Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 125. Sitzung / Seite 292

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Grund von sachlichen Entscheidungen das Einvernehmen hergestellt wird. Aus unse­rer Sicht besteht in diesem Gesetz die Möglichkeit dazu überhaupt nicht, und des­wegen werden wir dieses Gesetz auch ablehnen. (Beifall bei den Grünen sowie des Abg. Broukal.)

23.17


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeord­neter Kopf. Wunschredezeit: 3 Minuten. – Bitte.

 


23.17.49

Abgeordneter Karlheinz Kopf (ÖVP): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Wir haben in den letzten Monaten die IPPC-Richtlinie und auch die Seveso-Richtlinie in den einschlägigen Materiengesetzen zum größten Teil umgesetzt. Wir haben für einen kleinen Teil, nämlich den Bereich der Schieß- und Spreng­mittelanlagen, diese Richtlinie noch umzusetzen. Es gab bisher eine eigene Rechts­materie, in der die Regelungen für diese Anlagen enthalten waren. Ich halte es für verwaltungsökonomisch äußerst sinnvoll, dass man das jetzt in die Gewerbeordnung herübernimmt und damit auch einen Beitrag zur Vereinfachung von Verwaltungs­vorgängen und Betriebsanlagengenehmigungen leistet. Wie Frau Kollegin Sburny darin eine Verkomplizierung statt einer Vereinfachung sehen kann, ist mir nicht erklärbar. Sie konnte es auch nicht erklären. (Abg. Sburny: Da haben Sie nicht aufgepasst!) Ich denke, es ist ein sinnvoller Beitrag zur Verwaltungsökonomie und zur ökonomischeren Abwicklung solcher Verfahren und wird daher, wie ich hoffe, auch Ihre Zustimmung finden. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

23.19


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeord­neter Mag. Hoscher. Wunschredezeit: 2 Minuten. – Bitte.

 


23.19.23

Abgeordneter Mag. Dietmar Hoscher (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Einige Worte zur Gastgartenregelung. Es wurde schon gesagt: An die Stelle der Verordnungsermächtigung des Landeshaupt­manns tritt nun die der Gemeinde. Wir denken, dass das sehr sinnvoll ist, weil die Gemeinde eher als das Land in der Lage ist, festzustellen, wie der Interessenausgleich zwischen den Anrainern, die sicherlich ein berechtigtes Ruhebedürfnis haben – das ist gar keine Frage –, aber auch den berechtigten Anliegen der Tourismuswirtschaft statt­zufinden hat.

Nur ein paar Zahlen zur Illustration: Immerhin handelt es sich um etwa 37 000 Betriebe in ganz Österreich, und, was die wenigsten wissen, diese Betriebe bewirtschaften rund 3,7 Millionen Sitzplätze, davon knapp 35 Prozent outdoor. Das sind rund 1,3 Millionen Sitzplätze, über die wir hier reden, und das ist natürlich auch ein wesentlicher Teil­bereich der Gastronomie mit einer erheblichen Beschäftigungsfunktion. Das ist ins­besondere auch deswegen von großer Bedeutung, weil ja nach wie vor die Eigen­kapital- und Ertragssituation der heimischen Gastronomie nicht wirklich die berau­schendste ist.

Wir glauben daher, dass es unerlässlich ist, neben dieser Gastgartenregelung auch andere Maßnahmen zu treffen, beispielsweise im steuerlichen Bereich. Wir haben hier mehrfach den ermäßigten Umsatzsteuersatz vorgeschlagen (Bundesminister Dr. Bartenstein: Aber gegen die Steuerreform haben Sie gestimmt!) – Sie können sich dann gerne zu Wort melden, Herr Bundesminister (Abg. Kopf: Wie gnädig! Er erlaubt es!); das Hineinreden von hinten ist nicht unbedingt die feinste Art, aber das sind wir schon gewöhnt – und meinen, dass etwa die Senkung des ermäßigten Umsatz­steuersatzes auf 5 Prozent wesentliche Impulse in diesem Bereich bringen könnte,


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