Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 125. Sitzung / Seite 254

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Entschließungsantrag

der Abgeordneten Gahr, Neudeck, Kolleginnen und Kollegen betreffend Heranziehung externer Berater

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird ersucht, die Empfehlungen des Rechnungshofes betreffend die Heranziehung von externen Beratern auch weiterhin bestmöglich umzusetzen und primär die in den Ressorts beziehungsweise im sonstigen öffentlichen Bereich vorhan­denen Ressourcen zu nutzen.“ – Das muss Ihnen ja runterrinnen.

„Externe Experten sollen nur dort beigezogen werden, wo die Abwicklung eines Pro­jektes Spezialwissen oder besondere Techniken voraussetzt, die im Ressort nicht zur Verfügung stehen, und die Einbringung einer Außenperspektive die Qualität und Erfolgswahrscheinlichkeit eines Projektes wesentlich erhöht.

Der Bedarf an und die Auswahl von externen Beratern sollen insbesonders durch inter­ne Vorgaben auch weiterhin überprüft und nachvollziehbar dokumentiert werden. Vor Erteilung eines Auftrages sind klare Vorstellungen und Vorgaben des Auftraggebers über den erwarteten Leistungsinhalt zu entwickeln.“

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Vielleicht kann man die Kopien noch mit „vertraulich“ versehen, dann stimmt auch Kollege Kräuter zu. – Danke. (Heiterkeit und Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

21.22


Präsident Dr. Andreas Khol: Der von Herrn Abgeordnetem Neudeck eingebrachte Entschließungsantrag der Abgeordneten Gahr, Neudeck betreffend Heranziehung externer Berater ist hinreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Gahr, Neudeck, Kolleginnen und Kollegen betreffend Heranziehung externer Berater

eingebracht im Zuge der Debatte zum TOP 25 (Bericht des Rechnungshofausschusses über den Tätigkeitsbericht (III-112 d. B.) des Rechnungshofes über das Verwaltungsjahr 2003 (1119 d. B.)

Der Rechnungshof befasste sich in den letzten Jahren im Rahmen von Gebarungs­überprüfungen mit den Auftragsvergaben der Ressorts für externe Beratungs­leis­tungen. Die Vorbereitung hochkomplexer Gesetzesvorhaben oder besondere Reor­ganisationsprojekte erfordern oftmals die Beiziehung externer Berater. Deshalb muss in manchen Fällen ressortinternes Know-how durch Spezialwissen ergänzt werden, wobei festzustellen ist, dass nicht selten die Kosten dieser Beratungsleistungen auf Grund dadurch erzielter Einsparungen verdient wurden.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen in diesem Zusammenhang folgenden

 


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