Nach
Medienberichten wurden in Jahren 2002 und 2003 an der Botschaft in Budapest
Tausende illegale Visa gegen Entgelt vergeben, auch an anderen Botschaften wie
Belgrad und Bukarest soll dies der Fall gewesen sein.
Die
mittlerweile durch zahlreiche Medienberichte sowie Aussagen der angeklagten
Personen bzw. derer Anwälte sich häufenden Informationen machen - neben der
strafrechtlichen, von der Justiz zu klärenden Dimension - die Frage nach
der politischen Verantwortung im Außen- sowie im Innenministerium zu einem
Politikum. Es ist schwer vorstellbar, dass Vorgesetzte der jetzt angeklagten
Personen über Jahre nichts von den kriminellen Machenschaften gemerkt haben.
Völlig
unklar ist auch, warum trotz der öffentlich gewordenen Vorwürfe kaum Maßnahmen
zur Aufklärung gesetzt wurden; dass trotz der in ungewohntem Ausmaß gestiegenen
Anzahl von erteilten Visas weder das BMaA noch das BMI hellhörig wurden und
Ermittlungen eingeleitet haben; weiters fällt auf, dass zumindest eine Beamtin,
die auf die Vorwürfe aufmerksam gemacht hat, versetzt wurde - den
Vorwürfen wurde jedoch nicht weiter nachgegangen. Der Nachfolger des jetzt
angeklagten pensionierten Konsularbeamten hat laut Medienberichten seinen
Vorgesetzten davon informiert, dass ihm angeboten wurde, die "Visapraxis
so weiterzuführen wie bisher".
Alle
diese Informationen weisen darauf hin, dass es im Außen- bzw. im Innenministerium
zwar immer wieder den Versuch einzelner gab, auf die Vorwürfe hinzuweisen, dass
jedoch nichts oder zumindest zu wenig unternommen wurde, diese Vorwürfe zu
klären und den illegalen Visahandel zu stoppen. Diese Vorgangsweisen erfordern
die parlamentarische Klärung der politischen Verantwortung.
In
formeller Hinsicht verlangen die unterfertigen Abgeordneten die Durchführung
einer Debatte über diesen Antrag.
*****
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gehen nun in die Debatte ein.
Im Sinne des § 57a Abs. 1 der Geschäftsordnung beträgt die Redezeit in
dieser Debatte 5 Minuten, wobei die ErstrednerInnen zur Begründung
jeweils über eine Redezeit von 10 Minuten verfügen.
Stellungnahmen
von Mitgliedern der Bundesregierung oder zu Wort gemeldeten Staatssekretären
sollen nicht länger als 10 Minuten dauern.
Zum Antrag der
Abgeordneten Dr. Cap, Kolleginnen und Kollegen erhält zunächst der
Antragsteller, Herr Abgeordneter Dr. Cap, das Wort. Die Redezeit beträgt
10 Minuten. – Bitte.
21.35
Abgeordneter Dr. Josef Cap (SPÖ): Frau Präsidentin! Hohes Haus! Es war bekannt, dass wir heute einen Antrag auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses in der Visa-Affäre stellen werden. Es war auch bekannt, dass es einen Antrag von Seiten der Grünen geben wird, dass der Vernichtungsprozess dieser positiv erledigten Formulare gestoppt werden muss. Und kaum waren beide Dinge heute bekannt, erfolgte am Nachmittag um 17 Uhr eine Aussendung unter dem Titel: „Visa-Affäre: Außenministerin stoppt routinemäßige Aktenvernichtung“.
Dazu muss man sagen: Sie sagt, sie hat das bereits seit 27. September gestoppt. – Der Presse teilt sie es am 16. November um 17.26 Uhr mit.
Das muss eine ganz schön lasche Presseabteilung sein (Abg. Neudeck: Also bitte!), die gezählte zwei Monate gebraucht hat, um diese Presseaussendung zu machen und