betrifft den Zweck des Gesetzesantrages, nämlich die Förderung von Projekten, die dem Gedenken an die Opfer des nationalsozialistischen Regimes dienen sollten. – Das ist die eine Sache.
Es heißt im § 1 Abs. 1 eindeutig, dass mit diesem Bundesgesetz „ein Fonds zur Förderung von Projekten zum Gedenken an die Opfer des nationalsozialistischen Regimes und zur Erforschung des Unrechts, das während des nationalsozialistischen Regimes auf dem Gebiet der heutigen Republik Österreich geschehen ist, sowie einer zukunftsorientierten Förderung von Toleranz und Nicht-Diskriminierung“ und so weiter errichtet wird. Das war der Ausgangspunkt der gesamten Materie auch in den letzten zehn Jahren.
Es geht nicht um das Horthy-Regime, wie Kollege Scheibner das gesagt hat. (Abg. Scheibner: Aber ist das eine Verharmlosung, Herr Kollege?) Es geht eben nicht um das Horthy-Regime (Abg. Scheibner: Warum nicht?), es geht nicht um die Erforschung von Gräueln, von Unrecht im Zusammenhang mit Ex-Jugoslawien, wie Sie es im Ausschuss gesagt haben. (Abg. Scheibner: Das sagen Sie!) Man kann durchaus auch über die Gräuel zur Zeit des Stalinismus, zur Zeit Ex-Jugoslawiens, über das Horthy-Regime diskutieren. Man kann über all das diskutieren, aber der Zweck dieses Gesetzes war von Anfang an immer nur einer, nämlich die Aufarbeitung des nationalsozialistischen Unrechts und damit ein Teil österreichischer Vergangenheitsbewältigung. (Abg. Scheibner: Das stimmt nicht!) Diese Passage mit der „Erinnerung an die Bedrohung durch totalitäre Systeme und Gewaltherrschaft“ ist – Frau Abgeordnete Partik-Pablé ist leider nicht hier, sie hat das im Ausschuss ausdrücklich moniert – hineingekommen (Abg. Scheibner: Gott sei Dank!), und das ist das, was Revisionismus ist. Genau das haben wir damit gemeint. Das war die Konzession, die die ÖVP, die der Herr Bundeskanzler an Sie gemacht hat, dem hat die ÖVP leider nachgegeben. – Das ist der eine Punkt, warum wir in der ganzen Sache nicht zugestimmt haben.
Der zweite Punkt
ist folgender: Abgesehen von der etwas kitschigen Formulierung „Botschafter der
Versöhnung“, die da besser entfallen wäre, wäre es, wenn man dieses Anliegen
teilt, sowieso besser gewesen, wenn man eine kritische Betrachtung, eine
selbstreflexive Betrachtung der Geschichte des nationalsozialistischen Unrechtsregimes
in der Republik Österreich, auch in der Zweiten Republik, und des Fortlebens
des Nationalsozialismus in geistiger Hinsicht in der Zweiten Republik
vorgenommen hätte, anstatt die Leistungen Österreichs, so wie Kollegin Fekter
es getan hat, permanent zu berühmen als eine großartige patriotische Leistung. (Abg. Scheibner:
Ihr habt 30 Jahre ein solches Gesetz nicht zustande gebracht! Jetzt macht
ihr euch wichtig da!) Wir haben es ohnehin zu viert gemacht, aber ein
bisschen Selbstkritik, ein bisschen Selbstreflexion tut ganz gut, anstatt nur
Selbstberühmung zu betreiben (Abg.
Dipl.-Ing. Scheuch: Was heißt
„Selbstberühmung“?) in Bezug auf etwas, was in Wahrheit auch auf
Druck der Vereinigten Staaten entstanden ist – damit hier ein bisschen die
historische Wahrheit einkehrt. (Abg. Scheibner: Ihr habt gar nichts zusammengebracht!)
Das wollte ich einmal sagen. (Abg.
Dipl.-Ing. Scheuch: Reden Sie
jetzt fünf Minuten, um sich selbst zu berühmen? Ist das jetzt keine
Selbstberühmung?)
Daher ist es besonders schmerzhaft, dass Sie vom bisherigen Weg abgegangen sind, nämlich die Einbindung aller gesellschaftlich relevanten Gruppen zu suchen. Damit meine ich nicht nur die Parlamentsparteien, damit meine ich nicht nur die vier Parteien hier, sondern damit meine ich alle relevanten gesellschaftlichen Gruppen, auch außerhalb des Parlaments. Das wäre nach meinem Dafürhalten die klügere Sache gewesen, statt ein Kuratorium zu bestellen, das ausschließlich aus Vertretern besteht, die vom Bundeskanzler beziehungsweise der Außenministerin bestellt werden. Das ist typische