verfahren unterzogen. Mit der Staatsbürgerschaftsrechts-Novelle, Herr Klubobmann Molterer, ist das passiert.
Jetzt muss ich noch einmal in die Geschichte ausholen. Es hat in den 15 Jahren, seit ich im Innenausschuss mitarbeite (Zwischenrufe bei der ÖVP), ziemlich viele neue Gesetze, Novellen von alten Gesetzen, Novellen von neuen Gesetzen, die dann noch neuer wurden, im Bereich des so genannten Ausländerrechts in Österreich gegeben. Ich erlaube mir jetzt, das Staatsbürgerschaftsgesetz auch zum so genannten Ausländerrecht zu zählen. (Abg. Scheibner: Ist ja Inländerrecht!) Diese Rechtsmaterie betrifft kaum österreichische Staatsangehörige, sondern sie betrifft in der Regel Menschen, die schon viele Jahre in Österreich sind. Früher einmal hat es auch welche gegeben, die ganz kurz hier gelebt haben und trotzdem sozusagen dem Staatsbürgerschaftsgesetz unterworfen wurden, durch Einbürgerung in relativ raschem Ausmaß.
Das ist 1998 abgestellt worden, zur Gänze abgestellt worden. Im Jahre 1998 gab es hier eine Novelle zum Staatsbürgerschaftsgesetz, mit der sich das Hohe Haus sehr intensiv beschäftigte. Denn dieses Gesetz war seinerzeit, 1998, durch eines gekennzeichnet, was sämtliche anderen Gesetze, die in diesen 15 Jahren im Innenausschuss irgendwie behandelt wurden, mit der Staatsbürgerschaftsgesetz-Novelle gemeinsam hatten: Es hatte auch positive Aspekte.
Unter positiven Aspekten verstehe ich Folgendes: Diese Novelle von 1998 enthielt Verbesserungen für die Praxis der Behörden. Sie enthielt Präzisierungen für die Anwendung des Gesetzes (Abg. Dr. Fekter: Aber ihr wart dagegen!), weil ja die Durchführung dieser Gesetze und die Anwendung in den Ländern erfolgt. Sie enthielt auch Präzisierungen – manche könnten sagen: auch Erleichterungen – beim Erwerb der österreichischen Staatsbürgerschaft.
Diese Novelle von 1998 – ich erinnere Sie: große Koalition von Rot-Schwarz – enthielt Bestimmungen, die den Grünen nicht gefallen haben, und wir haben sie abgelehnt, nicht nur in dem Hearing, das es damals im Ausschuss gab. Es war nicht eine Ausschusssitzung, es waren mehrere, nicht nur in parlamentarischen Veranstaltungen, die wir und auch andere Fraktionen durchgeführt haben. Ich erinnere mich sehr gut daran (Abg. Dr. Mitterlehner: Wieso erzählen Sie uns das?), wie der seinerzeitige Klubobmann Professor Dr. Khol bei einer Veranstaltung der Grünen – sie fand im Abgeordneten-Sprechzimmer statt (Abg. Scheibner: Ist ja eine Geschichtsvorlesung!) – den Standpunkt der einen Regierungspartei vertrat. (Abg. Dr. Mitterlehner: Was wollen Sie uns sagen?)
Ich will damit zum Ausdruck bringen, dass diese Novelle von 1998 im Hohen Haus und auch außerhalb diskutiert wurde. Für meine damalige und auch heutige Einschätzung war es zu wenig ausreichend, denn bestimmte Punkte, die sie damals enthielt, wurden, und das haben die letzten sechs Jahre auch gezeigt, nicht zufrieden stellend geregelt; es sind jetzt schon fast sieben Jahre. Nicht zufrieden stellend war es für die Praxis, es bedürfte einiger Korrekturen. Das ist jetzt noch keine inhaltliche Bewertung.
Jetzt hat sich diese orange-blau-schwarze Regierung als Abschluss des so genannten Fremdenrechtspakets auch eine Novelle zum Staatsbürgerschaftsgesetz überlegt, und jetzt würde ich Sie bitten, geschätzte KollegInnen, diese Beurteilung selbst vorzunehmen (Abg. Scheibner: Ist die Uhr eingestellt, Frau Präsidentin?), indem Sie einen Blick in das Staatsbürgerschaftsgesetz werfen, eine Novelle, die keinen einzigen Punkt enthält – und das ist nicht meine persönliche Einschätzung, sondern das hat sich durch dieses Begutachtungsverfahren ergeben –, die also keinen einzigen Punkt enthält, von dem man sagen könnte: Das sind jetzt Präzisierungen, das sind Erleichterungen in der Praxis, hier werden sich die Länder freuen, weil sie eher wissen, was der Gesetzgeber bei der Anwendung will, hier gibt es auch einen gewissen europäischen Zug.