Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 125. Sitzung / Seite 314

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gemacht. Die aktuellen Entwicklungen zeigen, dass diese Bürgerinitiative heute mehr Berechtigung denn je hat.

Auch die seit 1.1.2004 eingeführte erstmalige Besteuerung von Kohle wird an diesem Trend nichts ändern. Denn wirklich betroffen von der Energiesteuer von 5 Cent/kg auf Kohle sind nur der Kohleeinsatz zu Heizzwecken in Haushalten, der Einsatz zur Strom­erzeugung in der E-Wirtschaft ist steuerbefreit. Experten des WIFO und des Umwelt­ministeriums gehen davon aus, dass der Kohleverbrauch sich bis 2010 auf sehr hohem Niveau stabilisieren und danach weiter steigen wird (vgl. WIFO Energieszenarien 2020). Diese Tatsache wird auch von Vertretern der Energiewirtschaft bestätigt, die bereits über neue Kohlekraftwerke beziehungsweise Kapazitätsausweitungen nach­denken.

Eine Reduktion beziehungsweise ein mittelfristiger Ausstieg aus der Kohleverbrennung ist im Hinblick auf die Erreichung des Klimaschutzziels unerlässlich. Bisher hat die Bundesregierung dafür nicht einmal ansatzweise einen Plan. Dies geht auch aus einer aktuellen Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage der Grünen durch BM Bartenstein hervor. Der Minister weicht darin allen Fragen nach einem Ausstieg aus der Kohleverbrennung konsequent aus, kann oder will keine Ziele, Pläne oder Maßnahmen nennen und verweist lediglich auf die derzeit seitens des Umwelt­ministeriums laufende Überarbeitung der Klimastrategie.

Um den Ausstieg aus der klimaschädlichen Kohleverbrennung zu forcieren, sind zahlreiche Maßnahmen möglich und sinnvoll:

In der kommenden Periode des Emissionshandels muss es im Rahmen des nationalen Allokationsplans zu einer deutlich knapperen Zuteilung von Emissionszertifikaten für die E-Wirtschaft kommen und damit ein klarer betriebswirtschaftlicher Anreiz für den Umstieg von Kohle auf CO2-ärmere Energieträger geschaffen werden. Gelingt dies nicht, so müsste die Kohlebesteuerung auch auf die Stromerzeugung in Kraftwerken ausgeweitet werden.

Im Bereich der E-Wirtschaft ist es jederzeit technisch durchführbar, den Energie­trägermix deutlich zugunsten CO2-ärmeren Energieträgern zu verändern. Viele der österreichischen Wärmekraftwerke sind mit unterschiedlichen Energieträgern befeuer­bar und können beispielsweise auch mit Erdgas oder Biomasse betrieben werden. Würde beispielsweise die derzeit durch Kohleverbrennung erzeugte Strommenge durch Erdgas erzeugt, würden die derzeit durch die Kohleverfeuerung verursachten CO2-Emissionen schlagartig um mehr als die Hälfte beziehungsweise 3,5 Millionen Tonnen sinken.

Das seit Jahren stark steigende Stromverbrauchswachstum ist kein Naturgesetz und muss gestoppt werden. Das Verbrauchswachstum soll in den nächsten Jahren stabi­lisiert und mittelfristig sinken. Dazu braucht es bundesweit akkordierte Energie­sparprogramme. 20 Prozent des derzeitigen Stromverbrauchs der Haushalte kann ohne Komfortverlust weggespart werden. Die Stromrechnung der Haushalte sinkt dadurch um 200 bis 1.000 Euro pro Jahr. Die Kohleverbrennung in Kraftwerken kann entsprechend zurückgefahren werden.

Der Bund muss den Rahmen für eine Effizienzrevolution schaffen. Ein Energie­effizienzgesetz soll durch neue Regelungen beziehungsweise Novellierungen be­stehender Gesetze zu einer rascheren Marktdurchdringung energieeffizienter Tech­nologien in den Bereichen Neukauf standardisierter Geräte und Produkte (Massen­ware) und Neuerrichtung von Anlagen im Bereich System- und Gebäudetechnik führen.

 


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