b) Für nicht im eigenen Bereich abdeckbare juristische Beratungsleistungen und die Vertretung vor Gerichten sollten vorrangig die Dienste der Finanzprokuratur beziehungsweise des Verfassungsdienstes des BKA in Anspruch genommen werden.
c) Vor einer Auftragserteilung wäre stets die Notwendigkeit der Fremdleistung zu prüfen. Entsprechende Kosten-Nutzen-Überlegungen sowie die Gründe für die Auswahl eines externen Beraters sollten nachvollziehbar dokumentiert werden.
d) Die jeweils zuständigen Fachabteilungen sollten zur Sicherstellung der Qualität und der Akzeptanz der Projektergebnisse sowie des entsprechenden Know-how-Transfers eng mit den externen Beratern zusammenarbeiten.
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Also ich kann nur appellieren, dem zuzustimmen. (Beifall und Bravorufe bei der SPÖ.)
21.11
Präsident Dr. Andreas Khol: Der von Herrn Abgeordnetem Kräuter verlesene Entschließungsantrag der Abgeordneten Kräuter, Gaßner, Kogler und KollegInnen betreffend Heranziehung externer Berater ist hinreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.
Der
Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der
Abgeordneten Dr. Kräuter, Mag. Gaßner, Mag. Kogler und
KollegInnen betreffend Heranziehung externer Berater, eingebracht im Zuge der
Debatte über den Tätigkeitsbericht des Rechnungshofes III-112 d.B.
Der
Rechnungshof hat wiederholt die Zweckmäßigkeit, die Sparsamkeit und die Art der
konkreten Durchführung von Vergaben der öffentlichen Hand für Beraterleistungen
und andere Dienstleistungen kritisiert. So wurden im Tätigkeitsbericht für das
Jahr 2003 (III-112 d.B.) in den allgemeinen Feststellungen zu Problemen der
öffentlichen Finanzkontrolle die Ergebnisse einer Reihe von Einzelprüfungen zu
allgemeinen Empfehlungen zusammengefasst. Der Rechnungshof schließt
hier – mit dem Schwerpunkt juristische und Projektberatung – an eine
Kritik an, die er bereits im Wahrnehmungsbericht III-29 d.B. hinsichtlich der
Beratung für Öffentlichkeitsarbeit geäußert hat. Es ist daher sinnvoll, die
damaligen Empfehlungen mit den jetzigen Empfehlungen im Tätigkeitsbericht für
das Jahr 2003 zusammenzufassen und in umfassenden und bindenden Regeln
umzusetzen.
Die
unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag:
Der
Nationalrat wolle beschließen:
Die
Bundesregierung wird aufgefordert, generelle und bindende Regeln für die Heranziehung
externer Berater durch Bundesdienststellen zu erlassen.
Inhalt
dieser Regelungen sollen folgende Empfehlungen des Rechnungshofes sein:
a) Es
sollten vorrangig die im eigenen bzw. im öffentlichen Bereich insgesamt vorhandenen
Ressourcen genutzt werden. Externe Berater wären nur dort zuzuziehen, wo eine
wesentliche Erhöhung der Qualität und der Erfolgswahrscheinlichkeit eines Projekts
zu erwarten ist.