Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 127. Sitzung / Seite 229

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Bitte Platz zu nehmen, denn wir gelangen zur Abstimmung, die ich über jeden Aus­schussantrag getrennt vornehme.

Zuerst kommen wir zur Abstimmung über den Antrag des Außenpolitischen Ausschus­ses, dem Abschluss des vorliegenden Staatsvertrages: Abkommen mit der Republik Slowenien über die wechselseitige Vertretung beider Staaten durch deren Vertretungs­behörden hinsichtlich der Erteilung von Visa für den Flughafentransit (Visum A), zur Durchreise (Visum B) und zum kurzfristigen Aufenthalt (Visum C), dessen Artikel 1, erster Absatz verfassungsändernd ist, in 982 der Beilagen die Genehmigung zu ertei­len.

Mit Rücksicht auf die erwähnte verfassungsändernde Bestimmung stelle ich zunächst im Sinne des § 82 Abs. 2 Z 1 der Geschäftsordnung die für die Abstimmung erforder­liche Anwesenheit der verfassungsmäßig vorgesehenen Anzahl der Abgeordneten fest.

Ich bitte nunmehr jene Damen und Herren, die sich dafür aussprechen, dem Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages die Genehmigung zu erteilen, um ein Zeichen der Zustimmung. – Es ist dies einstimmig angenommen.

Weiters gelangen wir zur Abstimmung über den Antrag des Außenpolitischen Aus­schusses, dem Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages: Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption in 1062 der Beilagen die Genehmigung zu ertei­len.

Ich bitte jene Damen und Herren, die ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Es ist dies ebenfalls einstimmig angenommen.

Ich lasse jetzt über den Antrag des Außenpolitischen Ausschusses, wonach der vorlie­gende Staatsvertrag im Sinne des Artikels 50 Abs. 2 Bundes-Verfassungsgesetz durch Erlassung von Gesetzen zu erfüllen ist, abstimmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dafür sind, um ein entsprechendes Zeichen. – Es ist dies einstimmig der Fall.

Schließlich kommen wir zur Abstimmung darüber, dass die arabischen, chinesischen, französischen, russischen und spanischen Sprachfassungen dieses Staatsvertrages im Sinne des Artikels 49 Abs. 2 des Bundes-Verfassungsgesetzes dadurch kundzuma­chen sind, dass sie zur öffentlichen Einsichtnahme im Bundesministerium für auswär­tige Angelegenheiten aufliegen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dafür eintreten, um ein entsprechendes Zei­chen. – Es ist dies einstimmig angenommen.

Nun gelangen wir zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Lunacek, Kolleginnen und Kollegen betreffend lückenlose Kooperation der Dienststel­len des Außenministeriums mit der Justiz betreffend Akten zu Visa-Erteilungen an Bot­schaften wie Belgrad, Budapest, Bukarest.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für den Entschließungsantrag sind, um ein ent­sprechendes Zeichen. – Es ist dies die Minderheit und damit abgelehnt.

20.41.5413. Punkt

Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Heidrun Silhavy, Kolleginnen und Kol­legen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitslosenversicherungsge­setz 1977 geändert wird (674/A)

 


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Damit gelangen wir zum 13. Punkt der Ta­gesordnung.

 


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