Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 127. Sitzung / Seite 144

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petenzen, wie Persönlichkeitsbildung, Sozialtraining, Alltagskompetenzen, Berufsorien­tierung und Unterstützung bei der Arbeitsmarktintegration wird gefördert. Die Dauer ist ungefähr ein Jahr.

Zur Frage 7: „Wie sieht Ihr Programm zu den verstärkten Sprach- und Integrationskur­sen für Migrantinnen aus? ...“

Darf ich auch diesbezüglich festhalten: 30 Jahre gab es sozialistische Frauenminis­terinnen, oder: 22 Jahre, zuerst Staatssekretärinnen, dann Ministerinnen: Es gab nicht einmal eine einzige Mitarbeiterin des Ministeriums, die sich mit Migrationsfragen aus­einander gesetzt hat, obwohl die Integration ja keine neue Sache ist. (Zwischenruf der Abg. Heinisch-Hosek.) Ein weiteres Beispiel verfehlter SPÖ-Integrationspolitik. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Mag. Molterer: So schaut es aus!)

Es war eine meiner ersten Maßnahmen, Frau Kollegin, dass wir eine eigene Service­stelle für Frauen eingerichtet haben: Eine Abteilung, die sich auch mit Integrations­fragen auseinander setzt. Wir sind in engem Kontakt mit Vereinen, die Beratung und Integration von Migrantinnen als Zielsetzung haben, und diese werden natürlich auch von meinem Ressort unterstützt.

Sie wissen – das haben Sie wenigstens lobend erwähnt –, dass wir uns mit dem Be­reich der traditionsbedingten Gewalt, so wie Sie insbesondere im Migrantinnenbereich gefunden wird, auseinander setzen: Genitalverstümmelung, Zwangsheirat, Ehren­morde. Das ist auch ein Ergebnis aus dieser Zusammenarbeit.

Zur Frage 8:

Die Weiterführung des Mitteleinsatzes für die Arbeitsmarktpolitik ist vor dem Hinter­grund der noch ausständigen Entscheidung hinsichtlich des europäischen Finanzrah­mens ab dem Jahr 2007 und der Dotierung der Strukturfonds in Österreich zu sehen und davon abhängig. Bei der Gestaltung der Haushalte ab dem Jahr 2007 wird es natürlich entsprechend zu berücksichtigen sein.

Zur Frage 9:

Ich sehe das Angebot des Kombi-Lohns in dem Zusammenhang, dass für Frauen, die eine Teilzeitbeschäftigung suchen, ein entsprechendes Angebot gemacht werden kann. In dieser Sache kann tatsächlich nicht von einer Benachteiligung von Frauen ge­sprochen werden, sondern von einer Verbesserung dadurch, dass sie dann auch mehr Geld zur Verfügung haben. Selbstverständlich werden wir bei der Evaluierung dieses Modells auch den Geschlechteraspekt berücksichtigen.

Zur Frage 10:

Die Richtlinien des AMS sind natürlich entsprechend dem Gender-Grundsatz ge­schlechtsneutral ausformuliert, und die Ergebnisse werden auch entsprechend evalu­iert.

Zur Frage 11:

Selbstverständlich planen wir Maßnahmen gegen die Verringerung der geschlechts­spezifischen Einkommensunterschiede. Wir wissen, dass wir drei Bereiche haben, auf die der geschlechtsspezifische Einkommensunterschied ausgerichtet ist: den Berufs­einstieg, die Berufsunterbrechnung und den Berufsaufstieg.

Unsere Maßnahmen setzen genau in diesen drei Bereichen an. Ich darf Ihnen einige davon in der Kürze der Zeit nennen: den Leitfaden „Gleicher Lohn für gleiche und gleichwertige Arbeit“, die Forschungsberichte „Diskriminierungsfreie Arbeitsbewertung und Arbeitsorganisation“ und „Qualifizierte Teilzeitbeschäftigung“, die Förderung frau­enspezifischer Projekte durch das Bundesministerium für Gesundheit und Frauen, die


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