schen Behörden gekauften Visum schafft man den Eintritt in den Schengen-Raum. Bevor dieses Visum abläuft – und das können Ihnen alle, die am Bundesasylamt ihren Dienst tun und Vernehmungen durchführen, bestätigen –, stellt man einen Asylantrag. Vier Jahre – jetzt sechs Jahre – sind schnell um, speziell wenn man den Asylstatus erwirbt, wobei Österreich die höchste Anerkennungsquote in Europa hat. Wir erkennen so genannte Flüchtlinge aus Ländern an, die nirgendwo sonst mehr anerkannt sind – Tschetschenien zum Beispiel –, darum kommen wir auch auf eine Asylwerberrate von sieben Mal so hoch pro Kopf wie etwa im bis vor kurzem rot-grün regierten Deutschland. Das muss ja einen Grund haben.
Wenn diese sechs Jahre vorbei sind – und sie lassen sich auch hier verbringen, mit der Verschleppung der Verfahren ist das sehr oft möglich; schauen Sie sich an, wie lange die Asylverfahren dauern! –, entsteht der Rechtsanspruch auf Staatsbürgerschaft, und das ist in diesem Gesetz nicht geändert. Das ist genau der Punkt, an dem wir sagen: Es wird sich nichts ändern.
Der Anreiz, per Asyl hierher zu kommen und dann die Staatsbürgerschaft zu erwerben, ist nach wie vor da, und das ist nicht richtig, denn die österreichische Staatsbürgerschaft ist ein hohes Gut, sie kann nur den Interessen des Staates folgend vergeben werden. Ein Rechtsanspruch auf Grund eines Aufenthaltes, seien es nun vier oder sechs Jahre, ist damit nicht vereinbar. Die FPÖ wird daher nicht zustimmen. (Beifall des Abg. Bösch. – Abg. Öllinger: Welche FPÖ ist gemeint?)
13.49
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächste gelangt Frau Abgeordnete Dr. Hlavac zu Wort. Wunschredezeit: 2 Minuten. – Bitte.
13.50
Abgeordnete
Dr. Elisabeth Hlavac (SPÖ): Sehr
geehrte Frau Präsidentin! Frau Innenministerin! Frau Justizministerin! Hohes Haus! Die vorliegende
Novelle zum Staatsbürgerschaftsgesetz bringt eine Verschärfung mit sich –
das ist von allen Fraktionen des Hauses bereits festgestellt worden –,
eine Verschärfung, die unnötig und kontraproduktiv ist. Sie ist unnötig, weil
wir in Österreich ohnedies eines der strengsten Gesetze zur Staatsbürgerschaft
haben (Abg. Dr. Fekter: Noch nicht! Aber das kommt!), und
sie ist auch deshalb unnötig, weil es keineswegs so viele vorzeitige Einbürgerungen
gibt, wie behauptet wird. (Abg. Dr. Mitterlehner: Ach so?)
Ich erwähne nur kurz die Zahlen für Wien betreffend das Jahr 2004. (Abg.
Dr. Mitterlehner: Sie sollten die Österreicher fragen!) Es
sind 16 826 Verleihungen erfolgt. Davon erfolgten bloß 396, also
2,4 Prozent, nach sechs Jahren und 347, also 2,2 Prozent, nach vier
Jahren; die anderen 3 920 Personen hatten einen Rechtsanspruch, waren
also EhegattInnen oder Kinder.
Weil auch die Zahlen von 2003 erwähnt worden sind – über
18 000 – und weil das so hohe Zahlen sind: Natürlich sind das,
relativ gesehen, hohe Zahlen, man muss sie aber in Relation zur Zuwanderung
sehen. (Abg. Hornek: Es ist alles relativ!) Ich muss daran
erinnern, dass zur Zeit des Bosnienkrieges sehr viele Flüchtlinge nach
Österreich gekommen sind, die hier gut aufgenommen wurden, was sehr wichtig und
sehr richtig gewesen ist, und die sich im Übrigen sehr gut integriert haben.
Die sind jetzt zehn Jahre hier und haben eben einen Anspruch auf die
Staatsbürgerschaft, und das wird sich auch nach dem jetzigen Gesetz nicht
ändern.
Zur Frage der Vereinheitlichung der Praxis: Die zuständigen
LandesreferentInnen treffen mehrmals im Jahr zusammen und besprechen die
Vereinheitlichung. Das heißt, dass die Vereinheitlichung bundesweit sehr gut
gelungen ist.