Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 129. Sitzung / Seite 66

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schont geblieben. Wir dürfen aber nicht untätig zusehen, sondern müssen Maßnahmen setzen, um einer Eskalation, wie es sie in anderen EU-Ländern bereits gab, vor­zubeugen. Mit dieser Novelle zum Sicherheitspolizeigesetz tun wir dies.

Gerade im Hinblick auf die kommende EU-Präsidentschaft Österreichs, aber auch im Hinblick auf die Fußballeuropameisterschaft in Österreich müssen wir jetzt handeln. Europaweit ist eines der vorrangigsten Ziele, Maßnahmen zur Vorbeugung und Bekämpfung von Terrorismus und von gewalttätigen Ausschreitungen zu setzen.

Mit diesem Gesetz geben wir den Sicherheitsbehörden die Mittel in die Hand, um gewalt­tätigen Auseinandersetzungen wirksam begegnen zu können.

Gewalttätigkeiten und Ausschreitungen bei Großveranstaltungen stellen immer wieder ein großes Problem dar. Mit diesem neuen Gesetz kann künftig mittels Verordnung im Umkreis von 500 Metern um den Veranstaltungsort, zum Beispiel ein Stadion, ein Sicherheitsbereich geschaffen werden.

Es ist auch geplant, eine so genannte Hooligan-Datei anzulegen. Diese ist meiner Meinung nach gerade im Hinblick auf die Fußballeuropameisterschaft sehr wichtig. Mit Hilfe dieser neuen Datei können amtsbekannte Hooligans rasch identifiziert und nötigenfalls vom Veranstaltungsort weggewiesen werden. In dieser Datei werden auch gewaltbereite ausländische Fans vermerkt sein, denn wir brauchen auch in Zukunft sichere Stadien, in welche die Fußballbegeisterten gerne kommen.

Meine sehr geschätzten Damen und Herren, um die Bestimmungen des Sicher­heitspolizeigesetzes auf die Terrorbekämpfung und auch auf die Bekämpfung von Gewalttätigkeiten rund um Stadien ausdehnen zu können, ist es wichtig, dass bei dieser Sicherheitspolizeigesetz-Novelle auch im Parlament ein Konsens gefunden wird. Ich freue mich, dass die SPÖ dieser Gesetznovelle bereits im Innenausschuss zugestimmt hat. Aber ich verstehe überhaupt nicht, dass die Grünen da dagegen sein können.

Es soll mit dieser Novelle keineswegs die Privatsphäre der Bürgerinnen und Bürger verletzt werden, sondern im Gegenteil: Diese Novelle sorgt für mehr Sicherheit und beugt gewaltsamen Ausschreitungen und Terroranschlägen vor. Die vorgesehenen Maßnahmen werden der begleitenden Kontrolle des Rechtsschutzbeauftragten unterliegen. Die persönliche Freiheit der rechtschaffenen Menschen in Österreich wird damit in keiner Weise eingeschränkt werden. Ich gebe dieser Novelle gerne meine Zustimmung. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

12.24


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Mag. Posch. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 2 Minuten. – Bitte.

 


12.25.00

Abgeordneter Mag. Walter Posch (SPÖ): Sehr geehrte Frau Minister! Hohes Haus! Die vorliegende Novelle zum Sicherheitspolizeigesetz weist eine Reihe von Punkten auf, die eines kritischen Einwands bedürfen. Es hat im Hearing zum Sicherheits­polizeigesetz Professor Adamovich gesagt, dass das Prinzip der Verhältnismäßigkeit ein sehr schwieriges und die Grenzziehung nie ganz einfach sei und dass gegebenen­falls der Verfassungsgerichtshof in dieser Causa wird entscheiden müssen. Er meinte des Weiteren, dass er zwar evidente grundrechtliche Verstöße nicht finden könne, was aber nicht heiße, dass es sie nicht gebe, denn insbesondere im Sicherheitspolizei­gesetz sei die Determinierung besonders schwierig und es werde in Grundsätze ten­denziell eingegriffen, aber man könne nicht alles mit der Institution des Rechts­schutzbeauftragten ausgleichen.

 


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