Wir gehen in die Debatte ein.
Das Wort erhält zunächst die Antragstellerin, Frau Abgeordnete Silhavy. – Bitte.
20.42
Abgeordnete Heidrun Silhavy (SPÖ): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mit Ihrer Pensionsharmonisierungsreform und der Pensionssicherungsreform haben Sie das Gefühl der Österreicher für staatliche Pensionen nicht sicherer gemacht. Ich darf Sie daran erinnern, dass im morgigen „Kurier“ eine Umfrage zitiert wird, aus der eindeutig hervorgeht, dass sich die Menschen weiterhin große Sorgen um die staatliche Pension machen, und sich zugleich die Schlagzeile findet: „Aufbau der Privatpension wird teurer“. Das politische Credo, das Sie hier in diesem Haus vertreten, nämlich Privatvorsorge sei das Allheilmittel, scheint also so nicht aufzugehen, denn die Geldtaschen der Österreicher sind unter Ihrer Politik auch nicht dicker, sondern schmäler geworden. Da stellt sich die Frage: Wer kann sich Privatvorsorge in Zukunft noch leisten? Sie sollten also Ihre Politik diesbezüglich überdenken. (Beifall bei der SPÖ.)
Aber im Zusammenhang mit diesen Pensionsreformen haben Sie auch die Korridorpension eingeführt, wo Sie selbst bereits zweimal Abänderungen machen mussten. Sie haben bei der Korridorpension taxativ aufgeführt, bei welchen Beendigungsarten ein Wahlrecht besteht, ob man Arbeitslosenversicherung für ein Jahr beziehen oder den Korridor in Anspruch nehmen will.
Bei der letzten Reparatur, die Sie gemacht haben, haben Sie die Beendigungsarten wieder taxativ aufgezählt und damit schon wieder den Menschen die Möglichkeit genommen, ein echtes Wahlrecht zu haben und eventuell Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung zu beziehen. Das führt einfach dazu, dass jene Menschen ausgeschlossen sind, deren letztes Dienstverhältnis durch Lösung in der Probezeit oder durch unverschuldete Entlassung, beispielsweise aus gesundheitlichen Gründen, endet.
Die in den Erläuterungen von Ihnen selbst angeführten Gründe, dass nämlich damit eine Verfassungswidrigkeit beseitigt werden soll, bedeuten noch lange nicht, dass durch die Formulierungen, die Sie vorgenommen haben, auch tatsächlich Verbesserungen erfolgt sind. Dies ist der Grund dafür, warum wir einen Antrag eingebracht haben, der tatsächlich das Wahlrecht garantieren soll und Folgendes zum Ziel hat:
„Die Erfüllung der Anspruchsvoraussetzungen für den Bezug einer Korridorpension gemäß § 4 Abs. 2 APG steht dem Anspruch auf Leistungen nach diesem Bundesgesetz“, nämlich dem Arbeitslosenversicherungsgesetz, „längstens bis zur Erreichung der Anspruchsvoraussetzungen für eine vorzeitige Alterspension bei langer Versicherungsdauer nicht entgegen.“
Ich würde mir sehr wünschen, dass Sie
nicht nur Reparaturen machen, die verfassungswidrige Umstände beseitigen,
sondern dass Sie endlich auch einmal Vorschlägen und Anträgen von uns, also
der Opposition, die sinnvoll sind, Ihre Zustimmung geben, weil sie
Ungerechtigkeiten für jene Menschen beseitigen würden, denen durch Ihre
Bestimmungen Verschlechterungen und Ungerechtigkeiten widerfahren. Ich hoffe,
dass dieser Antrag nicht wieder sechs Monate im Haus liegen muss, bevor er im
Sozialausschuss behandelt wird. – Danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall
bei der SPÖ und den Grünen.)
20.45
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Lentsch. – Bitte.