Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 125. Sitzung / Seite 320

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Baumgartner-Gabitzer. Sie erinnern sich sicher, Herr Bundeskanzler – und Herr Botschafter Steiner erinnert sich sicher extrem exakt, das weiß ich –, dass Sie mich gebeten haben – ich habe als Mitglied des Kuratoriums des Versöhnungsfonds schriftlich Amendements eingebracht und an alle geschickt – und gesagt haben – das war nicht zynisch –: Frau Abgeordnete, wollen Sie wirklich in dieser Runde, in der ja zahlreiche ausländische Vertreter mitwirken, nicht nur die sechs Partnerstaaten­vertreter, sondern auch die der USA, die ja maßgeblich im Kuratorium mitwirken, diesen Konsens über die Verteilung der Mittel, an dem wir so nahe dran sind, nicht mittragen?

Das geschah, nachdem ich angekündigt habe, mich der Stimme zu enthalten, falls es nicht zumindest marginale Änderungen in die Richtung gibt, wie ich sie als Parla­mentarierin für richtig halte. Sie haben mich gebeten und das Versprechen abge­geben – das war am 20. Dezember 2004 –, dass man über die gesetzliche Fest­schreibung der Verwendung dieser immerhin beträchtlichen Summe das Einverneh­men im Parlament suchen wird. (Abg. Dipl.-Ing. Scheuch: Das ist aber etwas anderes als „finden“!)

Herr Bundeskanzler, Sie haben das Einvernehmen ganz bestimmt nicht gesucht. Nicht Sie persönlich, aber die, welche in Ihrem Umkreis wirken, haben dem Herrn Klub­obmann Professor Van der Bellen in der letzten Plenarsitzung vor dem Sommer dieses Gesetz im wahrsten Sinne des Wortes hingeknallt und gesagt: Da ist es. Wir wollen es morgen einbringen. Geht ihr mit oder nicht? – Und ich sage hier die absolute Wahrheit. Ich habe Herrn Botschafter Winkler, der inzwischen Staatssekretär ist, einige Male gefragt: Herr Botschafter, ich weiß, Sie sind der Gesetzesverfasser. Wie steht es damit? Wo ist es? – Ich habe ab einem bestimmten Zeitpunkt immer die Antwort bekommen: Beim Herrn Dr. Manz. – Dort ist es gelegen. Und Herr Dr. Manz kann etwas erst aus der Hand geben, wenn der Herr Bundeskanzler, für den er arbeitet, ja sagt. Sie haben also nicht ja gesagt, Herr Bundeskanzler, um mit den Oppo­sitions­parteien über diese Gesetze zu reden. (Abg. Mag. Molterer: Das stimmt nicht!)

Meine Damen und Herren, ich erzähle Ihnen das deshalb so genau, weil, seit Dr. Schüssel unser Bundeskanzler ist – ich sage bewusst unser, er ist nämlich der Bundeskanzler Österreichs (demonstrativer Beifall bei der ÖVP), ich habe keinen anderen, ich kann ihn jetzt nicht austauschen –, alle Gesetze, die sich mit der Aufar­beitung der österreichischen Geschichte im engeren oder im weiteren Sinn beschäf­tigen, hier im Hohen Haus einstimmig beschlossen worden sind. Und das waren epochale Gesetze, wie das heute schon öfter erwähnte Versöhnungsfondsgesetz. (Demonstrativer Beifall bei der ÖVP.)

Das war auch das Entschädigungsfondsgesetz, Herr Bundeskanzler! Und ich habe Ihnen, Herr Bundeskanzler, an diesen 20. Dezember 2004 in diesem Ministerratssaal oder wie immer er heißt – wir waren bei Ihnen zu Gast – Festsaal! – vertraut. – Herr Bundeskanzler! Ich habe Ihnen vertraut, dass Sie Interesse daran haben, dass wir hier im Hohen Haus die gesetzlichen Grundlagen im Konsens erarbeiten und beschließen werden. Da habe ich mich aber gewaltig getäuscht, oder Sie haben mich getäuscht, das wäre die präzisere Beschreibung.

Es war selbst danach noch so, nachdem bereits im Konsens Ausschusstermine fest­gelegt worden waren, um die Gesetze zu behandeln. Herr Dr. Steiner und Herr Generalsekretär Wotava wissen, dass ihre Arbeit, die sie vier Jahre lang brillant hingelegt haben, dieses Jahr endet, denn der Fonds hat ein Ablaufdatum und braucht sozusagen eine gesetzliche Nachfolgegrundlage. Weil das so ist, haben wir im Konsens einen Ausschusstermin festgelegt. Niemand hat die Opposition kontaktiert, sondern die Opposition ist wieder zur Regierung gegangen, in dem Fall zu Frau Dr. Baumgartner-Gabitzer. – Korrigieren Sie mich, wenn da etwas nicht stimmt! (Abg.


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