Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 125. Sitzung / Seite 332

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pretation der Bundesverfassung von Professor Mayer zu folgen gewesen wäre. (Abg. Dr. Wittmann: In dem Fall nicht!)

Ich war nicht bei allen Sitzungen dabei, aber ich kann mich des Eindrucks nicht erwehren, dass Sie, Herr Kollege Wittmann, und viele andere aus Ihrer Fraktion bewusst den Konsens in dieser Angelegenheit nicht mehr gesucht haben. Sie werden dafür die Verantwortung zu tragen haben.

Die Führung des Fonds unter Herrn Botschafter Steiner wird mit ihrer Leistung, die sie erbracht hat, internationales Renommee genießen und der neue Fonds ebenfalls. Sie werden sich zu verantworten haben, warum Sie politisches Kleingeld schlagen wollen und nicht auf die gemeinsamen Bemühungen der Bundesregierung, mit Ihnen von der Opposition einen Konsens zu suchen, eingegangen sind.

Ich darf Sie daran erinnern, dass wir noch in der letzten Sitzung von sechs Punkten, die wir gehabt haben, auch nach Feststellung der Oppositionsfraktionen in zwei Punkten Konsens erzielt haben und in vier Punkten auseinander geblieben sind. Wenn die Regierung so stur gewesen wäre, wie Sie es hier behauptet haben, hätte auch bei diesen zwei Punkten ein Konsens nicht stattgefunden. Ein Konsens ist nur dann möglich, wenn sich beide Seiten bewegen und nicht die eine Seite glaubt, ein Diktat erheben und die Mehrheit zu einem Ergebnis zwingen zu können, das nicht im Interesse der Republik Österreich ist. Vielleicht überlegen Sie sich das auch einmal. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

1.16


Präsident Dr. Andreas Khol: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Ing. Winkler. 2 Minuten Wunschredezeit. – Bitte.

 


1.16.12

Abgeordneter Ing. Josef Winkler (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzter Herr Bundeskanzler! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Mit dem vorliegenden Gesetz setzt Österreich einen weiteren wichtigen Schritt zur Aufarbeitung des national­sozialistischen Regimes und auch nicht zuletzt zukunftsorientiert anderer totalitärer Systeme sowie weitere wichtige Maßnahmen zur Versöhnung unter den Völkern.

Ich möchte daran erinnern, dass diese Bundesregierung, die sich im Februar 2000 bildete, die erste der Zweiten Republik war, die sich zum Ziel setzte, Entschädigungen für die Opfer des Nationalsozialismus zu leisten, und dass die damit verbundene eigen­ständige österreichische Lösung ganz wesentlich zur Aufarbeitung der Verbrechen des NS-Regimes beitrug (Abg. Mag. Stoisits: Na, Entschuldigung! Und was war vorher? Muss man Ihnen alles, was vorher war, vorlesen?) und gleichzeitig durch finanzielle Zuwendungen gegenüber ehemaligen Sklaven- und Zwangsarbeitern ein spätes, aber immerhin immens wichtiges Zeichen der Versöhnung gesetzt wurde.

Gemäß dem Halbjahresbericht des Kuratoriums des Österreichischen Versöhnungs­fonds hat das Komitee mit Stichtag 25. August 2005 nahezu 132 000 Anträge von ehe­maligen Sklaven- und Zwangsarbeitern mit einem Gesamtbetrag von mehr als 351 Millionen € genehmigt. Die restlichen verbleibenden Mittel des Versöhnungsfonds werden, wie meine Vorredner zum Teil schon ausgeführt haben, nach einem bestimm­ten Schlüssel aufgeteilt werden.

Hohes Haus! Ich halte es für besonders wichtig, dass die im Jahr 2000 begonnene Arbeit der vorgenannten Aufarbeitung durch Entschädigungen auch künftig weiter­ge­führt wird. Ich möchte daher in diesem Zusammenhang vor allem die vorgelegten humanitären Projekte durch die sechs Partnerorganisationen sowie die Orthopädie-Projekte besonders lobend hervorheben. Im Vordergrund standen und stehen dabei


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