So ähnlich hat auch Professor Funk argumentiert, der gesagt hat, dass die Gefahrenprognose diffus und spekulativ sei und viele Begriffsbestimmungen auf Beliebigkeit hinausliefen.
In ähnlicher Weise hat auch der Verfassungsdienst des Bundeskanzleramtes argumentiert, der insbesondere in Bezug auf den Bereich der vorgelagerten Gefahrenerforschung gemeint hat, dass weitere Ausdehnungen besonders sorgfältig im Hinblick auf ihre Verhältnismäßigkeit zu prüfen seien.
Auch der Datenschutzrat hat ähnliche Einwände vorgebracht. Er hat gesagt, dass in Zukunft das Instrument des so genannten verdeckten Ermittlers im Bereich der erweiterten Gefahrenerforschung sehr problematisch sei, weil bei der Einführung der erweiterten Gefahrenerforschung der Gesetzgeber seinerseits ganz bewusst das Instrumentarium auf jenes der Observation beschränkt habe, weil schon die Observation selbst ein schwerer Eingriff in die Privatsphäre sei.
Das heißt: Dem Rechtschutzbeauftragten ist von vornherein ein sehr hohes Maß an Verantwortung aufgebürdet, weil er a priori sehr komplexe und sehr diffuse Sachverhalte wird beurteilen müssen. Daher stellt sich nicht nur die Frage der Effizienz des Rechtsschutzbeauftragten, der allein den gesamten Polizeiapparat wird kontrollieren müssen, wenn er nicht zur Farce verkommen will und verkommen soll.
Grundsätzlich stellt sich daher angesichts
der Erfahrungen mit Operation Spring und Ähnlichem die Frage, ob es nicht
klüger gewesen wäre, sachliche Eingriffsgründe für die Polizei zu normieren,
die auch diese schützt, damit nicht letzten Endes die Polizisten dafür
geradestehen müssen, was der Gesetzgeber versäumt hat, und damit nicht die
sukzessive Einschränkung der Freiheitsrechte dort endet, wo im so genannten
Kampf gegen den Terrorismus ein völlig Unbeteiligter durch gezielten Kopfschuss
der Polizei, staatlich legitimiert, hingerichtet wird. Das ist die Kehrseite
des Londoner Kampfes gegen den Terrorismus. (Beifall bei Abgeordneten der
SPÖ.)
12.27
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Pack. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 2 Minuten. – Bitte.
12.28
Abgeordneter Jochen Pack (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geschätzte Frau Bundesministerin! Es geht bei dieser Novelle um Maßnahmen zur Vorbeugung von Gewalttätigkeiten bei Großveranstaltungen; viele von meinen Vorrednern haben dafür das Wort „Präventionsmaßnahmen“ verwendet. Jeder, der des Öfteren am Fußballplatz ist, erlebt etwa bei Spielen der Bundesliga – aber das beginnt ja schon in den unteren Ligen – Störaktionen. Man kann diese Störenfriede Hooligans, Randalierer oder wie auch immer nennen.
Gerade für ein solches Großereignis wie die Fußball-Europameisterschaft 2008, die in Österreich und in der Schweiz stattfindet, müssen wir dementsprechend vorbereitet sein.
Vorbereitungen zu treffen heißt natürlich auch, dass wir uns anschauen, wie es andere Länder machen, und im Jahre 2006 wird es dafür ein sehr gutes Lehrbeispiel geben, nämlich die Weltmeisterschaft in unserem Nachbarland Deutschland. Wichtig wird dabei sein – und dafür hat die Frau Bundesministerin Sorge getragen –, dass unsere Beamten mit den deutschen Kollegen ihre Erfahrungen austauschen, dass sie die Probleme, mit denen die Deutschen konfrontiert werden, analysieren.
Wichtige Maßnahmen sind die Anlegung einer Hooligan-Datei und die Schaffung eines Sicherheitsbereichs im Umkreis von 500 Metern um den Veranstaltungsort, zum Beispiel um das Stadion.