betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das
Entschädigungsfondsgesetz geändert wird, in der Fassung des Berichtes des
Verfassungsausschusses 1101 d.B.
wird wie folgt geändert:
In
Z. 1 entfällt in § 11a Abs. 2 die Wortfolge „nur unter der
Voraussetzung der Erfüllung von § 44 Abs. 1 und“.
Begründung
Es
bestehen keine sachlichen Gründe, am Erfordernis der Rechtssicherheit für die
Vorauszahlungen aus dem Entschädigungsfonds festzuhalten.
Menschlich
betrachtet ist es ein Skandal, dass den Betroffenen nunmehr seit Jahren auf
diversen mehr oder minder medial wirksam ausgestalteten Veranstaltungen verkündet
wird, dass sie endlich zu ihren Entschädigungen kommen würden. Nachdem jedoch
die Rechtssicherheit über allen „schwebt“, werden die Opfer des
Nationalsozialismus bzw. ihre Erben auch im Gedenkjahr 2005 und darüber hinaus
weiter hingehalten.
Rechtlich
betrachtet gibt es keine Garantie für die Zukunft: Selbst wenn alle Sammelklagen
gegen die Republik Österreich oder österreichische Unternehmen, die in den USA
am 30.6.2001 anhängig waren, abgewiesen/zurückgezogen/auf andere Weise erledigt
werden und anschließend der Entschädigungsfonds endlich Vorauszahlungen
leistet, stellt diese „Rechtssicherheit“ kein Hindernis für zukünftige Klagen
dar.
Und
schließlich drängt sich die Frage auf: Wenn die Rechtssicherheit ohnehin „vor
der Tür steht“, wozu wird dann noch am Erfordernis im Gesetz auf derart
verbissene Weise festgehalten?
*****
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Khol. – Bitte.
10.24
Abgeordneter Dr. Andreas Khol (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundeskanzler! Meine Damen und Herren! Vor fast fünf Jahren hat Bundeskanzler Wolfgang Schüssel als Vertreter der österreichischen Bundesregierung mit Undersecretary Stuart Eizenstat als Vertreter der Regierung der Vereinigten Staaten das so genannte Washingtoner Abkommen abgeschlossen – als eine Art Krönung umfangreicher Maßnahmen und Gesetze zur Gestenleistung an Opfer des nationalsozialistischen Terrors, an Wiedergutmachungs-, Rückstellungs- und ähnlichen Gesetzen.
Stuart Eizenstat, der Undersecretary of State, hat dieses Washingtoner Abkommen auch hier im Hohen Haus am 14. Jänner bei unserer Gedenkveranstaltung gewürdigt, und ich werde auch auf seine Worte noch zurückkommen.
Es war das nicht das erste Gesetz, das wir für Opfer des Nationalsozialismus beschlossen haben. Ich darf daran erinnern: Wir haben seit 1945 sieben Rückstellungsgesetze beschlossen, vier Rückstellungsdurchführungsgesetze, drei Rückgabegesetze, das Opferfürsorgegesetz, das Hilfsfondsgesetz, das Versöhnungsfondsgesetz für die Sklaven- und Zwangsarbeiter, das Nationalfondsgesetz, wo wir jetzt an die 6 Milliarden Schilling – ich drücke es noch in Schilling aus – verwendet haben, und nunmehr auch das Entschädigungs-Fondsgesetz, das auf Grund dieses Abkommens zwischen Wolfgang Schüssel und Stuart Eizenstat eine Krönung darstellen soll in der