Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 127. Sitzung / Seite 114

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14.17.27

Abgeordnete Erika Scharer (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Herr Minister Pröll, wenn Sie es auch nicht hören wollen, möchte ich dennoch wiederholen (Abg. Wittauer: Das macht ihn müde!), dass es bedauerlich ist, dass Sie dieses Gesetz nicht mit den Ländern akkordiert haben. Seitens der Länder kann man ja gerade in betroffenen Gebieten schnell reagieren. Das wird aber jetzt durch dieses Gesetz schwieriger, wenn nicht gar unmöglich gemacht. (Abg. Wittauer: Wo? Wo?)

Natürlich werden Sie von den Regierungsfraktionen diese Gesetzesvorlage beschlie­ßen – und Sie werden das erst dann mit den Ländern abstimmen. Ob das gut ist, sei dahingestellt. (Zwischenruf bei den Freiheitlichen.)

Auch wenn Sie es nicht hören wollen: Es ist bedenklich, dass laut dieser Gesetzesvor­lage bei Tempobeschränkungen durch die Landeshauptleute dem Verkehrsminister eine Art Vetorecht eingeräumt wird (Abg. Wittauer: Erst ab drei Monaten!) das steht da drinnen, Herr Kollege –, indem ein von den Ländern verordnetes Tempolimit auf Autobahnen und Schnellstraßen lediglich für drei Monate gilt; darüber hinaus entschei­det dann das Verkehrsministerium.

Nehmen Sie zur Kenntnis: Wir sind der Meinung, dass damit Minister Gorbach sein Vorhaben Tempo 160 verwirklichen kann. Sie wissen genau, was die Folgen daraus sind.

Herr Umweltminister, nehmen Sie diese Umgehungsmöglichkeit im Gesetz zurück! (Abg. Wittauer: Wenn, dann nimmt das Parlament ein Gesetz zurück, aber nicht der Minister!) Tempolimits stellen Kernmaßnahmen zum Schutz der Gesundheit der An­rainer dar, und wir sind gegen erhöhte Schadstoff- sowie Lärmbelastungen. Beispiel: Die Anfang April eingeführte Geschwindigkeitsbeschränkung auf einem Teilstück der Tauern Autobahn brachte gegenüber dem Jahre 2004 bei den Stickstoffoxiden eine Reduktion um 8 Prozent. Tempo 160 bedeutet jedoch 27 Prozent mehr Treibstoffver­brauch, jährlich zusätzlich 30 000 Tonnen Kohlendioxidbelastung und vor allem: eine Verdoppelung des Risikos von tödlichen Verkehrsunfällen.

Das Kyoto-Ziel, dessen Erreichung sich Österreich bis zum Jahr 2010 vorgenommen hat, wird nicht erreicht werden. Herr Minister Pröll, behindern Sie diese Zielerreichung nicht noch durch zusätzliche Beschränkungen für die Länder! – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

14.19


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächste Rednerin zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Machne. – Bitte.

 


14.20.15

Abgeordnete Helga Machne (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminis­ter! Meine Damen und Herren! Ich möchte wieder zum IG-Luft und zur Sachlichkeit zurückkehren. (Abg. Krainer: Sie sind in der falschen Partei, wenn Sie zur Sache zurückkehren wollen!) Das IG-Luft wurde 1997 nach EG-Richtlinien vom Parlament be­schlossen. Mit der nunmehrigen Novellierung wird auch eine EU-Richtlinie umgesetzt, die Anwendung des IG-Luft wesentlich verbessert, wie auch der Herr Bundesminister ausgeführt hat, und mehr Rechtssicherheit geschaffen. Außerdem wird der Maßnah­menkatalog für die Länder ausgeweitet.

Mit der Einführung der Grenzwerte für Feinstaub wurden in den letzten Jahren entspre­chende Maßnahmenkataloge der Landeshauptleute erlassen. In Zukunft wird es eine duale Zuständigkeit der Landeshauptleute und des Bundesministers geben, allerdings nur für Autobahnen und Schnellstraßen.

 


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