei­willig! Freiwillig!) – Ja, damit man eben nicht bei der Führerscheinprüfung durchfällt, werden dann ganz „freiwillig“ die jungen Menschen gerne und mit Freude noch einmal in die Brieftasche greifen und diese zusätzlichen Ausbildungskosten auch noch bezah­len.

Worum es mir eigentlich geht: Diese ganze Debatte ist keine Debatte um billig oder nicht billig, sondern eine Debatte um die Verkehrssicherheit, um die Sicherheit von jungen Menschen. Aber nicht nur ich, sondern auch Sie alle kennen genug 16-Jährige, die, wenn sie dann die Ausbildung theoretisch und praktisch gemacht haben, der Meinung sind: Das habe ich alles im Griff, das kann ich alles! – Sie borgen sich dann,


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