2.
Der Untersuchungsausschuss soll durch Erhebungen von mündlichen und schriftlichen
Auskünften zum Untersuchungsgegenstand und durch Einsicht in die Akten im
Zusammenhang mit dem Untersuchungsgegenstand alle Sachverhalte auf rechtliche
und politische Verantwortlichkeiten überprüfen.
3.
Insbesondere soll geklärt werden,
Zu
welchen Zeitpunkten und in welcherm Ausmaß die Vorwürfe in den zuständigen Abteilungen
des Außen- und des Innenministeriums bekannt wurden;
Zu
welchem Zeitpunkt die frühere Ressortleiterin Benita Ferrero-Waldner von den
Vorwürfen erfahren hat;
Ob
und wenn ja zu welchem Zeitpunkt es schon Informationen über einen möglichen
illegalen Visahandel unter der Amtszeit des jetzigen Bundeskanzlers und
früheren Außenministers Wolfgang Schüssel gegeben hat;
Ob
und in welchem Ausmaß MitarbeiterInnen des Außen- sowie des Innenministeriums
am illegalen Visahandel beteiligt waren;
Ob es
in den beiden Ressorts Versuche zur Verschleierung des illegalen Visahandels
gegeben hat und wer dafür die Verantwortung trägt;
Warum
es keine transparente Vorgangsweise inkl. Begründungen zur Visa-Vergabe für
AntragstellerInnen gibt;
Warum
die Kontrollmechanismen versagt haben, bzw. warum sie nicht verstärkt und
verbessert wurden, nachdem die ersten Vorwürfe bekannt geworden waren;
Warum
es nach Vorliegen der ersten Vorwürfe 2002 keinen konkreten Inspektionsauftrag
bezüglich der Visa-Affäre gegeben hat, sondern nur den allgemeinen;
Welche
Erfolge der in Belgrad stationierte Verbindungsbeamte des BMI bei der Eindämmung
des Visahandels erreichen konnte;
Warum
trotz der bekannten Vorwürfe die Unterlagen für die Visa-Erteilungen in den
Botschaften weiterhin vernichtet wurden;
Warum
erst nach Hinweisen der deutschen Behörden konkrete Ermittlungen in Österreich
begonnen wurden;
Der
Untersuchungsausschuss soll aus 11 Mitgliedern bestehen, die sich folgendermaßen
auf die parlamentarischen Klubs verteilen sollen: 5 ÖVP, 4 SPÖ,
1 Freiheitliche, 1 Grüne
Begründung:
Seit 2001
hat es immer wieder – auch während des Präsidentschaftswahlkampfes 2004 –
in verschiedenen Medien Informationen darüber gegeben, dass es in und rund um
die Botschaften in Belgrad und Budapest illegalen Visahandel gegeben hat und
gibt, an dem auch Beamte des Außenministeriums beteiligt waren. Während der Recherchen
der deutschen Behörden zur Visa-Affäre in Deutschland wurden diese auch darauf
aufmerksam, dass ohne entsprechende Genehmigung arbeitende Personen mit einem
von einer österreichischen Botschaft ausgestellten Schengen-Visum in
Deutschland aufgegriffen wurden. Diese Informationen wurden auch den
österreichischen Behörden weitergeleitet, die daraufhin erstmalig begannen
Ermittlungen anzustellen.