Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 127. Sitzung / Seite 46

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

träge geprüft. Es geht um 200 000 Einzelansprüche – eine unglaublich aufwendige und schwierige Prüfung, und ich danke allen, die diese Prüfung machen: dem völkerrecht­lichen Antragskomitee – das ist keine österreichische Behörde; das ist ein völkerrecht­liches Gericht unter englischem Vorsitz –, den 160 Mitarbeitern des Fonds und allen Mitgliedern des Kuratoriums und des Komitees und vor allem der Bundesregierung, die alles getan haben, Frau Kollegin Stoisits, damit wir unseren früheren Mitbürgern und Mitbürgerinnen, an die wir alle denken, diese verhältnismäßig geringen Leistungen möglichst schnell bezahlen können. Wir wollen das alle. Wir wollen alle das Gleiche, und ich hoffe, dass wir diesen Konsens auch ausdrücken.

Zum Schluss möchte ich noch das sagen, was Stuart Eizenstat im historischen Sit­zungssaal, im Reichsratssaal bei unserer Gedenkveranstaltung am Beginn des Gedan­kenjahrs gesagt hat. Wir haben mit diesen Fragen das Gedankenjahr begonnen: mit den Entschädigungen, mit der Erinnerung an den nationalsozialistischen Terror, mit den Gesten der Wiedergutmachung haben wir das Jahr begonnen, und ich wäre froh, wenn wir dieses Jahr damit beschließen könnten, dass wir den ersten 6 000 oder 7 000 Opfern diese Vorauszahlung leisten könnten.

Stuart Eizenstat hat damals gesagt: Was wir zusammen mit Österreich angestrebt haben, war Gerechtigkeit für die Opfer. Dies war abhängig von der Kenntnisnahme harter Wahrheiten und der Verbreitung von Wissen und Information. Österreich schafft heute Gerechtigkeit. Österreich schafft Wahrheit und verbreitet Wissen und Informa­tion. Österreich ist weitergekommen und hat schneller bei der Bewältigung der Vergan­genheit gehandelt als irgendein anderes Land. – Dem ist nichts hinzuzufügen. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

10.33


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Mag. Prammer. – Bitte.

 


10.33.07

Abgeordnete Mag. Barbara Prammer (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundeskanzler! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Erst vor wenigen Tagen wurde Alt­bundeskanzler Franz Vranitzky von B’nai B’rith ausgezeichnet; Sie haben es alle in den Zeitungen gelesen. Und es ist hier in diesem Hohen Haus, vor diesem Plenum, ge­wesen, als Franz Vranitzky im Jahr 1991 zum ersten Mal in Österreich erklärt hat, dass Österreich die moralische Mitverantwortung zu tragen hat. Er hat dadurch mit der Debatte um die Opferrolle aufgehört und erstmals die Mitschuld Österreichs an der Shoa öffentlich einbekannt. – Zitat Ariel Muzicant, Präsident der Israelitischen Kultus­gemeinde, anlässlich der Verleihung dieser Goldmedaille an Altbundeskanzler Franz Vranitzky.

Ich erwähne das deswegen zu Beginn meiner Ausführungen, weil damit auch im Jahr 1991 begonnen wurde, die Sichtweise zu ändern. Und ich sage es auch dazu, weil auch der internationale Druck nicht geringer geworden ist. Wir vergessen das heute manchmal, aber auch das müssen wir mit in Erwägung ziehen. Im Jahr 1995 wurde das Nationalfondsgesetz beschlossen, im Jahr 2001 das Entschädigungsfonds­gesetz. Für mich ist es heute schon eine schöne Fügung, dass wir wenige Tage nach dieser Auszeichnung an Altbundeskanzler Vranitzky das Entschädigungsfondsgesetz in einigen, wie mir scheint, sehr wesentlichen und wichtigen Punkten ändern wollen.

Worum geht es? – Es ist ja einiges schon gesagt worden. Es geht darum, dass das Entschädigungsfondsgesetz bis heute ohne jegliche Folgen geblieben ist. Einerseits wurde darauf gewartet – und darum dreht sich auch die Debatte –, dass Rechtssicher­heit hergestellt wird.

 


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite