Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 127. Sitzung / Seite 43

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gen zukommen zu lassen, dem entgegensteht, dass man von jener Seite, die verpflich­tet ist, nämlich Österreich, den Betroffenen ein kleines Teilsegment, wahrscheinlich etwa eine 10-Prozent-Quote jenes Teils, den man letztendlich bekommen kann, schon vorher zukommen lassen kann. (Beifall bei den Grünen.)

Meine Damen und Herren! Nicht die Wirtschaft oder irgendjemand, der weit weg ist von dieser moralischen und politischen Verantwortung, ist es, der dafür geradestehen wird müssen, sondern es ist der Bund, denn der Bund ist mit einer Summe von rund 66 Mil­lionen € verpflichtet, diesen Fonds zu speisen. Und diese 66 Millionen € sind noch lan­ge nicht jener Betrag, der voraussichtlich als Vorauszahlungsbetrag überhaupt in Frage kommt.

Deshalb bitte ich Sie, jenen Abänderungsantrag, den wir im Ausschuss bereits einge­bracht haben und auch heute einbringen werden, zu unterstützen. Ich möchte diesen Abänderungsantrag verlesen:

In Z 1 entfällt im § 11a Abs. 2 die Wortfolge „nur unter der Voraussetzung der Erfüllung von § 44 Abs. 1“.

Meine Damen und Herren! Wenn diese Wortfolge aus diesem Gesetz wegfällt, dann können Ihnen Präsident Khol als Vorsitzender des Fonds, Präsidentin Prammer als Mitglied des Kuratoriums, Klubobmann Van der Bellen als Mitglied des Komitees und die Vertreter, die im Kuratorium als namentlich benannte Mitglieder die Verantwortung tragen, dann können wir gemeinsam Ihnen garantieren, dass es tatsächlich so, wie es unser gemeinsamer Wunsch ist, in den nächsten Monaten zu Auszahlungen aus die­sem allgemeinen Entschädigungsfonds kommt. Wenn diese Passage nicht wegfällt, wird das passieren, was schon einmal passiert ist, und dafür möchte ich nicht die Verantwortung tragen. Davon distanziere ich mich mit aller Entschiedenheit. Dann wird es irgendwann einmal heißen, auch wir haben die Sache in die Länge gezogen, und ich will nichts in die Länge ziehen. Ich will endlich, dass die Menschen Genugtuung bekommen, denen so viel Unrecht geschehen ist, und das ist unsere Verantwortung.

Deshalb bitte ich Sie: Unterstützen Sie den Abänderungsantrag! Beschließen wir heute dieses Gesetz und beginnen wir mit den Vorauszahlungen zum Entschädigungsfonds! Glauben Sie mir: Die Herzen von alten Menschen, die damals aus Österreich vertrie­ben wurden und das Glück hatten zu überleben, die Herzen dieser Menschen werden Ihnen zufliegen. – Vielleicht bedeutet Ihnen das etwas. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)

10.23


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Der soeben verlesene Abänderungsantrag der Abgeordneten Mag. Stoisits, Kolleginnen und Kollegen ist ausreichend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Mag.a Terezija Stoisits, Freundinnen und Freunde zum Bericht des Verfassungsausschusses über den Antrag 670/A der Abgeordneten Dr. Andreas Khol, Mag. Barbara Prammer, Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn, Dr. Alexander Van der Bellen und Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Entschädi­gungsfondsgesetz geändert wird

Der Nationalrat wolle beschließen:

Der Antrag 670/A der Abgeordneten Dr. Andreas Khol, Mag. Barbara Prammer, Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn, Dr. Alexander Van der Bellen und Kolleginnen und Kollegen


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