21.13
Abgeordneter
Mag. Werner Kogler (Grüne): Herr
Präsident! Herr Staatssekretär! Ich glaube, bei diesem Entschließungsantrag der
Regierungsfraktionen ist auch ein externer Berater zur Seite gestanden (Abg. Öllinger: Ein sehr billiger!),
aber offensichtlich aus der kabarettistischen Branche. Möglicherweise hat es
auch damit zu tun, dass diesbezügliche Sendungen im ORF jetzt verschoben und
erst nach den Wahlterminen gebracht werden und da derselbe Berater dahinter
steht. (Zwischenruf des Abg. Neudeck.)
Der Satz reizt ja – er ist schon erwähnt worden – zu weiteren logischen Denkübungen an. Hier steht: „(...) betreffend die Heranziehung von externen Beratern auch weiterhin“ – Kollege Gahr! – „bestmöglich umzusetzen (...)“.
Was heißt das? – Das heißt doch einmal, dass bisher offensichtlich schon „bestmöglich“ umgesetzt wurde, wenn auch weiterhin „bestmöglich“ umgesetzt werden soll. (Abg. Gahr: Ja!) Was ist denn dann, Herr Präsident, dem Rechnungshof überhaupt eingefallen? Erstens wird schon „bestmöglich“ umgesetzt, sodass man das nur weiterempfehlen kann. Zweitens ist trotz bisheriger „bestmöglicher“ Umsetzung eine Verbesserung vorgenommen worden, wie Kollege Gahr ausgeführt hat. Vielleicht können Sie, Herr Staatssekretär, dazu etwas sagen, wie Sie trotz „bestmöglicher“ Umsetzung dann immer noch etwas weiter verbessert haben und was denn das eigentlich für Verbesserungen über das Bestmögliche hinaus sind, die nun wieder Kollege Gahr identifiziert hat. Also Sie hinterlassen uns da in leichter Verwirrung. Aber möglicherweise ist es ja auch nur das tragische Bemühen, ja nicht den Empfehlungen des Rechnungshofs nachkommen zu müssen. Oder ist Ihre Scheu so groß, heute mitzustimmen, weil Kollege Kräuter einen Antrag eingebracht hat, dem ich gerne beigetreten bin.
Aber zum Ernst der Sache: Was die „bestmögliche“ Umsetzung ist, haben wir ja bisher gesehen. Ich greife nur drei Beispiele aus dieser Skandalchronologie der Beraterverträge heraus.
Ganz zu Anfang, nach der Wende: neu Regieren, Aussuchen von Posten für den Aufsichtsrat in der ÖIAG – ein Berater war beteiligt, ein Personalberater, als es dazu gekommen ist. Der Rechnungshof hat massive Kritik daran geübt, und zwar sowohl am Procedere als auch letztlich an den entscheidenden Ausschreibungsvorgängen für diese Sache.
Was ist gewesen? – Finanzminister Grasser, der das als Ressortverantwortlicher im Rechnungshofausschuss zu verantworten gehabt hat, hat wieder einen Berater engagiert, und dieser sollte die Kritik des Rechnungshofes widerlegen. Ich darf da den Vorgänger, Präsidenten Fiedler, zitieren, der gesagt hat: Ja da hört sich jetzt aber wirklich alles auf, denn da könnten wir gleich den Rechnungshof abschaffen! – So weit haben Sie es getrieben im ersten Jahr nach Ihrer gloriosen Wende!
Das war schon eine Doppelpointe Ihrer „bestmöglichen“ Beratertätigkeit: zuerst einen Berater zu nehmen, der alles verpfuscht, dann kritisiert der Rechnungshof, und dann nimmt sich das Ministerium noch einen Berater, um den Rechnungshof zu widerlegen. Und das ist jetzt „bestmöglich“? Na, da werden Sie sich aber in dieser Logik noch anstrengen müssen. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)
Da nimmt sich ja das nächste Beispiel nur mehr als kleines kulinarisches Schmankerl Ihrer Privatisierungswut aus. Den Bundesverlag haben Sie ja auch auf die Privatisierungsliste gesetzt. Anstatt, wie international und auch sonst üblich, das Beraterhonorar für den Verkauf mit maximal 1 Prozent der vermutlichen Verkaufssumme anzusetzen, haben Sie es geschafft, das auf 3,84 Prozent oder so hinaufzutreiben – und am Schluss waren es dann, wie Kollege Öllinger damals im Übrigen aufgedeckt hat, sogar noch mehr. Also auch das sucht seinesgleichen.