Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 125. Sitzung / Seite 299

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23.41.44 32. Punkt

Bericht des Wirtschaftsausschusses über die Regierungsvorlage (1026 d.B.): Bundesgesetz über die Weiterverwendung von Informationen öffentlicher Stellen (Informationsweiterverwendungsgesetz – IWG) (1150 d.B.)

33. Punkt

Bericht und Antrag des Wirtschaftsausschusses über den Entwurf eines Bun­desgesetzes, mit dem das Vermessungsgesetz geändert wird (1151 d.B.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen nun zu den Punkten 32 und 33 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Zum Vorbringen einer Druckfehlerberichtigung zu Punkt 33 erteile ich dem Bericht­erstatter, Herrn Abgeordnetem Glaser, das Wort. – Herr Berichterstatter, bitte um Ihre Berichtigung.

23.42.36

 


Berichterstatter Franz Glaser: Frau Präsidentin! Hohes Haus! Ich bringe folgende Berichtigung zum Ausschussbericht 1151 der Beilagen: Im Titel des Gesetzestextes hat die zweite Wortfolge „mit dem“ zu entfallen. – Danke.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Ich danke dem Berichterstatter für die Ausführungen.

Wir eröffnen damit die Debatte.

Als erste Rednerin zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Sburny. Wunschredezeit: 4 Minuten. – Bitte, Frau Abgeordnete.

 


23.43.13

Abgeordnete Michaela Sburny (Grüne): In dem Fall werden vielleicht doch drei reichen. – Beim Informationsweiterverwendungsgesetz geht es um die Umsetzung einer EU-Richtlinie, die im Übrigen auch schon umgesetzt sein sollte, und zwar seit 1. Juli 2005.

Das Ziel dieser Richtlinie ist es, Mindestregeln für die Weiterverwendung von Doku­menten des öffentlichen Sektors festzulegen. Das heißt, im Prinzip geht es um den Zugang zu Informationen, die vom öffentlichen Sektor erstellt, erfasst und verbreitet werden.

Die Offenlegung dieser Dokumente wird auch in der EU-Richtlinie als grundlegendes Mittel zur Erweiterung des Rechts auf Wissen dargestellt. In diesem Sinn sind in diesem Gesetz einige Aspekte enthalten, die wir positiv bewerten. Wir begrüßen auch in dieser Materie, dass die Umsetzung dieses Gesetzes zu mehr Transparenz führt. Das heißt, Bedingungen, unter denen Informationen zur Verfügung gestellt werden, wer­den im Vorhinein klargelegt.

Wir begrüßen auch die Nichtdiskriminierung. Wenn einmal ein Dokument Dritten zur Verfügung gestellt wurde, muss es auch anderen zur Verfügung gestellt werden, und dass es ein Verbot von Ausschließlichkeitsvereinbarungen gibt, also keine Verträge über die ausschließlich Nutzung von Informationen.

Das ist der positive Teil, der einfach sicherstellt, dass Informationsfreiheit in gewisser Weise herrschen kann. Was mir nicht ganz klar ist und was auch im Ausschuss aus meiner Sicht nicht zur Zufriedenheit beantwortet werden konnte, sind folgende Fragen:

Zum einen: Es gibt eigene Regelungen, die das öffentliche Interesse betreffen. Das heißt, sowohl bei der Nichtdiskriminierung als auch beim Verbot der Ausschließlich-


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