Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 127. Sitzung / Seite 45

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Form, dass alle diejenigen, die bisher nichts bekommen haben oder unzureichend be­dacht wurden, oder Menschen, bei denen es grobes Unrecht in der Rückstellung gab, entschädigt werden.

210 Millionen US-Dollar, die von der österreichischen Wirtschaft aufgebracht werden, 210 Millionen US-Dollar, die nicht der Steuerzahler bezahlt, sondern wo der Bundes­kanzler mit dem Hut in der Hand durch das Land gegangen ist und die Wirtschaft ein­geladen hat, dieses Geld aufzubringen – und die Wirtschaft war auch dazu bereit.

Das Geld steht erst zur Verfügung, wenn Rechtssicherheit besteht. Was heißt das? – 27 Kläger haben in den Vereinigten Staaten die Republik Österreich auf Entschädigung geklagt. Alle 27 sind auch Antragsteller nach dem Entschädigungsfondsgesetz. Natür­lich sagt die österreichische Wirtschaft: Ich bezahle die 210 Millionen Dollar, wenn ich die Sicherheit habe, dass ich nicht in Österreich bezahle und dann in den Vereinigten Staaten noch einmal geklagt werde. Das ist die Rechtssicherheit.

Die Israelitische Kultusgemeinde, die diese Klagen in den Vereinigten Staaten zuerst unterstützt hat, hat ihre Meinung geändert, nachdem dieser Entschädigungsfonds ein­gerichtet wurde und nachdem es ein Abkommen zwischen der Regierung und der Kul­tusgemeinde über ein Bündel von Maßnahmen gegeben hat. Und die Kultusgemeinde hat Wort gehalten. Sie hat sich aus diesen Verfahren zurückgezogen, hat in New York beim Appellationsgericht beantragt, dass die Klage abgewiesen wird, übereinstimmend mit der österreichischen Bundesregierung, und die Kultusgemeinde hat noch mehr getan: 26 der 27 Kläger haben mittlerweile ihre Klage zurückgezogen. Es ist nur mehr ein einziger Kläger offen, ein Cafetier – Cafe Schindler –, der seinerzeit in Innsbruck gelebt hat.

Die Rechtssicherheit ist etwas, was unmittelbar bevorsteht, denn das war ein entschei­dender Schritt der Kultusgemeinde. Ich danke der Kultusgemeinde dafür, und ich empfehle dem Hohen Haus, beim ursprünglichen Gesetzesantrag, der im Konsens aller vier Parteien, des Präsidiums des Nationalrates und des Klubobmannes Van der Bellen erarbeitet wurde, zu bleiben. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Warum? – Erstens ist es ein völkerrechtlicher Vertrag, und die Vereinigten Staaten haben in allen vergleichbaren Verträgen immer die Rechtssicherheit als einen ent­scheidenden Faktor betrachtet.

Zweitens: Das Geld steht noch nicht zur Verfügung. Wir haben nicht das Geld, dass wir ohne Rechtssicherheit Vorauszahlungen leisten könnten, denn die Wirtschaft zahlt erst 30 Tage nach Rechtssicherheit ein.

Drittens wäre es eine Desavouierung der 26 Kläger, die ihre Klagen zurückgezogen haben, im Vertrauen auf die österreichischen Behörden, auf die österreichische Bun­desregierung und auf dieses Hohe Haus, das für den allgemeinen Entschädigungs­fonds verantwortlich zeichnet. Und es ist dieses Hohe Haus, das mit seinen Expo­nenten Barbara Prammer, Kollege Prinzhorn, Klubobmann Van der Bellen und unter meinem Vorsitz im Komitee die notwendigen Entscheidungen vorbereitet, und wir bit­ten das Hohe Haus heute, dass wir – unabhängig von der endgültigen Prüfung dieser Anträge und unabhängig davon, ob wir schon die Schadenssumme insgesamt ken­nen – den alten Menschen, die darauf warten, eine Vorauszahlung geben. Auch das ist mehr als das, wozu wir uns verpflichtet haben, und ich bitte das Hohe Haus, dieser Gesetzesvorlage einstimmig zuzustimmen.

Wir haben im Fonds alles getan, um die 19 000 Anträge, die vorliegen, prüfen zu lassen. Als ich die Verantwortung dort übernommen habe, hatten wir 20 Mitarbeiter – inzwischen haben wir über 160. Der Finanzminister hat das Geld ohne Probleme zur Verfügung gestellt, damit wir schnell prüfen können. Wir haben 6 000 der 18 000 An-


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