Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 127. Sitzung / Seite 250

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darauf hinzuweisen, es sei der 27. September bereits jener Tag, an dem das gestoppt wurde.

Da muss man noch hinzufügen: Es gab dann noch im Juni 2005 schon eine Verlän­gerung der Mindestdauer der Vernichtung der positiven Antragsformulare von ein auf zwei Jahre.

Da muss man sich übrigens fragen: Wieso überhaupt?, angesichts dessen, was in der EU-Konsularverordnung, die die Frau Außenministerin vorige Woche im Außenpoliti­schen Ausschuss zitiert hat, steht. Auf die Anfrage von uns, wie das eigentlich mit dieser Vernichtung dieser positiven Formulare sei, hat sie nämlich bloß auf eine EU-Konsularverordnung verwiesen, und zwar, wie in der „Parlamentskorrespondenz“ zu lesen ist, folgendermaßen. Hier wird geschrieben:

„Hinsichtlich des Datenmaterials verwies Plassnik auf entsprechende EU-Richtlinien, welche die Skartierung der Akten nach einem Jahr (bei positiven Bescheiden) vor­sehe, ...“

„Vorsehe“! – Das ist mir damals schon im Außenpolitischen Ausschuss aufgefallen, dass sie damit unterstellen will, dass wir eigentlich den Auftrag der EU haben, die Akten nach einem Jahr zu vernichten! – Wenn man aber in diese EU-Konsularverord­nung hineinsieht, dann kann man darin lesen:

„Bei Visumerteilung beträgt die Aufbewahrungsfrist für das Antragsformular“ – eben­falls bei positiver Akzeptanz – „mindestens ein Jahr.“

Das heißt, sie kann es auch zwei Jahre, drei Jahre, vier Jahre, fünf Jahre, sechs Jahre aufbewahren – sieben Jahre, wie auch immer (Abg. Mag. Molterer: Nein, hundert! 200!) –, aber sie muss es nicht nach einem Jahr vernichten! (Abg. Mag. Molterer: Ich bin für 300!)

Wieso erzählt sie uns daher im Außenpolitischen Ausschuss so einen Schmäh, mit die­ser Tonlage?, frage ich mich. (Abg. Mag. Molterer: 300 Jahre ist das Mindeste! – Nein: Ich beantrage 400 Jahre! Nein, 500 Jahre!) – Nein, nein, Sie können sich dann äußern zu den vielen Punkten, die damit natürlich völlig offen sind. (Abg. Neudeck: Vielleicht sollten wir sie in der Nationalbibliothek aufheben!)

Es geht so weiter. Das Allerbeste ist, dass noch am 14. November der Beauftragte der Kommission zur Aufklärung der Visa-Affäre, Peter Jankowitsch, auf die Frage, wie das mit diesen Aktenvernichtungen ist, Folgendes erklärte – ich zitiere wörtlich aus dem „Kurier“ –: 

„Man wird da wohl eine Art Stopp einlegen müssen, bis die Kommission ihre Tätigkeit aufnimmt.“

Das ist der von Frau Außenministerin Plassnik eingesetzte Vorsitzende der Kommissi­on für diese Visa-Affäre, und der hat am 14. November – anscheinend – noch gar nicht gewusst, dass am 27. September schon ein Stopp getätigt wurde (Abg. Mag. Molterer: Trauen Sie das dem Peter Jankowitsch nicht zu? Ist das eine Kritik an Jankowitsch?), und das zu einem Zeitpunkt – wenn man zurückversetzt denkt (Abg. Mag. Molterer: Eine Kritik an Jankowitsch! Interessant: Cap kritisiert Jankowitsch!) –, zu dem, und zwar im Juni 2005, das auf zwei Jahre verlängert wurde, und in Anbetracht dessen, dass in Wahrheit bis Mitte des Jahres 2004 keine Akten mehr existierten. Es existiert von positiv erledigten Formularen nichts mehr  zumindest bis Mitte des Jahres 2004. Restbestände existieren noch.

Dazu muss man sagen – und das steht ja auch in der „Parlamentskorrespondenz“ und in der Aussendung –, dass allein in Belgrad an die 30 000 Visa-Anträge zu erledigen


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