Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 127. Sitzung / Seite 231

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20.45.39

Abgeordnete Edeltraud Lentsch (ÖVP): Herr Präsident! Geschätzte Damen und Her­ren! Hohes Haus! Wir werden uns natürlich den Vorschlag der SPÖ beziehungsweise der Frau Silhavy sehr genau anschauen. Die ÖVP hat ja schon einen ähnlichen Antrag hier im Hohen Haus im Juli eingebracht. Diese Vorschläge sind an sich nicht von der Hand zu weisen. Sie können auch bei Bundesminister Dr. Martin Bartenstein nachle­sen, dass die Inanspruchnahme eines vorzeitigen Pensionsantrittes bei der Korridor­pension freiwillig bleiben soll. Man muss sich natürlich auch anschauen, wie das Ar­beitsverhältnis gelöst wurde.

Auf jeden Fall müssen wir eine langfristige Antwort für ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer finden, denn alle mit 50 in Pension oder in die Arbeitslosigkeit zu schi­cken, das ist sicherlich keine Lösung. Das ist eine Tatsache, die uns allen bewusst sein sollte. (Beifall bei der ÖVP.)

20.46


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Walch. Ich erteile es ihm.

 


20.46.46

Abgeordneter Maximilian Walch (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Kollegin Silhavy hat in ihren Ausführungen die Pensions­sicherungsreform kritisiert. Frau Kollegin, wir, diese Regierung, sind die Einzigen gewesen, die endlich einmal Gerechtigkeit im Rahmen der Pensionsharmonisierung geschaffen haben, die eigentlich ihr ins Leben gerufen habt. Es gab unterschiedliche Pensionshöhen, unterschiedliche Pensionsantrittsalter. Endlich ist einmal eine Gerech­tigkeit da.

Schauen wir nur, welche Menschen früher mit 52 oder 53 Jahren in Pension gehen haben können und wie hoch ihre Pension war und welche Pension der ASVGler be­kommen hat! Jetzt gibt es endlich einmal Gerechtigkeit.

Aber, Frau Kollegin, eine Bitte hätte ich, obwohl wir das ohnehin im Ausschuss dem­entsprechend diskutieren werden. In der Begründung des Antrages heißt es, dass nicht verständlich ist, warum Personen, die zwar einen Anspruch auf Korridorpension haben, diese aber wegen der hohen Abschläge nicht in Anspruch nehmen wollen, anders be­handelt werden sollen als andere Arbeitslose. – Sie wissen ganz genau, dass das nicht der Fall ist, wenn jemand die Korridorpension in Anspruch nimmt.

Weiters sagen Sie, dass künftig ein Arbeitgeber jeden mit 62 kündigen kann. Der Ar­beitgeber hat auch in diesem Fall jene Strafe zu bezahlen, die er zu bezahlten hätte, wenn er jemanden mit 58 oder mit 60 kündigt. Sie wissen ganz genau, Frau Kollegin, dass ein Arbeitgeber, der einen Arbeitnehmer kündigt, der das 50. Lebensjahr bereits überschritten hat und mindestens zehn Jahre im Betrieb beschäftigt war, eine Strafe in Höhe bis zu drei Monatsentgelten zahlen muss. Und das steht da halt verkehrt drinnen, aber wir werden das im Ausschuss intensiv diskutieren. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP. – Abg. Silhavy: Was hat das jetzt mit dem Antrag zu tun?)

20.48


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Öllinger. – Bitte.

 


20.48.43

Abgeordneter Karl Öllinger (Grüne): Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich bin jetzt einigermaßen entsetzt über die Ausführungen der Kollegin Lentsch und des Kolle­gen Walch, denn ich habe das Motto des Kollegen Walch noch in Erinnerung: Zuerst


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