Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 127. Sitzung / Seite 47

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Lassen Sie mich zur Rechtssicherheit einige Bemerkungen machen. Im Laufe dieses Jahres 2005 wurde von der Kultusgemeinde sehr intensiv versucht, diese Rechts­sicherheit herzustellen; Präsident Khol hat darauf hingewiesen. Ich gehe heute hier davon aus, dass diese Rechtssicherheit in wenigen Tagen so gut wie hergestellt sein wird, und daher glaube ich, dass wir zunächst einmal auch mit dieser Gesetzesvorlage, wie wir sie jetzt haben, leben können. Aber ich sage auch dazu: Würde sich in irgend­einer Weise eine Verzögerung ergeben, würden sich Veränderungen ergeben, dann haben wir auch in den Fragen der Rechtssicherheit dringendsten Handlungsbedarf.

Meine Damen und Herren, es geht darum, diese fast 20 000 Anträge so rasch wie möglich zu bearbeiten. Es geht darum, jenen Menschen, die noch am Leben sind, die Entschädigungsleistungen zu geben. Ich erinnere nur an einen kleinen Teil oder einen kleinen Bereich, was diese Überlebenden dieses NS-Terrors erleben mussten: Nicht nur, dass ihnen Häuser entzogen wurden, nicht nur, dass sie ums Vermögen gebracht wurden – sie konnten keine Ausbildung machen, sie haben dadurch berufliche Schwie­rigkeiten gehabt. Das alles gehört entschädigt, und das so rasch als möglich. (Präsi­dent Dr. Khol übernimmt den Vorsitz.)

Meine Damen und Herren! Auch ich möchte mich sehr herzlich bei den Mitarbeite­rinnen und Mitarbeitern des Fonds, aber auch beim Antragskomitee bedanken. Die größte Arbeit liegt noch vor uns. Und an dieser Stelle möchte ich betonen: Ich erwarte mir, dass wir alle personellen und auch finanziellen Ressourcen zur Verfügung stellen, damit mit Hochdruck gearbeitet werden kann, so rasch wie möglich auch die Anträge bearbeitet werden können, damit den noch überlebenden Menschen noch die Möglich­keit gegeben wird, zu erleben, dass Österreich nach mehr als 60 Jahren die Einsicht gewonnen hat, es geht ohnedies nur um einen Teil einer Wiedergutmachung, was nicht wiedergutzumachen ist, ihnen Entschädigung anzugedeihen zu lassen, worauf sie so lange gewartet haben.

Diese 60 Jahre sind 22 000 Tage. Warten wir nicht einen Tag länger, sondern begin­nen wir mit dieser Arbeit! Ich gehe von dieser Rechtssicherheit aus und erwarte so wie Präsident Khol, dass noch in diesem wichtigen Jahr 2005 die ersten Anweisungen, die ersten Überweisungen erfolgen können. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP und der Freiheitlichen.)

10.38


Präsident Dr. Andreas Khol: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Dr. Partik-Pablé. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 5 Minuten. – Bitte.

 


10.38.22

Abgeordnete Dr. Helene Partik-Pablé (Freiheitliche): Sehr geehrte Damen und Her­ren! Über den Inhalt des Gesetzes und über die Ursache ist heute schon mehrmals gesprochen worden. Mit diesem Gesetz hat sich Österreich zu seiner Vergangenheit bekannt und sich mit seiner schrecklichen Vergangenheit auseinander gesetzt. Das Entschädigungsfondsgesetz ist ein Versuch, das damals geschehene Unrecht anzuer­kennen. Ich kann gar nicht sagen: wiedergutzumachen, weil es nicht wiedergutzuma­chen ist, sondern es ist ein Schritt, eine Entschädigung zu leisten.

Es ist unbestritten, dass sich Österreich im Washingtoner Abkommen verpflichtet hat, dass es seine Verpflichtungen erfüllen wird. Das Geld wird teils durch den Bund, teils durch Industrie und Wirtschaft aufgebracht, und ich möchte an dieser Stelle auch der Wirtschaft danken und ihr Anerkennung für ihre Bereitschaft aussprechen, diese doch bedeutenden finanziellen Mittel aufzubringen. Das ist ja keine Kleinigkeit. Das ist, wie schon gesagt, zustande gekommen, weil der Bundeskanzler mit dem Hut in der Hand durchs Land gezogen ist und für diese Entschädigung geworben hat.

 


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