Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 127. Sitzung / Seite 178

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

Jawohl, das ist im Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes drinnen gewesen. Aber, bitte, wie dieser Wert festgesetzt wird, welche Kriterien und welche formalen Bedin­gungen hiezu herangezogen werden, das beschreiben alle Ihre Vorlagen nicht. Damit besteht die berechtigte Kritik, die Kollege Wimmer vorgetragen hat: dass eben in der Regel der Verkehrswert herangezogen wird. Der Verkehrswert, das wissen wir beide, ist ein Vielfaches des Nutzungs- oder Ertragswertes dieser Fläche, dieses Waldes.

Das Problem ist, man hätte das regeln müssen, man hätte sich darüber Gedanken ma­chen müssen. Ich nenne Ihnen einen Vorschlag: Eine Möglichkeit, das zu regeln, wäre, bei solch einer Grundübertragung ein Veräußerungsverbot auszusprechen – da kann man darüber diskutieren, für wie lange, wie es bei anderen agrarischen Operationen passiert –, um Spekulationsgewinne und ähnliche Dinge zu verhindern, aber trotzdem damit einen wesentlichen Beitrag zu leisten, damit die bäuerlichen Betriebe in diesen Regionen gestärkt werden.

Wir werden daher diesem Gesetz leider nicht zustimmen können. – Danke schön. (Bei­fall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)

17.36


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als nächster Redner kommt Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Scheuch zu Wort. Wunschredezeit: 3 Minuten. – Bitte.

 


17.36.47

Abgeordneter Dipl.-Ing. Uwe Scheuch (Freiheitliche): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Meine geschätzten Damen und Herren! Hin und wieder finde ich es faszinierend: Im Ausschuss haben ganz klar alle Parteien zugestimmt. Im Aus­schuss wurde das noch als großer Konsens gefeiert, und alle waren überzeugt davon, hier etwas Gutes gemacht zu haben. Das muss man einmal ganz ehrlich sagen. (Abg. Dr. Pirklhuber: Das habe ich erklärt!)

Nein, du hast es nicht erklärt. Es ist nicht nachvollziehbar, dass man binnen weniger Tage seine Meinung um 180 Grad ändert, weil – seien wir uns ehrlich – in Wirklichkeit hier ein Gesetz deshalb gemacht werden muss, weil es eine VfGH-Entscheidung gibt. Darüber, ob dieser VfGH-Entscheid als positiv oder negativ für die Eingeforsteten und auf der anderen Seite für die Grundeigentümer zu werten ist, gibt es verschiedene Ansichten, das ist ganz klar. Dazu, ob die Bundesforste berechtigter- oder unberechtig­terweise diesen Prozess geführt haben, habe ich deine Meinung im Ausschuss auch vermisst, sondern dort haben wir unisono gesagt: Es ist eigentlich eine gute Sache.

Jetzt kommen wir noch einmal zum Kern der ganzen Geschichte. Natürlich bedeutet dieses Gesetz primär die Reparatur, wie sie der VfGH vorsieht; das machen wir. Und natürlich kann man es so interpretieren: Dadurch, dass jene Nutzungsrechte – egal, ob es Holznutzung, Weidenutzung oder andere Servitute betrifft – jetzt nicht mehr im Ein­heitswert oder nicht mehr im Nutzungswert, sondern, besser gesagt, im Verkehrswert abgelöst werden, bedeutet dies, dass derjenige weniger Hektar bekommt. Aber wenn man von der großen Gerechtigkeit spricht – und die sollte auf beiden Seiten gelten –, ist es trotzdem gerecht! Denn es ist nun einmal so: Wenn ich heute meine Weiderechte oder meine Holznutzungsrechte mit 5 000 € oder 10 000 € bewerte und bisher die Möglichkeit hatte, dies in Geld oder in Form von Flächen ausgezahlt zu bekommen, dann muss ich fairerweise sagen, es sind diese Hektar, die ich im Gegenzug be­komme, so und so viel wert.

Was ihr hier haben wollt, widerspricht ja dem tatsächlichen, realen Wert dessen, was ich zu bekommen habe. Natürlich, es wird ja auch das Nutzungsrecht klar in Geldein­heiten bewertet, und es wird auch ganz klar bewertet, dass meine Einforstungsrechte


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite