Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 127. Sitzung / Seite 249

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Nach Medienberichten wurden in Jahren 2002 und 2003 an der Botschaft in Budapest Tausende illegale Visa gegen Entgelt vergeben, auch an anderen Botschaften wie Belgrad und Bukarest soll dies der Fall gewesen sein.

Die mittlerweile durch zahlreiche Medienberichte sowie Aussagen der angeklagten Personen bzw. derer Anwälte sich häufenden Informationen machen - neben der straf­rechtlichen, von der Justiz zu klärenden Dimension - die Frage nach der politischen Verantwortung im Außen- sowie im Innenministerium zu einem Politikum. Es ist schwer vorstellbar, dass Vorgesetzte der jetzt angeklagten Personen über Jahre nichts von den kriminellen Machenschaften gemerkt haben.

Völlig unklar ist auch, warum trotz der öffentlich gewordenen Vorwürfe kaum Maßnah­men zur Aufklärung gesetzt wurden; dass trotz der in ungewohntem Ausmaß gestie­genen Anzahl von erteilten Visas weder das BMaA noch das BMI hellhörig wurden und Ermittlungen eingeleitet haben; weiters fällt auf, dass zumindest eine Beamtin, die auf die Vorwürfe aufmerksam gemacht hat, versetzt wurde - den Vorwürfen wurde jedoch nicht weiter nachgegangen. Der Nachfolger des jetzt angeklagten pensionierten Kon­sularbeamten hat laut Medienberichten seinen Vorgesetzten davon informiert, dass ihm angeboten wurde, die "Visapraxis so weiterzuführen wie bisher".

Alle diese Informationen weisen darauf hin, dass es im Außen- bzw. im Innenminis­terium zwar immer wieder den Versuch einzelner gab, auf die Vorwürfe hinzuweisen, dass jedoch nichts oder zumindest zu wenig unternommen wurde, diese Vorwürfe zu klären und den illegalen Visahandel zu stoppen. Diese Vorgangsweisen erfordern die parlamentarische Klärung der politischen Verantwortung.

In formeller Hinsicht verlangen die unterfertigen Abgeordneten die Durchführung einer Debatte über diesen Antrag.

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Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gehen nun in die Debatte ein.

Im Sinne des § 57a Abs. 1 der Geschäftsordnung beträgt die Redezeit in dieser De­batte 5 Minuten, wobei die ErstrednerInnen zur Begründung jeweils über eine Redezeit von 10 Minuten verfügen.

Stellungnahmen von Mitgliedern der Bundesregierung oder zu Wort gemeldeten Staatssekretären sollen nicht länger als 10 Minuten dauern.

Zum Antrag der Abgeordneten Dr. Cap, Kolleginnen und Kollegen erhält zunächst der Antragsteller, Herr Abgeordneter Dr. Cap, das Wort. Die Redezeit beträgt 10 Minu­ten. – Bitte.

 


21.35.42

Abgeordneter Dr. Josef Cap (SPÖ): Frau Präsidentin! Hohes Haus! Es war bekannt, dass wir heute einen Antrag auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses in der Visa-Affäre stellen werden. Es war auch bekannt, dass es einen Antrag von Seiten der Grünen geben wird, dass der Vernichtungsprozess dieser positiv erledigten Formulare gestoppt werden muss. Und kaum waren beide Dinge heute bekannt, erfolgte am Nachmittag um 17 Uhr eine Aussendung unter dem Titel: „Visa-Affäre: Außenministerin stoppt routinemäßige Aktenvernichtung“.

Dazu muss man sagen: Sie sagt, sie hat das bereits seit 27. September gestoppt. – Der Presse teilt sie es am 16. November um 17.26 Uhr mit.

Das muss eine ganz schön lasche Presseabteilung sein (Abg. Neudeck: Also bitte!), die gezählte zwei Monate gebraucht hat, um diese Presseaussendung zu machen und


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