Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 125. Sitzung / Seite 300

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keitsregeln gibt es Ausnahmen für das öffentliche Interesse. Das ist juristisch aber sehr unklar definiert. Aus meiner Sicht entsteht da in einem gewissen Bereich wieder Willkür, welche Informationen weitergegeben werden können oder müssen und welche nicht.

Abgesehen davon gibt es ohnehin keinen Zwang zur Informationsweitergabe. Das ist sowieso festgelegt. Welche Informationen dann noch zusätzlich nicht weitergegeben werden sollen, weil es angeblich ein öffentliches Interesse gibt, ist nicht klar definiert.

Darüber hinaus betrifft das auch noch den ORF, Bildungseinrichtungen, Museen, Bibliotheken, die grundsätzlich ausgenommen sind, was genau aus demselben Grund nicht nachvollziehbar ist, wenn es sowieso keine Pflicht zur Informationsweitergabe gibt. Was hier noch die weiteren Ausnahmen sollen, erschließt sich mir tatsächlich nicht, und ich habe auch keine Antwort darauf bekommen.

Ein weiterer Punkt ist, dass es eine Richtlinie, aber zehn Gesetze gibt – in typisch österreichischer Manier –, nämlich ein Bundesgesetz und neun Landesgesetze, was insofern ein Problem – oder zumindest nicht ganz nachvollziehbar – ist, als sich ein Unternehmen, wenn es Streitigkeiten hat, weil es zum Beispiel Daten sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene will, dann mit zehn Verfahren herumschlagen muss, nämlich zivilgerichtlich für die Bundesdaten und in neun Verwaltungsverfahren für die Landesdaten.

Das ist meiner Meinung nach überhaupt nicht einzusehen, und es könnte durchaus mit einer 15a-Vereinbarung eine einheitliche Richtlinie getroffen werden.

Zu guter Letzt ist auch die Frage der entstehenden Kosten ungeklärt. – Das haben auch die Städte festgestellt.

Wir werden also in diesem Sinne diesem IWG nicht zustimmen. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

23.47


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeord­neter Glaser. Wunschredezeit: 2 Minuten. – Bitte.

 


23.47.15

Abgeordneter Franz Glaser (ÖVP): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Wir be­schließen mit diesem Informationsweiterverwendungsgesetz sicher eine gute, runde Sache. Es geht darum, dass wir die zielgerichtete Weiterverwendung von Infor­ma­tionen des öffentlichen Sektors ermöglichen.

Wir ermöglichen damit auch, dass es zusätzliche Produktentwicklungen und damit auch mehr Wertschöpfung für die Wirtschaft geben kann.

Es wird natürlich insgesamt mehr transparent, und – was auch wichtig ist – es soll euro­paweit ein möglichst einheitlicher Mindeststandard für die Weitergabe dieser Informationen geschaffen werden.

Ich glaube, dass diese Weitergabe von Informationen in vielen Bereichen sehr ein­sichtig und klar ist, zum Beispiel, was die Weiterverwendung von Geodaten betrifft. Es geht aber nicht nur um diese Daten, sondern die öffentliche Hand sammelt ja in vielen Bereichen Informationen und bereitet diese auf, nur leider verstauben sie dann doch sehr oft ungenutzt. Dem soll jetzt entgegengewirkt und Abhilfe geschaffen werden, sodass die Weitergabe und Weiterverwendung dieser Informationen möglich ist, wobei – das wurde schon von Kollegin Sburny gesagt – diese Weitergabe erfolgen kann, aber nicht muss.

 


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