Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 127. Sitzung / Seite 145

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Verbesserung des Gleichbehandlungsgesetzes und selbstverständlich die Qualifizie­rungsoffensiven insbesondere für Frauen in technischen Berufe, gemeinsam mit anderen Institutionen, wie dem Verkehrsministerium, dem Arbeitsministerium und dem Bildungsministerium, aber auch Beschäftigungsfragen, insbesondere was die Berufs­unterbrechung und den Berufsaufstieg anlangt.

Diesbezüglich geht es auch um eine vermehrte Betätigung der Väter. Sie machen sich zwar lustig über die Kampagne des Ministeriums, aber es muss uns schon klar sein: Eine Gleichstellung im Berufsbereich wird sich erst dann ergeben, wenn es auch eine gleiche Arbeitsteilung, ein „Fair share“, in der Familien- und Kinderarbeit gibt. Dazu sind einfach alle in diesem Land gefordert! Und dazu braucht es auch noch einiges an Bewusstseinsbildung. (Zwischenruf der Abg. Heinisch-Hosek.)

Was den Berufsaufstieg bei Frauen anbelangt, so sind natürlich auch das Business-Mentoring und das Mentoring in den Ministerien Beispiele. Ich weiß, Sie sagen dann immer wieder, das interessiere Sie nicht. Das sind Dinge, die Sie einfach nicht hören wollen!

Zur Frage 12, der Notstandshilfe.

Ich darf erstens darauf verweisen, dass Frauen in den letzten Jahren in diesem Be­reich eine wesentliche Verbesserung erfahren haben, im Unterschied zu den Zeiten mit sozialdemokratischen Arbeitsministern. Erstmals wird nämlich, wenn die Frau auf Grund des Partnereinkommens keinen Anspruch hat, die fiktive Notstandshilfe auf die Pensionsbemessung angerechnet und kommt damit den Frauen vor allem im Alter zugute. Für Zeiten, in denen Notstandshilfe empfangen wurde, werden 92 Prozent des Arbeitslosengeldes auch als Basis der Bemessungsgrundlage herangezogen.

Zur Frage 13:

Die steuerliche Geltendmachung der Kosten für Kinderbetreuungseinrichtungen wäre für mich deswegen so wichtig – wenn, dann möglichst für alle, aber vor allem auch für die zugekaufte häusliche Betreuung –, weil man in diesem Bereich aus einem real be­stehenden grauen Arbeitsmarkt ebenfalls Arbeitsplätze schaffen könnte und damit dazu beitragen könnte, dass wieder die Beschäftigung vor allem von Frauen unterstützt wird. Das betrifft nicht das Kindermädel für die Reichen, sondern Sie wissen ganz genau, das sind Angestellte, Lehrerinnen und Lehrer et cetera, die so etwas brauchen, Frauen und Männer mit Betreuungspflichten aus dem Mittelstand. Das betrifft also absolut nicht die Reichen.

Zur Frage 14, Öffnungszeiten.

Bekanntlich – das wissen Sie ja auch – liegt die Kompetenz für die Errichtung und die Erhaltung von Kinderbetreuungseinrichtungen bei den Ländern und den Gemeinden. Seitens der Bundesregierung werden aber dennoch Maßnahmen zur stärkeren Be­darfsorientierung beim Angebot gesetzt.

Es hat die zuständige Frau Bundesministerin Haubner gemeinsam mit Frau Bundes­minister Gehrer und mir zum Kinderbetreuungsgipfel die jeweiligen Landesrätinnen und Landesräte eingeladen, die uns im Übrigen gesagt haben, dass sie ihre Kindergarten­plätze teilweise gar nicht füllen können. Und da ist ja eines der Ergebnisse, dass Ober­österreich unter anderem seine Landesgesetze verändert und jetzt die Kindergärten für Kinder ab zwei Jahren geöffnet hat. Im Übrigen darf ich auch sagen: Das ist eine Maßnahme, die sowohl kinderfreundlich ist als auch dazu beiträgt, dass die Plätze überhaupt besetzt werden könnten, weil manche Kindergärten sonst hätten zugesperrt werden müssen, was sicher nicht in unserem Sinne ist. Länder und Gemeinden haben dafür jährlich rund 500 Millionen € zur Verfügung. Es gibt noch zusätzliches Geld vom


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