Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 125. Sitzung / Seite 301

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Es ist auch so geregelt, dass die Weitergabe unentgeltlich sein kann, aber im Normalfall soll ein entsprechendes Entgelt entrichtet werden. Die Art und Weise, wie dieses Entgelt berechnet wird, regelt ebenfalls dieses Gesetz.

Klar geregelt ist diese Weitergabe von Daten im Bereich des Vermessungsamtes, und zwar mit einer Änderung des Vermessungsgesetzes. Man hebt zum Beispiel für die Abgabe und Weitergabe von Standardprodukten ein Standardentgelt ein, geht damit eigentlich von der Vollkostenrechnung, die bis jetzt notwendig war, weg und will eine Verbilligung dieser Produkte für den Nutzer erreichen.

Gleichzeitig erhofft man sich durch diese Verbilligung aber auch eine vermehrte Nutzung, wodurch es dann doch auch wieder zu einem Mehrwert für den Bund kom­men könnte.

Noch einmal abschließend: Wir beschließen insgesamt eine runde und gute Sache, ein gutes Gesetz. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

23.49


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeord­neter Marizzi. Wunschredezeit: 2 Minuten. – Bitte.

 


23.49.52

Abgeordneter Peter Marizzi (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Ge­schätzte Damen und Herren! Dieses Gesetz ist für uns eine Konsensmaterie. Es sind drei Hauptpunkte zu berücksichtigen. Das ist erstens eine EU-konforme Rechtslage.

Vor allem dient das Gesetz zweitens zur Freigabe von öffentlichen Dokumenten, Statistiken und Gutachten, die im Auftrag der Öffentlichkeit erstellt worden sind.

Drittens: Es ist ein allgemeines Informationsgut, das der Wirtschaft dienen soll. Es kann zum Beispiel auch in Katastrophenfällen zum Einsatz kommen. Denken wir nur an Lassing: Wenn es da entsprechende Pläne und so weiter gegeben hätte, hätten sich die Leute wahrscheinlich leichter getan. Ich glaube, dass das sehr wichtig ist.

Wir haben natürlich – wie Frau Kollegin Sburny – auch Bedenken gehabt, aber wir verlassen uns jetzt auf die Praxis und glauben, dass vielleicht in der Praxis das eine oder das andere aufgearbeitet wird. Wir glauben auch, dass neun Ländergesetze über­flüssig sind, und wir wissen auch, dass wir ein bisschen zu spät dran sind. Wir denken aber, dass dieses Gesetz hauptsächlich der Wirtschaft, vielleicht in Katastrophenfällen und vielleicht auch in sozialen Fällen dienen kann. – Daher stimmen wir diesem Gesetz gerne zu. (Beifall bei der SPÖ.)

23.51


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächste zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Dipl.-Ing. Achleitner. 2 Minuten Wunschredezeit. – Bitte.

 


23.51.17

Abgeordnete Dipl.-Ing. Elke Achleitner (Freiheitliche): Frau Präsidentin! Herr Bun­des­minister! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Öffentliche Daten, insbesondere Geodaten, haben ein sehr hohes Wertschöpfungspotential, und zwar vor allem für die Wirtschaft. Deswegen ist das Informationsweiterverwendungsgesetz gut, und es ist ein wichtiges Ziel, dass die öffentlichen Stellen die Daten und die Informationen der Öffentlichkeit zugänglich machen.

Besonders wichtig ist es, dass die Nichtdiskriminierung dabei im Vordergrund steht, dass in Zukunft gleiche Bedingungen für gleiche Verwendungen von Daten auf allen Ebenen berücksichtigt werden müssen.

 


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