Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 127. Sitzung / Seite 44

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betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Entschädigungsfondsgesetz geändert wird, in der Fassung des Berichtes des Verfassungsausschusses 1101 d.B.

wird wie folgt geändert:

In Z. 1 entfällt in § 11a Abs. 2 die Wortfolge „nur unter der Voraussetzung der Erfüllung von § 44 Abs. 1 und“.

Begründung

Es bestehen keine sachlichen Gründe, am Erfordernis der Rechtssicherheit für die Vor­auszahlungen aus dem Entschädigungsfonds festzuhalten.

Menschlich betrachtet ist es ein Skandal, dass den Betroffenen nunmehr seit Jahren auf diversen mehr oder minder medial wirksam ausgestalteten Veranstaltungen ver­kündet wird, dass sie endlich zu ihren Entschädigungen kommen würden. Nachdem je­doch die Rechtssicherheit über allen „schwebt“, werden die Opfer des Nationalsozialis­mus bzw. ihre Erben auch im Gedenkjahr 2005 und darüber hinaus weiter hingehalten.

Rechtlich betrachtet gibt es keine Garantie für die Zukunft: Selbst wenn alle Sammelklagen gegen die Republik Österreich oder österreichische Unternehmen, die in den USA am 30.6.2001 anhängig waren, abgewiesen/zurückgezogen/auf andere Weise erledigt werden und anschließend der Entschädigungsfonds endlich Vorauszahlungen leistet, stellt diese „Rechtssicherheit“ kein Hindernis für zukünftige Klagen dar.

Und schließlich drängt sich die Frage auf: Wenn die Rechtssicherheit ohnehin „vor der Tür steht“, wozu wird dann noch am Erfordernis im Gesetz auf derart verbissene Weise festgehalten?

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Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Khol. – Bitte.

 


10.24.01

Abgeordneter Dr. Andreas Khol (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundeskanzler! Meine Damen und Herren! Vor fast fünf Jahren hat Bundeskanzler Wolfgang Schüssel als Vertreter der österreichischen Bundesregierung mit Undersecretary Stuart Eizenstat als Vertreter der Regierung der Vereinigten Staaten das so genannte Washingtoner Abkommen abgeschlossen – als eine Art Krönung umfangreicher Maßnahmen und Ge­setze zur Gestenleistung an Opfer des nationalsozialistischen Terrors, an Wiedergut­machungs-, Rückstellungs- und ähnlichen Gesetzen.

Stuart Eizenstat, der Undersecretary of State, hat dieses Washingtoner Abkommen auch hier im Hohen Haus am 14. Jänner bei unserer Gedenkveranstaltung gewürdigt, und ich werde auch auf seine Worte noch zurückkommen.

Es war das nicht das erste Gesetz, das wir für Opfer des Nationalsozialismus be­schlossen haben. Ich darf daran erinnern: Wir haben seit 1945 sieben Rückstellungs­gesetze beschlossen, vier Rückstellungsdurchführungsgesetze, drei Rückgabege­setze, das Opferfürsorgegesetz, das Hilfsfondsgesetz, das Versöhnungsfondsgesetz für die Sklaven- und Zwangsarbeiter, das Nationalfondsgesetz, wo wir jetzt an die 6 Milliarden Schilling – ich drücke es noch in Schilling aus – verwendet haben, und nunmehr auch das Entschädigungs-Fondsgesetz, das auf Grund dieses Abkommens zwischen Wolfgang Schüssel und Stuart Eizenstat eine Krönung darstellen soll in der


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