gemacht. Die
aktuellen Entwicklungen zeigen, dass diese Bürgerinitiative heute mehr
Berechtigung denn je hat.
Auch die seit 1.1.2004 eingeführte
erstmalige Besteuerung von Kohle wird an diesem Trend nichts ändern. Denn
wirklich betroffen von der Energiesteuer von 5 Cent/kg auf Kohle sind nur
der Kohleeinsatz zu Heizzwecken in Haushalten, der Einsatz zur Stromerzeugung
in der E-Wirtschaft ist steuerbefreit. Experten des WIFO und des Umweltministeriums
gehen davon aus, dass der Kohleverbrauch sich bis 2010 auf sehr hohem Niveau
stabilisieren und danach weiter steigen wird (vgl. WIFO Energieszenarien 2020).
Diese Tatsache wird auch von Vertretern der Energiewirtschaft bestätigt, die
bereits über neue Kohlekraftwerke beziehungsweise Kapazitätsausweitungen nachdenken.
Eine Reduktion beziehungsweise ein
mittelfristiger Ausstieg aus der Kohleverbrennung ist im Hinblick auf die
Erreichung des Klimaschutzziels unerlässlich. Bisher hat die Bundesregierung
dafür nicht einmal ansatzweise einen Plan. Dies geht auch aus einer aktuellen
Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage der Grünen durch BM Bartenstein
hervor. Der Minister weicht darin allen Fragen nach einem Ausstieg aus der
Kohleverbrennung konsequent aus, kann oder will keine Ziele, Pläne oder
Maßnahmen nennen und verweist lediglich auf die derzeit seitens des Umweltministeriums
laufende Überarbeitung der Klimastrategie.
Um den Ausstieg aus der klimaschädlichen
Kohleverbrennung zu forcieren, sind zahlreiche Maßnahmen möglich und sinnvoll:
In der
kommenden Periode des Emissionshandels muss es im Rahmen des nationalen
Allokationsplans zu einer deutlich knapperen Zuteilung von
Emissionszertifikaten für die E-Wirtschaft kommen und damit ein klarer
betriebswirtschaftlicher Anreiz für den Umstieg von Kohle auf CO2-ärmere
Energieträger geschaffen werden. Gelingt dies nicht, so müsste die
Kohlebesteuerung auch auf die Stromerzeugung in Kraftwerken ausgeweitet werden.
Im Bereich der
E-Wirtschaft ist es jederzeit technisch durchführbar, den Energieträgermix
deutlich zugunsten CO2-ärmeren Energieträgern zu verändern. Viele der
österreichischen Wärmekraftwerke sind mit unterschiedlichen Energieträgern
befeuerbar und können beispielsweise auch mit Erdgas oder Biomasse betrieben
werden. Würde beispielsweise die derzeit durch Kohleverbrennung erzeugte
Strommenge durch Erdgas erzeugt, würden die derzeit durch die Kohleverfeuerung
verursachten CO2-Emissionen schlagartig um mehr als die Hälfte beziehungsweise
3,5 Millionen Tonnen sinken.
Das seit
Jahren stark steigende Stromverbrauchswachstum ist kein Naturgesetz und muss
gestoppt werden. Das Verbrauchswachstum soll in den nächsten Jahren stabilisiert
und mittelfristig sinken. Dazu braucht es bundesweit akkordierte Energiesparprogramme.
20 Prozent des derzeitigen Stromverbrauchs der Haushalte kann ohne
Komfortverlust weggespart werden. Die Stromrechnung der Haushalte sinkt dadurch
um 200 bis 1.000 Euro pro Jahr. Die Kohleverbrennung in Kraftwerken kann
entsprechend zurückgefahren werden.
Der Bund muss den Rahmen für eine Effizienzrevolution schaffen. Ein Energieeffizienzgesetz soll durch neue Regelungen beziehungsweise Novellierungen bestehender Gesetze zu einer rascheren Marktdurchdringung energieeffizienter Technologien in den Bereichen Neukauf standardisierter Geräte und Produkte (Massenware) und Neuerrichtung von Anlagen im Bereich System- und Gebäudetechnik führen.