Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 125. Sitzung / Seite 302

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Insbesondere ist im Bereich der Entgelte hervorzuheben, dass nicht fixiert ist, ob Entgelte verlangt werden. Wenn ja, dann muss aber die Höhe angemessen sein und auch ganz transparent dargestellt werden.

Besonders hervorheben möchte ich die Schlichtungsstelle, die es ermöglicht, bei Diskrepanzen zwischen öffentlichen Stellen und Antragstellern im Vorfeld zu einer gütlichen Einigung zu kommen, denn es hat keiner einen Vorteil, wenn Gerichts­verfahren anhängig sind, die oft jahrelang dauern können.

Sehr geehrte Damen und Herren! Die Novelle des Vermessungsgesetzes ist ein erster erfreulicher Schritt, den dieses Informationsweiterverwendungsgesetz bewirkt. Die Schaffung der Rahmenbedingungen in dieser Novelle erleichtert die Weiterverwendung von Geobasisdaten. – Das sind Geodaten, die das Bundesamt für Eich- und Vermes­sungswesen österreichweit erfasst und in höchster Qualität bereitstellt.

Ich möchte gerne auf diesem Weg dem Herrn Präsidenten und seinen Mitarbeitern im Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen für diese ausgezeichnete Arbeit sehr herzlich danken. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächste zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Mikesch. (Ruf bei den Freiheitlichen: Sie ist noch nicht fertig! Heiterkeit bei den Freiheitlichen.) – Entschuldigung!

 


Abgeordnete Dipl.-Ing. Elke Achleitner (fortsetzend): Danke, Frau Präsidentin, dass ich noch zum Schluss kommen kann. – Auch in Zukunft ist durch dieses Vermes­sungsgesetz ein einfacher und rascher Zugang zu den Geobasisdaten möglich. Die Wirtschaft kann diese Daten daher besser nutzen und besser verarbeiten, und es werden dadurch Geoinformationsprodukte gefördert, die wiederum Arbeitsplätze schaf­fen, weil insbesondere kleine aufstrebende Unternehmen im Bereich der Geoinfor­mationswirtschaft dadurch gefördert werden.

Sehr geehrte Damen und Herren! Das Informationsweiterverwendungsgesetz und das Vermessungsgesetz bieten eine sehr gute Grundlage für die Weiterverwendung insbesondere von Geodaten und bietet eine gute Voraussetzung für die Wirtschaft. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

23.54


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Abgeordnete Achleitner, Sie verzeihen mir, ich werde Ihnen das Wort nicht mehr wegnehmen.

Als Nächste zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Mikesch. 2 Minuten Wunschredezeit. – Bitte.

 


23.54.34

Abgeordnete Herta Mikesch (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Bundes­minister! Hohes Haus! Das neue Informationsweiterverwendungsgesetz stellt einen weiteren Meilenstein für die wirtschaftliche Entwicklung in unserem Land dar. Wissen bedeutet Vorsprung – so der Werbespruch des Wifi. Dieser Satz könnte richtiger nicht sein. In jeder Minute wird eine neue chemische Formel gewonnen, alle drei Minuten ein neuer physikalischer Zusammenhang und alle fünf Minuten eine neue medizinische Erkenntnis gefunden und veröffentlicht.

Wissen muss aber zugänglich gemacht werden. Der Zugang zu Informationen muss weitgehend unbeschränkt sein. Das neue IWG sichert die Weitergabe von Infor­mationen des öffentlichen Sektors – Weitergabe nach den Grundsätzen der Trans­parenz, der Nichtdiskriminierung und auch der Wirtschaftlichkeit, nämlich gegen angemessenes Entgelt. Dazu wurde ein Schiedsgerichtsverfahren geschaffen, das


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