Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 125. Sitzung / Seite 278

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zes 2005 wurde eine neue Situation geschaffen, eine Situation, die für die Land­wirtschaft, für die Wirtschaft sowie für die Betroffenen sehr problematisch ist, wurde doch eine generelle Visumpflicht für eine Beschäftigung als Saisonarbeitskraft in Öster­reich eingeführt. Betroffen sind Staatsbürger aus den EU-Kandidatenländern Ru­mänien, Bulgarien und Kroatien, deren Staatsbürger derzeit sichtvermerksfrei in unser Land einreisen dürfen.

Der Arbeit suchende Ausländer hätte insgesamt drei Bescheinigungen benötigt. Er hätte sogar kurzfristig in sein Heimatland ausreisen müssen, um ein Visum zu bean­tragen. Diese Prozedur für die Behörden, aber auch für den Arbeitswilligen ist nicht praxistauglich! Gerade bei den Erntearbeitern und den in der Kulturpflege Tätigen ergibt sich ein Bedarf an Arbeitskräften oft sehr kurzfristig. Langwierige bürokratische Verfahren sind für landwirtschaftliche Betriebe keinesfalls tragbar. Im schlimmsten Fall kann es zu massiven Ernteausfällen kommen, wenn Arbeitskräfte nicht rechtzeitig zur Verfügung stehen.

Aus diesem Grund beschließen wir heute eine Gesetzesänderung, mit der die Praxis­tauglichkeit erhöht wird. Künftig wird von der Fremdenpolizei kontrolliert, ob in irgend­einer Form fremdenrechtliche Bedenken gegen eine Beschäftigungsbewilligung beste­hen. Trifft dies nicht zu, wird eine Unbedenklichkeitserklärung für jemanden ausgestellt, der dann die Beschäftigungsbewilligung vom AMS erhält. Das ist also eine Verrecht­lichung der Situation für Saison- und Erntehelfer, bisher nur arbeitsrechtlich, und jetzt gibt es auch eine aufenthaltsrechtliche Grundlage. Aus der Sicht der Landwirtschaft kann ich diese Änderung nur begrüßen.

Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Durch diese Umsetzung wird kein zusätz­licher Erntehelfer in Österreich beschäftigt werden. Die Zahl der Saisonarbeitskräfte wird durch die Niederlassungsverordnung, die derzeit in Begutachtung ist, begrenzt. Darüber hinaus wurde das AMS angewiesen, eine Beschäftigungsbewilligung lediglich an Saisonniers zu erteilen, die bereits zwei Saisonen in Österreich gearbeitet haben.

Die Angst, Herr Kollege Darabos, dass zusätzlich 20 000 billige Arbeitskräfte unter die­sem Titel aus Nicht-EU-Ostländern nach Österreich kommen, wie das auch die Ge­werk­schaft befürchtet, ist somit grundlos.

Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Der vorliegende Antrag ist eine wichtige Ergänzung zum Fremdenpolizeigesetz und bedeutet mehr Rechtssicherheit auf dem Arbeitsmarkt. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

22.32


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächste zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Mag. Weinzinger. Wunschredezeit: 4 Minuten. – Bitte, Frau Abgeordnete.

 


22.32.25

Abgeordnete Mag. Brigid Weinzinger (Grüne): Frau Präsidentin! Frau Ministerin! Hohes Haus! Die Begründung, die von Seiten der ÖVP für die jetzige Änderung gegeben wird, hat ja schon fast wieder etwas in ihrer Naivität. Sie sagen, es war notwendig, ein Gesetz, das erst im Juni – wenn ich mich richtig erinnere – beschlossen wurde, abzuändern, weil per 1. Jänner 2006 eine EU-Gesetzgebung umzusetzen ist.

Und das fällt Ihnen erst jetzt ein? Das war im Frühjahr noch nicht bekannt? EU-Recht fällt ja bekanntlich von heute auf morgen vom Himmel und überrascht Sie dann. Seien Sie mir nicht böse: Sie haben hier bei diesem Gesetz, über dessen Inhalt ich jetzt noch gar nichts sage, von Anfang bis Ende legistisch und auch in der Vorgangsweise gepatzt, und jetzt fangen Sie an, stückweise zu reparieren. Das wird nicht die letzte Reparatur sein, die uns vorliegt.

 


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