20.45
Abgeordnete Edeltraud Lentsch (ÖVP): Herr Präsident! Geschätzte Damen und Herren! Hohes Haus! Wir werden uns natürlich den Vorschlag der SPÖ beziehungsweise der Frau Silhavy sehr genau anschauen. Die ÖVP hat ja schon einen ähnlichen Antrag hier im Hohen Haus im Juli eingebracht. Diese Vorschläge sind an sich nicht von der Hand zu weisen. Sie können auch bei Bundesminister Dr. Martin Bartenstein nachlesen, dass die Inanspruchnahme eines vorzeitigen Pensionsantrittes bei der Korridorpension freiwillig bleiben soll. Man muss sich natürlich auch anschauen, wie das Arbeitsverhältnis gelöst wurde.
Auf jeden Fall müssen wir eine
langfristige Antwort für ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer finden, denn
alle mit 50 in Pension oder in die Arbeitslosigkeit zu schicken, das ist
sicherlich keine Lösung. Das ist eine Tatsache, die uns allen bewusst sein
sollte. (Beifall bei der ÖVP.)
20.46
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Walch. Ich erteile es ihm.
20.46
Abgeordneter Maximilian Walch (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Kollegin Silhavy hat in ihren Ausführungen die Pensionssicherungsreform kritisiert. Frau Kollegin, wir, diese Regierung, sind die Einzigen gewesen, die endlich einmal Gerechtigkeit im Rahmen der Pensionsharmonisierung geschaffen haben, die eigentlich ihr ins Leben gerufen habt. Es gab unterschiedliche Pensionshöhen, unterschiedliche Pensionsantrittsalter. Endlich ist einmal eine Gerechtigkeit da.
Schauen wir nur, welche Menschen früher mit 52 oder 53 Jahren in Pension gehen haben können und wie hoch ihre Pension war und welche Pension der ASVGler bekommen hat! Jetzt gibt es endlich einmal Gerechtigkeit.
Aber, Frau Kollegin, eine Bitte hätte ich, obwohl wir das ohnehin im Ausschuss dementsprechend diskutieren werden. In der Begründung des Antrages heißt es, dass nicht verständlich ist, warum Personen, die zwar einen Anspruch auf Korridorpension haben, diese aber wegen der hohen Abschläge nicht in Anspruch nehmen wollen, anders behandelt werden sollen als andere Arbeitslose. – Sie wissen ganz genau, dass das nicht der Fall ist, wenn jemand die Korridorpension in Anspruch nimmt.
Weiters sagen Sie, dass künftig ein Arbeitgeber
jeden mit 62 kündigen kann. Der Arbeitgeber hat auch in diesem Fall jene
Strafe zu bezahlen, die er zu bezahlten hätte, wenn er jemanden mit 58 oder mit
60 kündigt. Sie wissen ganz genau, Frau Kollegin, dass ein Arbeitgeber, der
einen Arbeitnehmer kündigt, der das 50. Lebensjahr bereits überschritten
hat und mindestens zehn Jahre im Betrieb beschäftigt war, eine Strafe in Höhe
bis zu drei Monatsentgelten zahlen muss. Und das steht da halt verkehrt
drinnen, aber wir werden das im Ausschuss intensiv diskutieren. (Beifall bei
den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP. – Abg. Silhavy: Was
hat das jetzt mit dem Antrag zu tun?)
20.48
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Öllinger. – Bitte.
20.48
Abgeordneter Karl Öllinger (Grüne): Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich bin jetzt einigermaßen entsetzt über die Ausführungen der Kollegin Lentsch und des Kollegen Walch, denn ich habe das Motto des Kollegen Walch noch in Erinnerung: Zuerst