Generalkonsuls
von Belgrad nach Budapest, das Angebot bekommen zu haben, die Visagebarung in
Belgrad wie unter dem nun inhaftierten Generalkonsul weiterzuführen. Er habe
seine Vorgesetzen auch in Kenntnis gesetzt, dass ein noch heute für das Außenamt
tätiger enger Vertrauter des mittlerweile inhaftierten Generalkonsuls „säckeweise“
Visaanträge ins Belgrader Konsulat gebracht habe (News, 45/05).
Unabhängig
von den diversen Hinweisen, die hier intern und von außen gegeben wurden (so
lassen etwa Medienberichte aus den Jahren 2003 und 2004 darauf schließen, dass
zumindest der Verdacht bestand, dass an den österreichischen Vertretungsbehörden
in Kiew und in Lagos ebenfalls ein illegaler Handel mit Sichtvermerken betrieben
wurde), stellt sich die Frage, weshalb der schwunghafte Handel mit Sichtvermerken
so lange unbemerkt bleiben konnte und alle internen Überprüfungen angeblich
ergebnislos blieben. Das Außenministerium und Außenministerin Plassnik betonen,
dass alle österreichischen Vertretungsbehörden regelmäßig intern überprüft
werden. Es ist daher völlig unerklärlich, dass weder im BMaA noch im BMI die
steigende Anzahl bewilligter Visa an einzelnen Botschaften auffiel und auch
nicht die Tatsache, dass immer dieselben Firmen hunderte Einladungen aussprachen.
Ebenso
unverständlich ist ein weiterer, jetzt bekannt gewordener Sachverhalt: die bewilligten
Visaanträge des Außenamtes werden nach nur einem Jahr vernichtet. An dieser
Praxis wurde auch ab dem Jahr 2002 festgehalten, als der Verdacht des
Vishandels nachweislich im Raum stand. Bis heute wurden – entgegen allen
Beteuerungen von Außenministerin Plassnik an einer lückenlosen Aufklärung
interessiert zu sein – keine Schrittte gesetzt, um das für die
Ermittlungen relevante Beweismaterial zu sichern. Somit ist offen, ob Behörden
und die nun von Außenministerin Plassnik eingesetzte Expertenkommission
überhaupt noch Dokumente vorfinden, die etwaige illegale Machenschaften
belegen.
Im Zusammenhang mit der Visa-Affäre ist natürlich
auch die Frage nach der Verantwortung der betroffenen Ressortchefs zu stellen.
Bezeichnenderweise hat die von Außenministerin Plassnik eingesetzte
Expertenkommission genau diese Frage nicht zu klären. Die Arbeit der Kommission
soll ausschließlich „zukunftsgerichtet“ sein (Kurier, 14. November 2005).
Aus all den genannten Fakten und
Darstellungen ist daher die sofortige Einsetzung eines Untersuchungsausschusses
geboten.
Unter einem verlangen die
unterzeichneten Abgeordneten gem. § 33 Abs. 2 GOG die Abhaltung einer
kurzen Debatte über diesen Antrag.
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Antrag
der
Abgeordneten Lunacek, Freunde und Freundinnen auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses
gemäß § 33 GOG betreffend illegalen Handel mit österreichischen
Sichtvermerken
Der
Nationalrat wolle beschließen:
Zur
Untersuchung folgender Gegenstände wird ein Untersuchungsausschuss eingesetzt:
1.
Umfassende Aufklärung der Vorkommnisse im Zusammenhang mit dem illegalen Handel
mit Sichtvermerken in österreischen Konsulaten.