Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 125. Sitzung / Seite 251

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

b) Für nicht im eigenen Bereich abdeckbare juristische Beratungsleistungen und die Vertretung vor Gerichten sollten vorrangig die Dienste der Finanzprokuratur bzw. des Verfassungsdienstes des BKA in Anspruch genommen werden.

c) Vor einer Auftragserteilung wäre stets die Notwendigkeit der Fremdleistung zu prüfen. Entsprechende Kosten-Nutzen-Überlegungen sowie die Gründe für die Aus­wahl eines externen Beraters sollten nachvollziehbar dokumentiert werden.

d) Die jeweils zuständigen Fachabteilungen sollten zur Sicherstellung der Qualität und der Akzeptanz der Projektergebnisse sowie des entsprechenden Know-how-Transfers eng mit den externen Beratern zusammenarbeiten.

*****

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Gahr. Seine Redezeit beträgt 2 Minuten. – Bitte.

 


21.11.28

Abgeordneter Hermann Gahr (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Präsident des Rechnungshofes! Meine Damen und Herren! Hohes Haus! Die Qualität unseres Antrages, Kollege Kräuter, steht jener Ihres Antrags sicher um nichts nach. (Zwischenrufe bei der SPÖ.) Kollege Neudeck wird ihn dann einbringen. Es geht darum, dass wir im Rechnungshofausschuss intensiv darüber diskutiert haben, dass viele Empfehlungen des Rechnungshofes im Bereich der externen Beratung bereits umgesetzt wurden und dieser Entschließungsantrag dieses Unterfangen untermauern wird.

Es geht zukünftig darum, die internen Ressourcen so gut wie möglich zu nützen und externes Know-how dann heranzuziehen, wenn es notwendig ist, etwa bei der Be­gleitung von komplexen Vergabeverfahren oder bei Rechtsberatungen für umfang­reiche Gesetzesmaterien. Es hat externe Beratungen im Bereich der Verwal­tungs­reform und der Reorganisation gegeben, da ein Blick von außen bei vielen Dingen ja nicht schadet, wie ich meine. Dies ist auch wichtig, wenn es darum geht, für den Staat Einsparungen zu treffen, was im Sinne des Steuerzahlers ist.

Der Rechnungshof hat Mängel aufgezeigt. Ja, es waren die Beratungskosten da und dort zu hoch. Er hat Verbesserungsvorschläge eingebracht und gemeint, dass man den Verfassungsdienst des Bundeskanzleramtes mit einbeziehen beziehungsweise die Finanzprokuratur in Anspruch nehmen sollte.

Ich habe schon eingangs gesagt, dass die Empfehlungen größtenteils umgesetzt wur­den. Es geht darum, dass der Bedarf geprüft werden muss, dass Ressourcen genutzt werden müssen und dass externes Know-how die Qualität und den Erfolg erhöht. Mit diesem Entschließungsantrag werden, wie ich meine, alle Ministerien aufgefordert, sich bei dieser externen Beratung in der Qualität zu verbessern. (Abg. Öllinger: Glauben Sie wenigstens ein Wort von dem, was Sie gesagt haben?)

Kollege Öllinger! Sie waren nicht im Rechnungshofausschuss und haben die Debatte nicht verfolgt, somit kennen Sie sich auch nicht aus. – Danke. (Beifall und ironische Heiterkeit bei der ÖVP. – Abg. Öllinger: Haha!)

21.13


Präsident Dr. Andreas Khol: Nunmehr spricht Herr Abgeordneter Mag. Kogler 6 Minuten zu uns. – Bitte.

 


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite