Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 127. Sitzung / Seite 133

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dererseits auch darum, die Öffnungszeiten stärker den Bedürfnissen der Eltern anzu­passen.

Bei Vollausbau der fehlenden Kinderbetreuungsplätze hätten 2.600 Frauen mit Kindern im Kinderkrippenalter (0 bis 2 Jahre) eine Vollzeitbeschäftigung gefunden, 3.400 Frau­en eine Teilzeitbeschäftigung. Bei den Frauen mit Kindern im Kindergartenalter hätte es 2.900 neue Vollzeitbeschäftigungen und 2.200 neue Teilzeitbeschäftigungen gege­ben. Und schließlich wären 6.200 Frauen mit Kindern im Pflichtschulalter mit einer Voll­zeitbeschäftigung und 6.900 mit einer Teilzeitbeschäftigung neu auf den Arbeitsmarkt hinzugekommen. Rund 1.000 Frauen würde es vorerst nicht gelingen, am Arbeitsmarkt Fuß zu fassen.

Für rund 25.000 Frauen hätte also der Ausbau von Kinderbetreuungseinrichtungen die notwendige Voraussetzung für die Vereinbarkeit von Beruf und Familie geschaffen.


Diese Zahlen repräsentieren nur die kurzfristigen Beschäftigungswirkungen. Tatsäch­lich ist die Bereitstellung von zusätzlichen Betreuungsplätzen eine Investition in die Zukunft: Sobald die demographische Entwicklung wieder zu verstärkter Nachfrage auf dem Arbeitsmarkt führt, würde das dann ausreichende Angebot an Kinderbetreuungs­plätzen ein noch weit höheres Ausmaß an zusätzlicher Frauenbeschäftigung ermög­lichen.

Zusammenfassend kann man sagen, dass in den letzten fünf Jahren die gesamte Lebenssituation für Frauen schlechter geworden ist. Diese Tatsache ist der schwarz-blau/orangen Regierung gerade einmal 80 Cent pro Frau und Jahr an Förderung wert (Frauenförderbudget für 2005) und deshalb stellen die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen nachstehende

Anfrage

1. Als eine der Maßnahmen gegen Frauenarbeitslosigkeit präsentierten Sie am 29. Ju­ni 2005 ein 5-Punkte-Programm zur Frauenbeschäftigung. Bis dato wurden keine Maß­nahmen zur Umsetzung bekannt. Gibt es bereits AMS-Außenstellen mit mindestens drei frauenspezifisch ausgebildeten BeraterInnen?

2. Wurde mit der Einrichtung der „Frauenschalter“ bereits begonnen?

 


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