Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 125. Sitzung / Seite 331

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Klientelpolitik, das ist Abgehen vom konsensualen Geist, das ist typisch diese klein­geistige Parteipolitik.

Aus diesen Gründen werden wir diesem Gesetzentwurf unsere Zustimmung nicht geben. – Danke. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Neugebauer: Diese Gedankenwelt ist aber nur die Ihre!)

1.12


Präsident Dr. Andreas Khol: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Frau Abgeordnete Dr. Baumgartner-Gabitzer zu Wort gemeldet.

Sie kennen die Geschäftsordnung: Fakten gegen Fakten, keine politischen Wertun­gen. – Bitte, Sie sind am Wort.

 


1.12.20

Abgeordnete Dr. Ulrike Baumgartner-Gabitzer (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundes­kanzler! Herr Abgeordneter Wittmann hat sich hier zu Wort gemeldet und hat behaup­tet, dass keine Verfassungsbestimmung notwendig gewesen wäre für die Ausübung der Aufsichtsrechte durch den Nationalrat in den Organen des Zukunftsfonds und der Stipendienstiftung.

Ich lese Ihnen dazu den Kommentar zum B-VG von Herrn Professor Mayer vor (Abg. Dr. Einem: Das ist keine tatsächliche Berichtigung!), der zum Artikel 24 über die Gesetzgebung des Bundes sagt:

„Zutreffend judiziert der VfGH, dass die Kompetenzen der Organe der Gesetzgebung im B-VG abschließend festgelegt sind; weitere Aufgaben dürfen dem NR (...) nur durch BVG übertragen werden (...); ...“ (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Dr. Jarolim: Das hat er ja gesagt! – Abg. Mag. Stoisits: Genau das hat er gesagt! – Abg. Dr. Jarolim: Es geht um die Entsendung!)

1.13


Präsident Dr. Andreas Khol: Nächste Wortmeldung: Herr Abgeordneter Mag. Haupt. Seine Wunschredezeit beträgt 2 Minuten. – Bitte. (Anhaltende lautstarke Rufe und Gegenrufe zwischen der SPÖ, der ÖVP und den Freiheitlichen. – Präsident Dr. Khol gibt das Glockenzeichen.)

 


1.13.23

Abgeordneter Mag. Herbert Haupt (Freiheitliche): Herr Bundeskanzler! Herr Staats­sekretär! Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Wenn man sich die Dis­kussion heute hier so anhört, dann, muss ich sagen, ist es eigentlich beschämend, in welchem Stil hier unterschiedliche Meinungen zu einem hoch diffizilen Thema abge­handelt werden.

Zum Zweiten: Herr Kollege Wittmann, das, was Sie gesagt haben, und das, was Kolle­gin Gabitzer zu Recht in ihrer tatsächlichen Berichtigung erwähnt hat, war nicht das­selbe, so wie es manche Zwischenrufer aus Ihrer Fraktion darstellen wollten.

Ich darf Ihnen auch eines mit auf den Weg geben: Wenn Sie sich heute den § 3 Abs. 4 lit. c und den § 4 ansehen, dann ist das eine Verfassungsbestimmung. Wenn wir seinerzeit keine Verfassungsbestimmung im Konsens gebraucht hätten, Herr Kollege Wittmann, dann machen Sie den Österreicherinnen und Österreichern klar, warum wir dann eine Verfassungsbestimmung für diesen Bereich gemacht haben!

Unbestritten ist es auch von Ihnen in Ihrem Redebeitrag gewesen, dass, wenn der Hauptausschuss als Organ diese zusätzliche Kompetenz bekommen hätte, bei einem Mischorgan, wie es der Hauptausschuss tatsächlich darstellt, der eindeutigen Inter-


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