Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 127. Sitzung / Seite 248

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2. Der Untersuchungsausschuss soll durch Erhebungen von mündlichen und schrift­lichen Auskünften zum Untersuchungsgegenstand und durch Einsicht in die Akten im Zusammenhang mit dem Untersuchungsgegenstand alle Sachverhalte auf rechtliche und politische Verantwortlichkeiten überprüfen.

3. Insbesondere soll geklärt werden,

Zu welchen Zeitpunkten und in welcherm Ausmaß die Vorwürfe in den zuständigen Ab­teilungen des Außen- und des Innenministeriums bekannt wurden;

Zu welchem Zeitpunkt die frühere Ressortleiterin Benita Ferrero-Waldner von den Vor­würfen erfahren hat;

Ob und wenn ja zu welchem Zeitpunkt es schon Informationen über einen möglichen illegalen Visahandel unter der Amtszeit des jetzigen Bundeskanzlers und früheren Außenministers Wolfgang Schüssel gegeben hat;

Ob und in welchem Ausmaß MitarbeiterInnen des Außen- sowie des Innenministeriums am illegalen Visahandel beteiligt waren;

Ob es in den beiden Ressorts Versuche zur Verschleierung des illegalen Visahandels gegeben hat und wer dafür die Verantwortung trägt;

Warum es keine transparente Vorgangsweise inkl. Begründungen zur Visa-Vergabe für AntragstellerInnen gibt;

Warum die Kontrollmechanismen versagt haben, bzw. warum sie nicht verstärkt und verbessert wurden, nachdem die ersten Vorwürfe bekannt geworden waren;

Warum es nach Vorliegen der ersten Vorwürfe 2002 keinen konkreten Inspektionsauf­trag bezüglich der Visa-Affäre gegeben hat, sondern nur den allgemeinen;

Welche Erfolge der in Belgrad stationierte Verbindungsbeamte des BMI bei der Ein­dämmung des Visahandels erreichen konnte;

Warum trotz der bekannten Vorwürfe die Unterlagen für die Visa-Erteilungen in den Botschaften weiterhin vernichtet wurden;

Warum erst nach Hinweisen der deutschen Behörden konkrete Ermittlungen in Öster­reich begonnen wurden;

Der Untersuchungsausschuss soll aus 11 Mitgliedern bestehen, die sich folgenderma­ßen auf die parlamentarischen Klubs verteilen sollen: 5 ÖVP, 4 SPÖ, 1 Freiheitliche, 1 Grüne

Begründung:

Seit 2001 hat es immer wieder – auch während des Präsidentschaftswahlkamp­fes 2004 – in verschiedenen Medien Informationen darüber gegeben, dass es in und rund um die Botschaften in Belgrad und Budapest illegalen Visahandel gegeben hat und gibt, an dem auch Beamte des Außenministeriums beteiligt waren. Während der Recherchen der deutschen Behörden zur Visa-Affäre in Deutschland wurden diese auch darauf aufmerksam, dass ohne entsprechende Genehmigung arbeitende Perso­nen mit einem von einer österreichischen Botschaft ausgestellten Schengen-Visum in Deutschland aufgegriffen wurden. Diese Informationen wurden auch den österreichi­schen Behörden weitergeleitet, die daraufhin erstmalig begannen Ermittlungen anzu­stellen.

 


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