Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 125. Sitzung / Seite 250

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b) Für nicht im eigenen Bereich abdeckbare juristische Beratungsleistungen und die Vertretung vor Gerichten sollten vorrangig die Dienste der Finanzprokuratur bezie­hungsweise des Verfassungsdienstes des BKA in Anspruch genommen werden.

c) Vor einer Auftragserteilung wäre stets die Notwendigkeit der Fremdleistung zu prüfen. Entsprechende Kosten-Nutzen-Überlegungen sowie die Gründe für die Aus­wahl eines externen Beraters sollten nachvollziehbar dokumentiert werden.

d) Die jeweils zuständigen Fachabteilungen sollten zur Sicherstellung der Qualität und der Akzeptanz der Projektergebnisse sowie des entsprechenden Know-how-Transfers eng mit den externen Beratern zusammenarbeiten.

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Also ich kann nur appellieren, dem zuzustimmen. (Beifall und Bravorufe bei der SPÖ.)

21.11


Präsident Dr. Andreas Khol: Der von Herrn Abgeordnetem Kräuter verlesene Ent­schließungsantrag der Abgeordneten Kräuter, Gaßner, Kogler und KollegInnen betref­fend Heranziehung externer Berater ist hinreichend unterstützt und steht mit in Ver­handlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Kräuter, Mag. Gaßner, Mag. Kogler und KollegInnen betreffend Heranziehung externer Berater, eingebracht im Zuge der Debatte über den Tätig­keitsbericht des Rechnungshofes III-112 d.B.

Der Rechnungshof hat wiederholt die Zweckmäßigkeit, die Sparsamkeit und die Art der konkreten Durchführung von Vergaben der öffentlichen Hand für Beraterleistungen und andere Dienstleistungen kritisiert. So wurden im Tätigkeitsbericht für das Jahr 2003 (III-112 d.B.) in den allgemeinen Feststellungen zu Problemen der öffentlichen Finanz­kontrolle die Ergebnisse einer Reihe von Einzelprüfungen zu allgemeinen Empfehlun­gen zusammengefasst. Der Rechnungshof schließt hier – mit dem Schwerpunkt juristische und Projektberatung – an eine Kritik an, die er bereits im Wahrnehmungs­bericht III-29 d.B. hinsichtlich der Beratung für Öffentlichkeitsarbeit geäußert hat. Es ist daher sinnvoll, die damaligen Empfehlungen mit den jetzigen Empfehlungen im Tätig­keitsbericht für das Jahr 2003 zusammenzufassen und in umfassenden und bindenden Regeln umzusetzen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung wird aufgefordert, generelle und bindende Regeln für die Heran­ziehung externer Berater durch Bundesdienststellen zu erlassen.

Inhalt dieser Regelungen sollen folgende Empfehlungen des Rechnungshofes sein:

a) Es sollten vorrangig die im eigenen bzw. im öffentlichen Bereich insgesamt vor­handenen Ressourcen genutzt werden. Externe Berater wären nur dort zuzuziehen, wo eine wesentliche Erhöhung der Qualität und der Erfolgswahrscheinlichkeit eines Projekts zu erwarten ist.

 


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