b) Für nicht im eigenen Bereich abdeckbare juristische
Beratungsleistungen und die Vertretung vor Gerichten sollten vorrangig die
Dienste der Finanzprokuratur bzw. des Verfassungsdienstes des BKA in Anspruch
genommen werden.
c) Vor einer Auftragserteilung wäre stets die Notwendigkeit der Fremdleistung zu prüfen. Entsprechende Kosten-Nutzen-Überlegungen sowie die Gründe für die Auswahl eines externen Beraters sollten nachvollziehbar dokumentiert werden.
d) Die jeweils zuständigen Fachabteilungen sollten zur
Sicherstellung der Qualität und der Akzeptanz der Projektergebnisse sowie des
entsprechenden Know-how-Transfers eng mit den externen Beratern
zusammenarbeiten.
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Präsident Dr. Andreas Khol: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Gahr. Seine Redezeit beträgt 2 Minuten. – Bitte.
21.11
Abgeordneter Hermann Gahr (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Präsident des Rechnungshofes! Meine Damen und Herren! Hohes Haus! Die Qualität unseres Antrages, Kollege Kräuter, steht jener Ihres Antrags sicher um nichts nach. (Zwischenrufe bei der SPÖ.) Kollege Neudeck wird ihn dann einbringen. Es geht darum, dass wir im Rechnungshofausschuss intensiv darüber diskutiert haben, dass viele Empfehlungen des Rechnungshofes im Bereich der externen Beratung bereits umgesetzt wurden und dieser Entschließungsantrag dieses Unterfangen untermauern wird.
Es geht zukünftig darum, die internen Ressourcen so gut wie möglich zu nützen und externes Know-how dann heranzuziehen, wenn es notwendig ist, etwa bei der Begleitung von komplexen Vergabeverfahren oder bei Rechtsberatungen für umfangreiche Gesetzesmaterien. Es hat externe Beratungen im Bereich der Verwaltungsreform und der Reorganisation gegeben, da ein Blick von außen bei vielen Dingen ja nicht schadet, wie ich meine. Dies ist auch wichtig, wenn es darum geht, für den Staat Einsparungen zu treffen, was im Sinne des Steuerzahlers ist.
Der Rechnungshof hat Mängel aufgezeigt. Ja, es waren die Beratungskosten da und dort zu hoch. Er hat Verbesserungsvorschläge eingebracht und gemeint, dass man den Verfassungsdienst des Bundeskanzleramtes mit einbeziehen beziehungsweise die Finanzprokuratur in Anspruch nehmen sollte.
Ich habe schon
eingangs gesagt, dass die Empfehlungen größtenteils umgesetzt wurden. Es geht
darum, dass der Bedarf geprüft werden muss, dass Ressourcen genutzt werden
müssen und dass externes Know-how die Qualität und den Erfolg erhöht. Mit
diesem Entschließungsantrag werden, wie ich meine, alle Ministerien
aufgefordert, sich bei dieser externen Beratung in der Qualität zu verbessern. (Abg. Öllinger: Glauben Sie
wenigstens ein Wort von dem, was Sie gesagt haben?)
Kollege Öllinger! Sie waren nicht im Rechnungshofausschuss und haben die Debatte nicht verfolgt, somit kennen Sie sich auch nicht aus. – Danke. (Beifall und ironische Heiterkeit bei der ÖVP. – Abg. Öllinger: Haha!)
21.13
Präsident Dr. Andreas Khol: Nunmehr spricht Herr Abgeordneter Mag. Kogler 6 Minuten zu uns. – Bitte.