Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 127. Sitzung / Seite 245

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Die Anträge haben folgenden Gesamtwortlaut:

Antrag

der Abgeordneten Dr. Cap, Mag. Posch und GenossInnen gemäß § 33 GOG betref­fend die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses hinsichtlich des illegalen Han­dels mit Sichtvermerken

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen den Antrag, einen Untersuchungsausschuss im Verhältnis V: 5, S: 4, F: 1 und G: 1 einzusetzen.

Gegenstand der Untersuchung:

Die rechtliche und politische Verantwortlichkeit von Funktionsträgern des Bundesminis­teriums für auswärtige Angelegenheiten und des Bundesministeriums für Inneres im Zusammenhang mit der rechtswidrigen Ausstellung von Sichtvermerken durch österrei­chische Vertretungsbehörden im Ausland, insbesondere hinsichtlich der mangelnden Wahrnehmung der Aufsichtspflichten durch die zuständigen Ressortminister sowie hin­sichtlich der unterlassenen Einleitung von Gegenmaßnahmen durch die Ressortminis­ter nach Kenntnis der gegenständlichen Verfehlungen.

Untersuchungsauftrag:

Der Untersuchungsausschuss soll durch Erhebung von mündlichen und schriftlichen Auskünften und durch Einsicht in die Akten des Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten, des Bundesministeriums für Inneres und des Justizministeriums fol­gende Fragen klären:

In welchem Ausmaß MitarbeiterInnen des Bundesministeriums für auswärtige Angele­genheiten und des Bundesministeriums für Inneres in die Visa-Affäre involviert waren bzw. sind;

Weshalb adäquate und wirksame Kontrollmechanismen fehlten, die den Visahandel verhindert hätten;

Wann die frühere Außenministerin Ferrero-Waldner erstmals von den Vorwürfen in Sa­chen Visahandel erfuhr;

Wann und in welcher Form den Vorwürfen im Zusammenhang mit Visahandel von den betroffenen Ressorts nachgegangen wurde;

Welche Schritte zur Aufklärung der Vorwürfe und zur Bekämpfung des Visahandels von Seiten der betroffenen Ressorts gesetzt wurden bzw. welche Fehler und Versäum­nisse die betroffenen Regierungsmitglieder bzw. ihre Amtsvorgänger dabei zu verant­worten haben;

Weshalb erst die Hinweise deutscher Behörden zu konkreten Ermittlungen und Maß­nahmen in Österreich geführt haben, obwohl konkrete Vorwürfe in Sachen Visahandel seit mehreren Jahren im Raum standen, Außenministerin Ferrero-Waldner im Jahr 2001 schriftlich und persönlich auf die herrschenden Missstände aufmerksam ge­macht worden war und auch bereits im Jahr 2001 Anzeige bei der Staatsanwaltschaft erstattet worden war;

Ob und in welcher Form es in den betroffenen Ressorts Vertuschungsversuche gab und wer diese zu verantworten hat;

 


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